Klausi Posted October 20, 2003 Share Posted October 20, 2003 In unserem Schützenkreis Gotha haben wir leider eine Reihe von Problemen mit der Umsetzung des neuen Waffenrechtes durch die Beamten des örtlichen LRA-s. Durch eine komplette Blockade jeglicher Neueinträge (sowohl in "alte" gelbe als auch grüne WBK) unter Berufung auf die noch nicht annerkannten Dachverbände herrscht eine besonders angespannte Situation zwischen der amtl. Behörde und unseren Schützen. Bis zu einem eigens hierfür zur Klärung auf Initiative des DSB-Kreisvorstandes einberufenen Bürgerforums in der 44. KW, möchte ich auf diesem Wege konkrete Beispiele für positive Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Waffenrechtes in Euren Landkreisen sammeln. Besonders interessant ist die Umsetzung in Bezug auf die "neue" Gelbe und in welcher Form auch immer diese bereits ausgestellt/erweitert wird. (Bei uns werden derzeit nicht einmal Einzellader in die "alte" gelbe WKB eingetragen!) Ich weiß, dass dieses Thema hier fast täglich zur Sprache kommt, aber mir ist sehr an konkreten Angaben gelegen (Name des LRA, Handhabung des Gesetzes bei Fall XYZ), um unseren Beamten ein möglichst genaues Bild wiedergeben zu können, wie man gesetztestreu arbeiten kann, ohne die Schützen zu schikanieren. Vielen Dank für Eure Unterstützung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted October 20, 2003 Share Posted October 20, 2003 Hallo Fast-Namensvetter In der aktuellen Visier gibt's nen guten Beitrag zu genau diesem Thema. Fazit ist - kurz gesagt - dass jedes Bundesland und jeder Kreis / jede Stadt gerade tut, was man dort für richtig hält. Es schwankt zwischen "Totalverweigerung" und pragamatischer Ausstellung aller nach neuem Waffenrecht plus wahrscheinlicher Verbandsanerkennung wahrscheinlicher Erlaubnisse. Link to comment Share on other sites More sharing options...
markus357mag Posted October 21, 2003 Share Posted October 21, 2003 Hallo ! Also beim Landratamt Bad-Schwalbach (Rheingau-Taunus-Kreis)ist das so: Kleineres Wechselsystem in Grüne, kein Problem ! Langwaffe Einzellader in Gelbe, kein Problem ! Aber, Neuantrag in Grüne nein !!! Repetierer in Gelbe oder gar neue Gelbe, nein !!! Kann dauern sagt der Sachbearbeiter !!! Aber er findet das neue Gesetz und die Umsetzung zum !!! MfG Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 21, 2003 Share Posted October 21, 2003 Hallo Leute, es dürfte nichts bringen, die einzelnen Ämter jetzt hier zu nennen mit hinweis auf deren Umsetzung. der erste Verband ist anerkannt, somit fällt bald auch für andere Verbände die Ausrede wg. der Anerkennung...einfach nur flach. Dann wird eingereicht und gewartet, bis und wie von den Ämtern reagiert wird (bestimmt ist es die bisherige WBK mit neuem Stempel ) IMHO kapiere ich nicht, dass weder die Verbände noch die OA's ein wenig Druck machen/gemacht haben...iss jetzt eh zu spät! als OA haste die A-Karte-vor allem ohne die Hinweise auf Durchführung. Das da keiner was falsch machen will, kann ich verstehen...sollte auch nicht auf deren Schultern ausgetragen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klausi Posted October 21, 2003 Author Share Posted October 21, 2003 Hallo, ersteinmal vielen Dank für Eure Beiträge und die ersten konkreten Fälle zur Umsetzung. Besonders die positiven Argumente brauchen wir für unser "Forum" mit dem LRA. Denn leider stellt sich die Situation bei uns nicht so einfach dar, wie es den ersten Anschein hat. Es handelt sich bei unseren Beamten nicht um Verunsicherung bezüglich der Durchführungsverordnung, sondern man versucht hier eigenmächtigt neue Wege zu erfinden, um den Schützen klarzumachen, dass sie nur noch geduldet aber nicht erwünscht sind. Beispiel: in unserem Landkreis wurde jeder Schütze durch das LRA schriftlich und mit Terminsetzung aufgefordert, die ordnungsgemäße Verwahrung seiner Waffen nicht nur schriftlich zu deklarieren, sondern auch durch Bilder vom Zertifikat des Schrankes oder Kaufbelege gegenüber dem LRA nachzuweisen. Anderenfalls droht ein Hausbesuch (Ist dies bereits der begründetete Verdacht, der im Gesetz vorgeschrieben ist?!) Die örtlichen Schießstände sollten ursprünglich am Besten alle 5 Jahre komplett neue Standortgutachten vorweisen (denkt nur mal an die Kosten). Gegen mehrere Vereine des Landkreises wurden Verfahren wegen "angeblicher" Verstöße gegen das Waffengesetzt eingeleitet, die jeglicher Grundlage entbehren. Die komplette Blockade aller Neueinträge etc. ist nur die Spitze des Eisberges, und sollte die Zulassung der Dachverbände erfolgt sein, wird man sicher andere noch zu klärende Punkte finden, um uns zu hemmen. Genau deshalb benötige ich Eure Hilfe und möglichst viele p o s i t i v e Beispielfälle, als Argumentarium gegenüber dem LRA, wie eine Umsetzung des neuen Gesetzes mit den Schützen und nicht gegen sie möglich ist. An dieser Stelle nocheinmal vielen Dank im voraus für Eure Mithilfe Gruß Klausi Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted October 21, 2003 Share Posted October 21, 2003 Das hört sich aber irgendwie nicht danach an, dass sich irgendwer von positiven "Einzelfällen" beeindrucken lassen würde. Wende dich doch besser an das FWR, E.L.F., Visier oder ähnlich. (villeicht kommt ja noch was "aus der Ecke") Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 21, 2003 Share Posted October 21, 2003 Kleiner Tipp: Den ganzen Sachverhalt schriftlich fixieren und JEDEN Betroffenen einen Brief aufsetzen lassen. Und dann ab damit zu Eurem Innenministerium. Wenn hier durch einen Sachbearbeiter Gesetze in unzulässiger Weise ausgelegt und selbstherrlich Maßnahmen ohne jede juristische Begründung gefordert werden, dann ist dies ein Fall für seinen Vorgesetzten und im Zweifel für den Staatsanwalt. Was meint Ihr, wie der zurückrudern wird... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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