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IGNORED

Fall: "Jäger und Sportschütze"


gluecksbaron

Empfohlene Beiträge

Danke Dir für diesen Aufhänger:

Um es einmal mit dem mißliebigen, jedoch in der Begründung zum neuen WaffG nun einmal genannten Zitat zu sagen: "So wenige Waffen wie möglich in das Volk".

Allein mit diesem Satz läßt sich schon beweisen, dass es nicht auf das Bedürfnis ankommt, mit dem man eine Waffe erworben hat, sondern auf dass, welches zum Zeitpunkt der Benutzung dieser Waffe relevant ist.

Sonst müßte in der Tat ein Jäger+Sportschütze+Sammler einen S&W-Revolver in 3-facher Ausführung sein eigen nennen können.

Es mag dennoch begründbar sein, dass er das eine oder andere "Duplikat" benötigt, da ja bekanntlich ein Revolver mit starrer Visierung nicht zum Sportschießen taugt wink.gif, jedoch für den Fangschuß geradezu prädestiniert ist. Wenn er nun in der richtigen Reihenfolge anschafft, sehe ich da keine Probleme.

Die Sportausübung mit einer modernen Sammlerwaffe oder der Fangschuß mit einer Sportwaffe hingegen geht sicherlich klar.

Nochmals: Es geht um das Bedürfnis des Anwenders, nicht um das der Waffe, Geeignetheit vorausgesetzt.

Gruß, Ronald

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