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IGNORED

Muß ein 19-Jähriger seinen Revolver.357 abgeben?


Beyer

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Hallo zusammen.

In meinen Verein habe ich einen 19-jährigen Schützen der seit einem Jahr einen .357 Mag Revolver besitzt. Das er den

Test machen muß ist klar. Muß er die Waffe wieder verkaufen ,

weil er noch nicht 21 Jahre alt ist ?

Kennt sich da wer aus?

Gruß H. Beyer

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@Beyer:

Nein, er darf die Waffe behalten. Er darf die Waffe auh behalten, wenn er den Test nicht macht. Allerdings kann dan die Behörde möglicherweise nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die vorhandene WBK widerrufen. Vor dem Widerruf wird er aber erst angehört werden und kann sozusagen dann noch während des Verfahrens den Idiotentest nachliefern...

Könnte aber auch in die Hose gehen...

Einer meiner Kumpel hat mal so eine Idiotentestprüfung wegen Führerschein nicht während der Frist gemacht, weil er keine Kohle hatte. Das Amt wollte ihm dann den Lappen wegnehmen. Während des Verfahrens hat er dann den Test nachgereicht und er durfte den Lappen behalten...

Jede Menge Ärger kann ich Dir sagen...

Gruß,

frogger

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