Zum Inhalt springen
IGNORED

das betreten des "pulverstübchens"


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also einerseits habt Ihr schon recht, dass wir hier um des Kaisers Bart streiten.

Andererseits kann man es doch nicht so stehen lassen dass nur einer meint die einzig wahre Wahrheit zu kennen.

Erstens hätte ich auf das Abtippen verzichtet wenn mir vorher gesagt worden wäre dass es sowieso umsonst ist crazy.gif

Zweitens möchte ich aber schon darauf hinweisen dass beim DEVA-Buch auch ein REchtsanwalt mitgewirkt hat. (wer wissen will wer, soll in´s Impressum schauen)

Da uns das aber auch wieder nicht weiterbringt (2 Juristen, 5 Meinungen), es mir auch eigentlich egal ist(da haben meine 2 Vorgänger ja recht)und ich mich auch über die Mithilfe meiner Frau sehr freue grin.gif wars das dann auch für mich.

Aber man kann doch auch solche Eingangsthreads (Alleine im Kämmerlein, Pulverflasche darf nicht mal ein Familienangehöriger sehen ect.) kommentarlos stehen lassen.

Zum einen schreckt es viele interessierte wohl vom Wiederladen ab zum anderen erweckt es ja für Aussenstehende den Eindruck als würden wir irgendwas ganz verbotenes, geheimes und evtl. sogar anrüchiges in irgendeinem Hinterstübchen tu.

Sooo ist es dann ja wohl auch nicht.

Geschrieben

Nein, wir streiten nicht um des Kaisers Bart. Wir streiten nämlich gar nicht.

Eigentlich ging es nur um drei Dinge

1. Nennung der Rechtsgrundlage für die Eingangs gestellte Frage und damit die Möglichkeit, die Regelung selbst nachzulesen,

2. den Hinweis, dass man die Regelung, wonach sich die Erlaubnis nach §27 auch auf Hilfspersonen und Auszubildende erstreckt nicht zweckfremd missbrauchen sollte und

3. der Einwand, dass Fachbücher rechtliche Fragen in pragmatischer aber nicht unbedingt juristisch wasserdichter Weise beantworten.

Jeder mag tun was er für richtig hält. Wo kein (An-)Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Jeder möge sich aber folgende hypothetische Geschichte durch den Kopf gehen lassen.

Einem Wiederlader W. zerrreist es den Revolver auf dem Stand. Die Ursache ist noch ungeklärt. Natürlich kommt sofort die wiedergeladene Munition in Verdacht. Jemand macht die Bemerkung: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass W. beim Laden einen Fehler gemacht. Ich habe ihm schon zugesehen. Er arbeitet sehr pedantisch."

Der Staatsanwalt, die Versicherung und der Anwalt eines geschädigten Dritten werden sich freuen, diese Bemerkung zugetragen zu bekommen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.