Marodeur Posted September 11, 2002 Share Posted September 11, 2002 Heute großer Frage-Tag: Nehmen wir an, ich hab einen Voreintrag auf einer Grünen und möchte aus Kostengünden eine Waffe aus der Schweiz importieren. Die ist natürlich in D legal. Was muß ich beachten, wie läufts am günstigsten/schnellsten/unbürokratischsten ab? Danke, Matthias Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mitr Posted September 12, 2002 Share Posted September 12, 2002 Hallo Marodeur Das Einfachste ist, Du überlässt den Export einem schweizer Waffenhändler. Der wird Dir die benötigte Ausfuhrbewilligung besorgen. Wenn Du den Voreintrag in Deiner WBK hast, giltst Du als Berechtigter, der die Waffe direkt empfangen kann. (Die Ausfuhrbewilligung aus der Schweiz wird neuerdings nur noch erteilt, wenn der Exporteur die Empfangsberechtigung des Empfängers nachweisen kann.) Sollte kein Voreintrag existieren, Lieferung an einen Waffenhändler Deiner Wahl. Was man berücksichtigen muss, der schweizer Ordonnanzbeschuss ist in Deutschland nicht anerkannt, die Waffe muss in diesem Fall in DE zum Beschuss. MfG Mitr ------------------ The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. Thomas Jefferson 1743 - 1826 Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas Schilling Posted September 12, 2002 Share Posted September 12, 2002 Hi Matthias, natürlich musst Du auch noch die Einfuhr-USt. und den Zoll bedenken. Gruss & DVC TomS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Blackhawk-USP Posted February 1, 2006 Share Posted February 1, 2006 ... Was man berücksichtigen muss, der schweizer Ordonnanzbeschuss ist in Deutschland nicht anerkannt, die Waffe muss in diesem Fall in DE zum Beschuss. Hallo Leute, kann mir jemand sagen, mit welchen Kosten beim Beschuss einer Pistole aus der Schweiz zu rechnen ist? In einem andreren Thread konnte ich lesen, dass mit ca. 25 € zu rechnen sei. Ist das realistisch??? Gruß Blackhawk Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted February 1, 2006 Share Posted February 1, 2006 Hi Matthias,<P>natürlich musst Du auch noch die Einfuhr-USt. und den Zoll bedenken. <P>Gruss & DVC<BR>TomS<BR> <BR> Und nicht nur das. Die WBK alleine berechtigt noch nicht zum Import. Da die Schweiz ein "Drittland" ist, brauchts eine vorherige Zustimmung der Heimatbehörde auch in diesem Falle. Allerdings nicht auf EU-Vordruck, sondern in Anlehnung daran...Sonst gibts Ärger mit dem deutschen Zoll. GF Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
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