peter becker Posted June 4, 2003 Posted June 4, 2003 hallo wenn man auf seinem schiffchen eine signalpistole hat, muss hierfür ein kleiner waffenschein beantragt werden, da das schiff nicht zum befriedeten grundstück gehört. viele grüsse peter
Rodney Posted June 4, 2003 Posted June 4, 2003 Ich dachte für Leuchtpistolen braucht man sogar eine WBK?!? Kleiner Waffenschein zusätzlich oder sind die im neuen Waffengesetz WBK-frei???
skipper Posted June 4, 2003 Posted June 4, 2003 Moin, nach altem Gesetzt wurden teilverdeckte Boote als befriedet betrachtet, für alle anderen Wasserfahrzeuge brauchte man einen Waffenschein, z.B. wurden auf dem Bodensee für Ruderboote Waffenscheine ausgestellt. Nach Waffengestz "neu" gibt es eine Befreiung der Waffenscheinpflicht für Signalwaffen auf Wassersportfahrzeugen, also kein Waffenschein oder auch kleiner Waffenschein. Wir sind uns sicherlich einig, das Ruderboote, Surfbretter usw. Wasserfahrzeuge sind. Hier der Gesetzestext: § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
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