Andy Posted September 12, 2003 Posted September 12, 2003 Hi, ich habe vor in der Schweiz einen K31 zu kaufen.Wie sieht die rechtiche Lage aus in Deutschland und in der Schweiz. Kann ich das Ding einführen wie beim alten Waffengesetz oder brauche ich andere/weitere Genehmigungen? Was wird von schweizer Seite für die Ausfuhr an Genehmigungen, Formularen etc. benötigt? Gruß Andy
Sachbearbeiter Posted September 15, 2003 Posted September 15, 2003 Hi Andy, für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe der Kategorie A bis D aus der Schweiz (der K31 müsste in C fallen) benötigst Du zuerst eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 1 WaffG von Deiner zuständigen Waffenbehörde. Diese Erlaubnis bekommst Du, wenn Du zum Erwerb berechtigt bist (also z.B. durch Jagdschein, Erwerbserlaubnis oder beim Einzellader durch gelbe WBK) und der sichere Transport durch einen zum Erwerb und Besitz dieser Waffe oder Munition Berechtigten gewährleistet ist. In der Regel kostet das 10,23 Euro. Auskünfte zu den Ausfuhrbestimmungen aus der Schweiz erhälst Du bzw. der Überlasser von: Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) Exportkontrollen/Industrieprodukte CH - 3003 Bern Tel.: 0049/313 248 486 bzw. per e-Mail: industrieprodukte@seco.admin.ch Zur Zollabfertigung erteilen die Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Genf und Lugano oder auch die Zollämter und Grenzwachposten Auskunft. Alles klar ?
PeterS Posted September 15, 2003 Posted September 15, 2003 Hallo Andy, und deutschen Beschuss nicht vergessen! Grüße Peter
Sachbearbeiter Posted September 15, 2003 Posted September 15, 2003 Ja, ein wichtiger Zusatz. Viele Händler in der Schweiz machen das allerdings schon als Kundenservice und sind Stammkunde beim Beschussamt Ulm.
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