Zum Inhalt springen
IGNORED

Was darf man machen? ... An den Waffen


Harald5

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi miteinander,

ich frage einfach mal: Welche Pflege-, Reparatur- und Verbersserungsarbeiten darf man eigentlich an seinen Waffen durchführen? Klar, das gasdruckführende System (Lauf und Verschluß) ist dem BüMa vorbehalten und sollte dann beschossen werden. Aber sonst??

Danke

Harald

Geschrieben

moin Harald,

alles, was hierüber hinausgeht, darfst du nicht...:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)- Begriffsbestimmungen -

Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

In Antwort auf:

8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge

verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können,
oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden
;
eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,


Um zu reinigen, darfst du natürlich (soweit deine technischen Mittel und Fähigkeiten reichen) zerlegen soweit es die spezifische Waffe zulässt.

(Also mal eben den Lauf vom K98 rausschrauben ist nicht wink.gif)

Mehr gibt das neue Waffengesetz net her...

Gruss

Christian

Geschrieben

moin,

cb hat recht, allerdings war das auch schon im alten gesetz so.

bei wortwörtlicher auslegung darf man nicht mal nen auszieher bei ner 08 auswechseln, gerade auch, weil da unter umständen zum einpassen mal ein paar feilstriche notwendig wären.

oder irgendwo einen grad entfernen, wär ein anderes beispiel.

um hier schwierigkeiten aus dem weg zu gehn, hab ich mir eine erlaubnis zur "nichtgewerbsmäßigen waffenherstellung - instandsetzung" besorgt (gesetz alt §41, gesetz neu $26 ).

da ich auf instandsetzungen, die einen neubeschuß erforderlich machen, von vornherein verzichtet hab (mir fehlt auch das werkzeug oder dazu notwendiges meßgerät), wurde das eigentlich relativ einfach genehmigt.

kostet zwar ein paar euros, aber man ist auf der sicheren seite - kann ich nur empfehlen.

cu

klausp

Geschrieben

moin klaus,

gute Idee - den § mit der nichtgewerblichen kenne ich natürlich auch - aber der Gedanke an Einschränkungen hinsichtlich *Instandsetzungen mit erforderlichem Neubeschuss* ist mir ehrlich gesagt noch gar nicht gekommen...

Werde mich mal mit *meinem* Sachbearbeiter beim PP zusammensetzen und das Thema besprechen... AZZANGEL.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

bei wortwörtlicher auslegung darf man nicht mal nen auszieher bei ner 08 auswechseln, gerade auch, weil da unter umständen zum einpassen mal ein paar feilstriche notwendig wären.


Kein wesentliches Waffenteil; kein Problem.

Geschrieben

Hi,

das hagelt ja förmlich Antworten. Die Sache mit der nichtgewerblichen Erlaubnis ist denke ich interessant... doch wenn ich richtig lese ist eine derartige Erlaubnis auf eine bestimmte Anzahl sowie Art der Waffen und bestimmte wesentliche Teilen begrenzt und darf längstens auf 3 Jahre befristet erteilt werden. Wie soll man sowas formulieren? Geht das überhaupt gut? Oder gibt es da Vordrucke?

Wieviel kostet so eine Genehmigung? .. 'Fragen über Fragen`

Die Begrenzung auf nicht beschußpflichtige Arbeiten finde ich gut und würde ich mitmachen.

Leider habe ich nicht mehr die Ausstattung wie früher als Artilleriemechaniker, aber einiges könnte ich mir schon vorstellen.

Tschau

Harald

Geschrieben

In Antwort auf:

doch wenn ich richtig lese ist eine derartige Erlaubnis auf eine bestimmte Anzahl sowie Art der Waffen und bestimmte wesentliche Teilen begrenzt und darf längstens auf 3 Jahre befristet erteilt werden.


richtig, ist begrenzt auf die in der eigenen wbk eingetragenen waffen und eben auf teile, die einen neubeschuß nicht erforderlich machen

In Antwort auf:

Wie soll man sowas formulieren? Geht das überhaupt gut? Oder gibt es da Vordrucke?


eine mögliche begründung für dich aus der ferne zu finden, ist schwierig.

meine begründung war aus kostengründen und interesse.

vordrucke gibts keine, einfach nen formlosen schriftlichen antrag. hab gleich mit reingeschrieben, was ich eben nicht machen will.

