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Hausbesuche


vierauge

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Geschrieben

"Angemessene" Aufsicht auf Reisen definiert sich dann wie folgt:

Passiert nix - gut is

Eisen geklaut - biste immer im A.... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

"Angemessene" Aufsicht auf Reisen definiert sich dann wie folgt:

Passiert nix - gut is

Eisen geklaut - biste immer im A....
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif


Tja, da lässt die Verordnung in der Tat sehr viel Spielraum für Interpretationen und Fragen, so zum Beispiel die folgenden:

1. Wenn ich die Waffe bei Übernachtung nicht sicher im Hotel verwahren kann (kein Safe im Zimmer), darf ich sie dann an der Rezeption zur Aufbewahrung im Hoteltresor abgeben? Meines Erachtens definitiv nein, da Überlassung an einen Nicht-Berechtigten (natürlich unter der Annahme, dass derjenige keine WBK hat grin.gif).

2. Stehe ich dann vor der Entscheidung, die Waffe mehr oder minder ungesichert im Zimmer liegen zu lassen oder sie abends zum Essen und morgens zum Frühstück mitzunehmen (natürlich ungeladen und wohlverpackt), entscheide ich mich dann zwischen nicht-sicherer Aufbewahrung und unerlaubtem Führen? Oder wäre dieses Führen vom Gesetz noch gedeckt?

3. Wenn ich jetzt meinen Gewissenskonflikt dadurch zu lösen versuche, dass ich z.B. bei einer Pistole den Lauf ausbaue und nur diesen mitnehme, den Rest aber im Hotelzimmer lasse, bin ich dann juristisch besser dran? Zusatzfrage: Kann man einen Lauf unerlaubt führen (da wesentliches Teil einer Schusswaffe)?

Fragen über Fragen ...

Geschrieben

Die Übergabe zur Aufbewahrung im Hoteltresor ist absolut unbedenklich!Es handelt sich hier um eine gewerbliche,kurzfristige Verwahrung,die analog zum Transport einer Waffe per Post betrachtet werden kann - diese ist ja schließlich auch erlaubt, ohne daß der Transporteur eine WBK hat!

Mouche

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