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IGNORED

Frage zum neuen Waffenrecht


Michalive

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Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage zum neuen Waffenrecht:

Unterliegen sogn. Firecap-Modelle dem Waffenrecht?

Firecap-Modelle sind 1:1 Nachbildungen von Waffen. Sie werden mit Ladehülsen geladen in deren Spitze ein Firecap (Ein von Spielzeugpistolen bekanntes Zündhütchen) eingesetzt wird.

Im "Lauf" befindet sich ein Dorn der das Zündhütchen zündet. Durch die Zündung des Firecap repetiert der Verschluss und die Ladehülse wird ausgeworfen. Es ist voll- und halbautomatisches "Feuer" möglich.

Diese Modelle wurde bis 1991 als Bausatz in Deutschland angeboten. Aufgrund des damaligen Gerichtsurteil im Bezug auf den §37 und der Zusammenbaubarkeit von Dekowaffen jedoch nicht mehr angeboten.

In Japan und Amerika bekommt man diese Art von "Theaterwaffen" ab immer noch.

Kann ich jetzt also, nach Wegfall der Anscheinsgeschichte, diese Art von Modellwaffen einführen oder benötigen diese eine PTB und F Abnahme?

Vielen Dank für die Antwort(en)

Geschrieben

Solche Waffen sind allgemein Spielzeugwaffen. Soweit Spielzeugwaffen getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Waffen sind, sind auch die Spielzeugwaffen erlaubnispflichtigt.

Geschrieben

Ich kannn hier nur die Meinung von 700NE bekräftigen.

Nach einer Besprechung im BMI vom 4.2.03 handelt es sich hier um eine "getreue Nachahmung von Schusswaffen".

Es wurde Einigkeit darüber erziehlt, dass eine getreue Nachahmung dann vorliegt, wenn die Spielzeugwaffe in ihrem äußeren und inneren Erscheinungsbild und in ihren Maßen wie eine echte Waffe aussieht, d.h. bis in ihren Mechanismus hinein einer scharfen Waffe entspricht.

Siehe dazu weiter:

Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Ziffer 3 zweiter Strich

Vom Gesetz ausgenommene Waffen es sei den, sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.

Erwerb und Bedürfnisnachweisung (§4 Abs. 1 Nr. 4)

Siehe auch Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Ziffer 1.1 gaga.gif

Geschrieben

Vermutlich weil Schreckschusswaffen zwar auf den ersten Blick wie echte Waffen aussehen, aber bei genauerem Hinsehen Unterschiede in der Funktionsweise, manchmal auch Maßen und dem mechanischen Aufbau bestehen.

Blowbackwaffen waren meines Erachtens nach "echte" 1:1 Modelle.

Kann mich aber auch irren, is´ lange her, das ich so ein Ding gesehen hab...

Mike

Geschrieben

In Antwort auf:

Warum sind dann Gas-und Schreckschußwaffen frei erwerbbar?


Sind sie ja nicht. Sie dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden und auch nur dann, wenn sie das Prüfzeichen haben. Ansonsten unterliegen sie den Bestimmungen des WaffG.

Auch eine Softair Blowback, die das Prüfzeichen F im Fünfeck hat, kann an Personen über 18 Jahre verkauft werden.

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