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Western- u. Ordonnanzgewehr-Preisschiessen?


Sigges

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Hallo beisammen,

ich oute mich hiermit als jemand, der einiges im neuen WaffG und der Verordnung noch nicht so ganz versteht .... evtl. könnt Ihr mir da ja helfen?!?

Es geht um folgendes:

Wir haben bisher in unserem Verein regelmäßig ein großes überregionales Schießen für Westernwaffen veranstaltet, in Spitzenzeiten fast 350 Starter, in letzter Zeit immer noch über 250.

Außerdem noch vereinsinterne Preisschießen mit Westernwaffen, Ordonnanzgewehren, Vorderladern, etc. etc. ...

Bei all diesen Veranstaltungen wird/wurde nach Regeln geschossen, die so in keiner Sportordnung zu finden sind (Schußzahl, Anschlagsart, etc. ..), erst recht nicht in der des DSB, zu dem wir gehören.

Die Veranstaltungen werden in dieser Form bereits seit vielen Jahren geschossen, sind also längst Tradition.

Nun meine eigentliche Frage: Ich hatte Waffg(neu) und VO bisher so verstanden, daß auf den Schießständen nur noch nach Sportordnung geschossen werden darf.

Auf jeden Fall zumindest mal bei Wettkämpfen.

(Ich sag nur §7 VO) 016.gif

Nach den Ausführungen im aktuellen DWJ bin ich mir nun aber nicht mehr so sicher ...

Wäre ja schön, wenn alles weiterhin so durchführbar wäre wie bisher - was meint Ihr denn dazu??

Gruß, ein etwas verwirrter

Sigges

confused.gifconfused.gifconfused.gif

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