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IGNORED

Vorderschaft-Repetier-Waffen


schall+rauch

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Moin moin Freunde des großen Kalibers!

Mal angenommen, man hat eine Sportschützen-WBK neuester Ausführung smile.gif.

Darin wird ja die unbefristete Erlaubnis erteilt, u.a. Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen zu erwerben. Wird durch diese Erlaubnis auch die Anschaffung eines Vorderschaftrepetierers mit gezogenem Lauf zum ausschließlichen verschießen von Slugs abgedeckt?

Ich bin der Überzeugung, dass das geht,der Verkäufer im Waffenladen : confused.gif Kennt jemand von euch Gründe, das anders zu beurteilen?

Gruß

S+R

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In Antwort auf:

Kennt jemand von euch Gründe, das anders zu beurteilen?


Ohne daß ich hier als Schwarzmaler agieren will, 12/70 oder 12/76 gilt NICHT als Büchsenkaliber und Du wirst Deine Behörde nicht davon überzeugen können, daß es eins ist. Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich den Erwerb von Repetierflinten NICHT erleichtern und es ist wirklich verschiedenen Lobbyisten auf unserer Seite zu verdanken, daß die normalen Repetierflinten nicht nach Erfurt verboten wurden. Die Erweiterung der neuen Sportschützen-WBK u.a. auf Repetierbüchsen sollte durch den Erwerb einer Slug-Flinte mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 nicht riskiert werden !!! Der schlafende Köter (vgl. Thread "Pistolengriff für Flinte") wird immer munterer !!!

Meint jedenfalls,

Jake C.

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