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IGNORED

Muß ein 19-Jähriger seinen Revolver.357 abgeben?


Beyer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

In meinen Verein habe ich einen 19-jährigen Schützen der seit einem Jahr einen .357 Mag Revolver besitzt. Das er den

Test machen muß ist klar. Muß er die Waffe wieder verkaufen ,

weil er noch nicht 21 Jahre alt ist ?

Kennt sich da wer aus?

Gruß H. Beyer

Geschrieben

Nur wenn der Test negativ wird.

Siehe aber:

WaffG § 58 Absatz 9, wer am 1.April eine Erlaubnis hatte und nicht 25 war, hat innerhalb eines Jahres den Idiotentest nach § 6 vorzulegen.

Geschrieben

Mich würde mal ein Erfahrungsbericht eines "getesteten" interessieren. Hat denn schon jemand den Test durchlaufen?

Wenn ja, bitte kurzen Bericht über die Fragen ect.

Geschrieben

Ich finde diesen "Meschugge-Test" Menschenverachtend.

Wird in NAHER ZUKUNFT ein GENTEST verlangt??

Wenn jemand Aggresive Gene hat,gibts garnichts mehr?

Minorityreport,wo man schon vor der Tat,bestraft wird! pissed.gifgaga.gif

Geschrieben

@Beyer:

Nein, er darf die Waffe behalten. Er darf die Waffe auh behalten, wenn er den Test nicht macht. Allerdings kann dan die Behörde möglicherweise nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die vorhandene WBK widerrufen. Vor dem Widerruf wird er aber erst angehört werden und kann sozusagen dann noch während des Verfahrens den Idiotentest nachliefern...

Könnte aber auch in die Hose gehen...

Einer meiner Kumpel hat mal so eine Idiotentestprüfung wegen Führerschein nicht während der Frist gemacht, weil er keine Kohle hatte. Das Amt wollte ihm dann den Lappen wegnehmen. Während des Verfahrens hat er dann den Test nachgereicht und er durfte den Lappen behalten...

Jede Menge Ärger kann ich Dir sagen...

Gruß,

frogger

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