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IGNORED

Pfefferspray


TM

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Wie sieht's jetzt eigentlich mit Reizgasspray im Allgemeinen und Pfefferspray in Speziellen nach dem neuen Waffenrecht aus?

Wie mir zu Ohren gekommen ist, müssen die Dosen ein "Prüfsiegel" tragen - stimmt das? Wenn ja, wie sieht das genau aus?

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Reizgas, das Du gegen menschliche Angriffe mitnimmst, muß das entsprechende Prüfsiegel haben.

Pfefferspray hat dieses Siegel nicht und wird das dank des Gutmenschentums auch nicht bekommen, den dafür müßten ja arme Tiere leiden. (Unbedenklichkeitstest vorgeschrieben, aber nicht erlaubt gaga.gif )

Pfefferspray und alle übrigen Reizgase ohne Prüfsiegel dürfen nur zur Tierabwehr mitgenommen werden, also, wenn man z.B. Angst vor Hunden hat.

In einer echten Notwehrsituation darf man sich aber mit allem Greifbaren wehren, was den Angriff sicher abwehrt.

1 und 1 zusammenzuzählen überlasse ich Dir. rolleyes.gif

Hast Du viel Zeit, gehe mal folgendem Link nach - hier werden sie geholfen!

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Wie "Völker" schon sagte:

In einer Notwehrsituation ist - na ja - fast alles erlaubt.

Das Notwehrrecht ist für einen "Normal"-Bürger weiter gefaßt als, sagen wir für einen Polizeibeamten. So hab ich es mal gelernt bei meiner Sachkundeprüfung.

Und setzt ein Bürger in einer Notwehrsituation tatsächlich

im alleräußersten Fall seine Schußwaffe ein, wird (später)

"nur" das bewertet, aber ein möglicherweise illegales Führen kommt dann nicht mehr zur Anrechnung.

Bestehen bleibt und verhandelt wird natürlich der "Dicke Brocken", nämlich der Einsatz einer Schußwaffe.

Aber mal weg vom GAU- ist zur Abwehr einer Gefahr nix anderes zur Hand, dann darf es auch das Pfeffer-Spray sein,

oder meinetwegen auch eine Brechstange.

Aber- wie der Amerikaner sagt: Egal, die Mathematik wird später gemacht- der Unsicherheitsfaktor allererster Kajüte sind die hohen, Hämorrhoidenbehafteten Würdenträger, vor denen man später strammsteht und die mit traumwandlerischer

Sicherheit einem dann sagen, daß es doch auch anders möglich

gewesen wäre, sich zu schützen.

Dieses Wissen hemmt mich, als normalerweise gesetzestreuen Bürger, eine adequate Notwehrmaßnahme einzuplanen, sprich,

einen Baseballschläger oder Brechstange parat zu haben.

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@Ulrik: Deshalb rate ich auch jedem vom Einsatz scharfer oder PTB-Waffen als Notwehrmaßnahme ab, denn:

1) Scharfe Waffe - Problem mit dem Führen, temporärer Zuverlässigkeit bei erstinstanzlicher Verurteilung usw. - und ob man wieder froh wird, nachdem man einen Menschen erschossen hat, möchte ich nicht ausprobieren.

2) PTB-Waffe - Führen nur mit kl. WS, mehr oder weniger unwirksam und man schaut ziemlich dumm, wenn der andere was besseres in der Hand hat.

Aber das muß jeder mich sich ausmachen. Wir sollten hier nicht einen Notwehtthread Nr. 873 aufmachen.

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Wie Du die Sprayflaschen nach Deutschland bekommst, kann ich dir leider nicht sagen - da gibt es noch eine Menge anderer Bestimmungen, wie z.B. Gefahrstoffverordnung, außer dem WaffG zu beachten.

Aber warum in die Ferne streifen? OC-Spray gibt es auch hier käuflich zu erwerben.

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Auszug aus der Anlage 2 zum WaffG:

"Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

1.3

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8

1.3.5

Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind ....."

Ohne den Vermerk "Nur zur Tierabwehr" greift evtl. das oben genannte Verbot ?

Bei einem Fox Pfefferspray ohne diesen Vermerk könnte man z. B. annehmen, dass es sich dabei um einen Gegenstand handelt, "der nach seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen", vgl.§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG.

Bei einem Pfefferspray mit dem Vermerk "Nur zur Tierabwehr" könnte man dagegen davon ausgehen, dass es sich um einen Gegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b WaffG handelt, also um einen Gegenstand, der "ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen seiner Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen".

Ein solcher Gegenstand wäre aber nur dann verboten, wenn er explizit in der Anlage 2 zum WaffG, Waffenliste, Abschnitt 1 - Verbotene Waffen, Punkt 1.4 "Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4" genannt ist. Von Pfefferspray steht da aber nix.

WICHTIG: Das ist nur eine mögliche Interpretation, die mir ein anderes WO-Mitglied (Nitro) dargelegt hat und die mir plausibel erscheint !

Gruß JM

Quellen:

§1, WaffG: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1

Anlage 2: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2

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