In Antwort auf:

Wieviel kostet so eine Genehmigung?


war "verhandlungssache" - hab dann 150 dm gelöhnt

In Antwort auf:

Leider habe ich nicht mehr die Ausstattung wie früher als Artilleriemechaniker, aber einiges könnte ich mir schon vorstellen.


schreib diese tätigkeit mit rein!

dann kannst du auch gleich die dafür notwendigen kenntnisse nachweisen.

cu

klausp

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

bei wortwörtlicher auslegung darf man nicht mal nen auszieher bei ner 08 auswechseln, gerade auch, weil da unter umständen zum einpassen mal ein paar feilstriche notwendig wären.


Kein wesentliches Waffenteil; kein Problem.


vielleicht n blödes beispiel, aber ich bin da a bissi vorsichtig, asta.

irgendwann bekommts einer was mit, der dich besonders lieb hat und hängt dich hin.

wird zwar wahrscheinlich nicht viel rauskommen, aber primär ist doch mit ärger zu rechnen.

und um das zu umgehn, ists mir so lieber.

cu

klausp

Geschrieben

klausp,

ist schon klar. Wollte es nur nicht so im Raum stehen lassen. Ansonsten bekommt ein Einsteiger noch Panik und lässt seine Griffschalen beim BüMa wechseln. chrisgrinst.gif Ein Scherz! Natürlich hat dieser ja auch seine Sachkunde belegt u. weiss das somit. wink.gif

Geschrieben

an alle Interessierten,

mein Leibelingsthema da muss ich meinen Sempf auch dazugeben.

so einfach wie es klausp beschreibt kann das nur ein Riesenglück in Kombination mit völlig überfordertem Sachbearbeiter gewesen sein, Gratulation !!!! ( echt...)

die übliche Praxis sieht aber anderes aus, ich kenne 2 Leute, die eine §41 ( alt ) Gegenehmigung haben mit der man auch was anfangen kann. Also natürlich Funktionsweise ändern und sowas .....

Anfang des Jahres war hier schon mal die Frage nach sowas, habe dazu meinen Weg zum uneingeschränkten §41 schon mal geschildert ( am 8.3.2003 ).

wie steht doch so schön in ( der alten ) WaffVwV zum §41 ein Bedürfnis für die private Waffenherstellung ist nur in seltenen Fällen anzunehmen... und nicht nur der Liebhaberei...

das enthält genug Bremsen um einen §41 Besitzer oder Anwärter unerträglich zu pisaken. Den zweiten den ich kenne der sowas hat, muss halbjährlich Tätigkeitsberichte vorlegen usw.

also ganz so einfach ist es leider ( oder zum Glück !? ) nicht.

Gruss ERDINDER

Geschrieben

In Antwort auf:

so einfach wie es klausp beschreibt kann das nur ein Riesenglück in Kombination mit völlig überfordertem Sachbearbeiter gewesen sein, Gratulation !!!! ( echt...)


überfordert war der nicht - im gegenteil, ich kenne nicht viele in dem job, die derartig fit sind.

aber ich glaube auch, daß du äpfel mit birnen vergleichst.

während du einen uneingeschränkte erlaubnis zur waffenherstellung beantragt hast, hab ich mich nur auf instandsetzungsarbeiten beschränkt, die nicht einen neubeschuß erfordern.

ist ja doch n bissi was anderes.

sehe deine ausführung aber trotzdem ned so dramatsich an, hatte auch schon mal eine erlaubnis zur herstellung von nem "stück". ging eingentlich auch problemlos.

cu

klausp

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.