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signalpistole (schiffszubehör)


peter becker

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Moin,

nach altem Gesetzt wurden teilverdeckte Boote als befriedet betrachtet, für alle anderen Wasserfahrzeuge brauchte man einen Waffenschein, z.B. wurden auf dem Bodensee für Ruderboote Waffenscheine ausgestellt.

Nach Waffengestz "neu" gibt es eine Befreiung der Waffenscheinpflicht für Signalwaffen auf Wassersportfahrzeugen, also kein Waffenschein oder auch kleiner Waffenschein. Wir sind uns sicherlich einig, das Ruderboote, Surfbretter usw. Wasserfahrzeuge sind.

Hier der Gesetzestext:

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

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