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IGNORED

wiederladekurs


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

wenn jemand den wiederladekurs für nc pulver und schwarzpulver gemacht hat , eine freie einschüssige

vorderladerpistole und ein vorderladergewehr hat und ( jetzt kommts) bisher nur mit vereinswaffen

schiesst, da das jahr wartezeit noch nicht um ist, kann er trotzdem das nc pulver zum wiederladen der

trainingsmunition beantragen??? er hat ja das bedürfnis nachgewiesen (regelmässiges training) aber noch

keine eigene waffe.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Moin Peter,

das sprengstoffrechtliche Bedürfnis kann zB durch eine schießsportliche Betätigung nachgewiesen werden. Eine Anwartschftszeit wie im Waffenrecht ist mir nicht bekannt. Es kann also gleich beantragt werden, sobald der Schießsport ausgeübt wird.

Pferdefuß:

Mit dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz ist auch eine "Besitzgenehmigungspflicht" für Munition eingeführt worden. Ohne MES kriegst Du also auch ein Problem beim Wiederladen! Vorderladen ist kein Problem, da keine Munition hergestellt wird.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Moin, moin,

ich habe gerade letztes Wochenende meinen Kurs gemacht und da hiess es so:

Bedürfnisnachweis: Dieser Nachweis kann geführt werden durch

- Bescheinigung einer schiesssportlichen Vereinigung, dass der Antragsteller Mitglied ist und am Übungsschiessen regelmässig und erfolgreich mindestens 18 Monate teilgenommen hat oder

- Vorlage des gültigen Jahresjagdscheins.

So steht es in unseren Unterlagen. Ich selbst bin auch erst 12 Monate Mitglied. Da der Schein aber auch nicht gerade billig ist (soll in Osnabrück bei 150 Tacken kosten) werde ich eh noch etwas warten. Im §27 Abs. 3 konnte ich aber auch nichts näheres finden. Da steht nur, dass es ohne Bedürfnissnachweis versagt wird. Wie das Bedürfnis aussieht ???

Also bis denne

.357mag

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