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Stiftung Warentest und die Waffenschränke


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dann erkläre mir doch bitte mal zwei Dinge:

1.) Warum ist das Zertifikat des Herstellers kein solcher Nachweis?

2.) Wie soll er das denn sonst tun?

bye knight

Geschrieben

Das sehe ich genauso, wenn ein Zertifikat nicht als Nachweiss ausreicht, wie soll ich es dann noch beweisen das mein Schrank der Stufe-B zb. entspricht. Soll ich den Schrank zum OA schleppen? smirk.gif

Geschrieben

@knigth

dass die Prüfung eine zerstörende ist, beweist die DIN/EN 1143-1.

Die Prüfung nach VDMA 24992 ist wenn man es genau nimmt, nur eine Bestätigung des Herstellers, dass er sich an die Richtlinie gehalten hat. Er ist in dieser Beziehung nicht einer neutralen Überprüfung ausgesetz und nicht verpflichtet. Dabei spielt zum Beispiel auch eine erhebliche Rolle, dass die Typenschilder sogenannte Selbstklebende Schilder sind oder waren. Oftmals waren diese Schilder dem Wertschrank nur beigelegt und deshalb haben jetzt einige Mitstreiter Beweisprobleme.

Nach den neueun Bestimmungen der Zertifizierung muß die (z.B. die blaue VdS-) Plakette fest auf der Innenseite mit der Wertschranktür verbunden sein und eine vorgeschriebene individuelle Kennzeichnung (z.B. Fabrikationsnummer)tragen.

Wenn Du also dein Abzeihbild für deinen Schrank nicht mehr hast, hast Du ein kleines Problem, wenn dein Schrank offensichtlich eine Fälschung ist und vielleicht einen rumänischen Vater oder eine polnische Mutter hat. Ein Bein wird man dir aber vermutlich nur stellen, wenn es offensichtlich ist.

Wenn du die Stellungnahme des DSB bezüglich dieses Problems nachliest, gaga.gif wirst Du feststellen, dass man (ich)in SH an diesem Problem arbeitet. icon14.gif

Geschrieben

Hallo, ich habe von einen Freund einen zulässigen Langwaffenschrank Klasse A mit allen Papieren gekauft. Da ich nur eine Flinte besitze, aber einiges an Munition durchjubel und das Innenfach eher ne Keksdose ist, wollte ich mir diese Nato-Metall-Munitionkisten besorgen, die ich abschließen kann und neben der Waffe in dem Schrank deponieren könnte. Ist das zulässig?

Geschrieben

@FooFighter007

Nach der derzeitigen (unklaren) Rechtslage und meiner Einschätzung darfst Du das nicht, weil die Munitionslagerung innerhalb eines A-Schrankes nur dann zulässig ist, wenn das Innenfach B-Qualität hat.

Siehe dazu die AWaffVo vom 31.3.2003 § 13 Abs. 4. Der Absatz verweist wieder auf den Absatz 1 des § 13 AWaffVO in dem ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (B) gefordert ist.

Ich glaube nicht, dass Deine Mun-Kiste das erfüllt. Soweit ich Mun-Kisten kenne scheitert es schon an dem Schwenkriegel oder einer vergleichbaren Schließeinrichtung. chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

So'n pech aber auch
crying.gif

...jetzt kann ich mir den dritten tresor hinstellen, nur um die Munition gesetzeskonform zu lagern
gaga.gif


Ich hatte hier auch schonmal wegen der Munitionsaufbewahrung nachgefragt:

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1

Ich habe mir letztendlich noch einen Tresor zur Munitionsaufbewahrung gekauft, der war mit 150,- Euro kaum teuerer als ein geeignetes unklassifiziertes Behältnis und bietet ausreichend Platz.

Ich habe das selbe Modell genommen, das ich auch für meine KW verwende (Rottner MNO-65, Stufe B), sieht schöner aus als 2 verschiedene Behältnisse, wenn sie nebeneinander stehen.

Geschrieben

wer sich jetzt einen Schrank kaufen will/muss , ein ganz anderer Tipp dazu:

An den Türinnenseiten sind bei vielen Modellen Halterungen für Putzstöcke oder noch schlimmer feste Ablagefächer angeschweisst, die in den Innenraum ragen. Aus meiner Sicht höchst unpraktische Platzvergeudung , da das Innenraumvolumen drastisch verringert wird. Zudem das Risiko, beim Ein oder Ausladen die Waffe daran zu verkratzen. Also gleich ohne kaufen oder abflexen ! Bei Verzicht auf die Türablagefächer passt auch mehr langes Zeugs rein , in den Besenschrank.

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