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IGNORED

Reizgas


kranich

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Lück!

Kann mir jemand sagen, wie das jetzt beim neuen Waffengesetz aussieht mit dem Thema Reizgas?

Darf man, respektive Frau, jetzt noch mit Reizgas in der Tasche durch die Gegend spazieren oder müssen alle Frauen die das bisher in ihrer Handtasche "geführt" haben einen Kurs in Selbstverteidigung belegen?

Gruß

kranich

Geschrieben

Hallo,

bezüglich Gassprays gibt es keine Verschlechterungen, im Gegenteil, sie sind jetzt schon ab 14 erlaubt (Erwerb, Besitz und "Führen").

Dran denken - Pfefferspray ist für Otto Normalbürger leider immer noch zur zur Tierabwehr erlaubt.

Aber ein bißchen Training ist auch zur richtigen Anwendung von Spray nötig!

Chris

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

Dran denken - Pfefferspray ist für Otto Normalbürger leider immer noch zur zur Tierabwehr erlaubt.


Noch ein bisschen weiterdenken: In einer unmittelbaren Selbstverteidigungssituation ist unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auch selbstverständlich der Einsatz von Pfefferspray auch gegen Menschen erlaubt.

m´kay? cool3.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Noch ein bisschen weiterdenken: In einer unmittelbaren Selbstverteidigungssituation ist unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auch selbstverständlich der Einsatz von Pfefferspray auch gegen Menschen erlaubt.

m´kay?


Hallo!

Nur zu Klarstellung bzgl "Verhältnismäßigkeit" bei Selbstverteidigung (in diesem Forum schon oft angesprochen):

Gibt es nicht!

Die Verteidigung darf nur nicht rechtsmißbräuchlich sein, d.h. es finden lediglich sozialethische Einschränkungen des Notwehrreuchts statt. Schulbeispiel: Der Opa im Rollstuhl auf der Terasse, der Kinder beim Kirschenklauen beobachtet, darf nicht auf diese schießen.

Wie bereits gesagt wurde ist Pfeffersray, wenn eine Notwehrsituation vorliegt, zur Abwehr zugelassen. Zaunlatten sind ja auch nicht speziell zu Veretidigungszwecken gedacht, man darf sie aber im Falle der Notwehr abreißen und sich damit verteidigen wink.gif

Die Tat wäre ja gerade durch Notwehr gerechtfertigt.

Ansonsten verweise ich bzgl Notwehr auf die Suchfunktion!

Viele Grüße

El Jenserino smile.gif

Geschrieben

Na gut,

dann drück ich es mal anders aus:

Man sollte Pfefferspray dabei haben, weil man sich so fürchterlich doll vor den vielen bösen großen Hunden fürchtet. Wenn man dann von einem zweibeinigen Hund angegriffen wird, hat man vor lauter Aufregung gar nichts anderes zur Verteidigung gefunden.

Chris

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

Dran denken - Pfefferspray ist für Otto Normalbürger leider immer noch zur zur Tierabwehr erlaubt.


Ja und: Wer mich angreift ist ein Schwein, und gegen Schweine ist Pfefferspray erlaubt...

(Oder anders: In Notwehrsituation auch legal gegen Menschen einsetzbar, nur das normale Mitführen erfolgt selbstverständlich nur zur Verteidigung gegen Tiere)

Udo

Archiviert

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