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IGNORED

Signalpistole


Artiranmor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Gibt es für die große (26,5 mm / cal. 4) WBK-pflichtige SigPi (z.B. HK P2A2 ) auch anerkannte Bedürfnisse ausserhalb des Schiffchenpaddelns, z.B. Alpinsport oder andere mit erhöhten Risiken einhergehende Sportarten, bei denen eine großkalibrige Signalpistole im (unwarscheinlichen aber möglichen) Notfall einen realen Sicherheitsvorteil bieten kann? Und ist dann das Führen eines derartigen Signalgeräts von der WBK abgedeckt (führen zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck) oder waffenSCHEINpflichtig ????

Gruß, Artiranmor

Geschrieben

Moin,

prinzipiell darst du eine Signalpistole Kal 4 nur mit Waffenschein führen, das Gesetzt kennt aber folgende Ausnahmen:

§12 (3) Einer Erlaubnis zum führen bedarf nicht

4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeuges auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen.

Lt. Umkehrschluß müssten mindestens diese Fälle auch als Bedürfnis ausreichen. Desweiteren könntest als Waffensammler Signalpistolen erwerben, evtl. auch für den Auslandseinsatz, usw.

Geschrieben

Hallo!

Nun ja... . Als Bootsführer kann ich das Bedürfnis relativ einfach durch Quittung über eine Hochseejacht und entsprechende Qualifikationen zum Segeln / führen derselben nachweisen. Wie sieht das nun beim Bergsteigen aus ???? Wenn ich dem Herrn vom Ordnungsamt ein Seil, Kletterstiefel, Steigeisen, Karabiner (NEIN, kein Gewehr - die Dinger zum festmachen von Seilen und so!!!!), Klettergurt und Hlem auf dem Tisch auspacke muß dies für ihn noch kein Nachweis einer derartigen sportlichen Betätigung sein. Und mit einem Mitgliedsausweis vom Alpenverein sollte es auch nicht getan sein..... .Hat jemand mit dieser Angelegenheit Erfahrung ???

mfg, Artiranmor

Geschrieben

Moin,

soeinfach mit dem Bootsführer ist es nun auch nicht. Wenn Du in das Waffengesetzt schaust, wirst Du sehen, das es folgende Ausnahme für Signalwaffen gibt:

Charterer dürfen sich eine WBK-pflichtige Signalpistole ausleihen.

Damit wird der Erwerb indirekt auf einen Bootseigenrtümer reduziert.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi!

dieses Teil von Heckler&Koch befindet sich ausserhalb des waffg., da es keinen Lauf besitzt.


Moin,

dieses Teil ist nur mit PTB-Zeichen frei erwerbar, es gibt auch Produktionen ohne PTB-Zeichen!

Beim Führen ist der kleine Waffenschein erforderlich, bzw. siehe auf die Ausnahmen oben.

Also frei zu erwerben und zu führen

Geschrieben

Hallo!

Ich habs (?????): ich geh zum Ordnungsamt und sag denen ich wolle Fitzcarraldo nachdrehen - mit eine Kreuzer (billig gebraucht zu erwerben) über die Dolomiten, einem Flugzeugträger über den Himalaya oder so......... Dafür gibt's dann über das Schiff doch vielleicht nen Voreintrag für die Berge ??

pic4.jpg

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo!

Gibt es für die große (26,5 mm / cal. 4) WBK-pflichtige SigPi (z.B. HK P2A2 ) auch anerkannte Bedürfnisse ausserhalb des Schiffchenpaddelns, z.B. Alpinsport oder andere mit erhöhten Risiken einhergehende Sportarten, bei denen eine großkalibrige Signalpistole im (unwarscheinlichen aber möglichen) Notfall einen realen Sicherheitsvorteil bieten kann? Und ist dann das Führen eines derartigen Signalgeräts von der WBK abgedeckt (führen zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck) oder waffenSCHEINpflichtig ????

Gruß, Artiranmor


Hallo Leute!

Es gibt noch ein Bedürfnis: Ein Bekannter hat den Pilotenschein für ein Sportflugzeug (ausserdem ist der Inhaber eines Jagdscheines). Er wollte nun mit dem Sportflugzeug nach Skandinavien zur Jagd fliegen und legt dabei häufig große Strecken über See zurück. Die zuständige Behörde wollte erst nach langen Diskussionen (internationales Flugrecht schreibt in solchen Fällen die Mitnahme von Leutpistolen mit großer reichweite vor) dies als Bedürfnis annerkennen. Die D****n verlangten allerdings einen Sachkunderlehrgang bei der DLRG. Wir haben der Behörde dann erklärt, dass die Handhabung einer Leuchtpistole nicht wesentlich von der einer Flinte unterscheidet. Es hat nichts genützt. Die D****n von der Behörde bestanden weiterhin darauf, dass der sachkundige Jäger einen Sachkundekurs besucht. Habe versucht den Bekannten zu übereden, es gerichtlich klären zu lassen. ER war allerdings dafür zu feige. Kurzum, die D****n machen jetzt natürlich so weiter wie bisher. Vielleicht findet sich ja mal anderswo jemand, eine greichtliche Entscheidung zu erwirken???

Gruß Joe

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