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IGNORED

Rechtslage?


JK

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Folgender Fall: Ein paar Jungs (14-18 Jahre) aus unserer Jugendgruppe treffen sich (erlaubterweise) in einem alten Bunker in dem Sanitätsmaterial eingelagert ist zum Übernachten. Irgend wann sind plötzlich ein paar Soft Air Pistolen aufgetaucht und und eine wilde Schlacht ging los. Ich war leider an diesem Abend nicht anwesend, sonst hätte ich die Knaben versohlt. Im Nachhinein tauchte nun die Frage (zurecht!) eines Elternteils auf, ob denn diese Sache eigentlich erlaubt sei. Abgesehen von meinen Bedenken wg ausgeschossenen Augen etc. konnte ich darauf leider keine Antwort geben, weil ich mich mit dem Thema Soft Air noch nie beschäftigt hatte. Dürfen die 14-18 Jährigen nun mit diesen Teilen herumhantieren und wie sieht die Sache in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bunker aus? Das die 18 Jährigen dürfen ist schon klar, aber die jüngeren? Kaufen nein, damit herumspielen ja?

JK

Geschrieben

Da Softairs seit 1. April als Waffen im Sinne des WaffG gelten, finden alle diesbezüglichen Regeln entsprechend Anwendung. Also streiche "Softair", bleibt "Pistolen" ... großes Nada. Glaube nicht, daß hier die Ausnahmeregelung für Jugendliche nach § 27 (3) WaffRNeuRegG greift.

Geschrieben

Seit dem 1.April hat sich rechtliche Lage hier komplett geändert. Ich gehe mal davon aus, daß die verwendeten Softairs eine Mündungsenergie von mehr als 0,08J gebracht haben, also den Luftpistolen bis 7,5 J gleichgestellt.

Das, was bisher Spielzeug war (und in vielen Ländern auch so gesehen wird) ist somit in D zur "Schußwaffe" befördert worden.

§2 (2) Waffg: "Der Umgang mit Waffen und Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebenshar vollendet haben".

Umgang im Sinne des WaffG ist z.B. der Erwerb, Besitz, Überlassen, Herstellung, Führen, Schießen, Verändern, Instandsetzen, Transportieren, Verbringen. (§1 Abs. 3)

Wenn die Jungs damit ohne aufsicht im Keller geschossen haben (ist für Jugendliche nur auf genehmigten Schießstätten erlaubt), haben sie unerlaubten Umgang mit Waffen gehabt.

Geschrieben

Mit den Softair hat man wieder gewaltig über die Strenge geschlagen. Das mit den 0,08 Joule ist leider irgendwie EU Scheiß und wird auch in den meisten anderen EU Ländern irgendwie umgesetzt. In Frankreich gibt es zum einen die 0,08 Grenze und darüber hinaus eine weitere mit 2 Joule. Spielgeräte unter 2 Joule fallen dort nicht in Waffg. sind aber erst ab 18 frei, können aber auch Vollauto sein.

Übrigens wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht gelingen jemanden mit einer dieser alten 0,5 Joule Softair Spielgeräte das Auge auszuschießen. Selbst eine Bindehautreizung dürfte nach 15 min. vergessen sein. Jedenfalls meine Erfahrung aus diesen wilden Zeiten. Ich kann mich auch nicht dran erinnern, dass so was irgendwo auf der Welt mit einer SA mal passiert sein so. Ich würde mir darüber auch keine großen Bedenken machen, leider wird es aber ein unterbeschäftigter Staatsanwalt anders sehen.

Ich sehe schon einen gewaltigen Bedarf für neue Jugendstrafanstalten und die armen Eltern erst.

Gruß

Makalu

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