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IGNORED

BVerfasgUrteil: Noch ist nichts verloren


Gast

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Geschrieben

Wer will kann sich das Urteil einmal mit der rosaroten Brille ansehen. Nach den fachkundigen Ausführungen von Sledgehammer und Carcano hat sich wohl der erste Schock gelegt. Ich versetze mich einmal in die Lage eines Verfassungsrichters und komme zu folgendem Schluss:

- Waffen sind gefährlich. Genauso wie Autos usw. usw. Deshalb nur Bedürfnis/Führerschein.

- Was will die DSU denn ? Der ist doch noch gar nichts passiert. Es wird erst eingriffen wenn jemand *tatsächlich* in seinen Rechten verletzt wird.

- Das neue WaffG hilft dem Gesetzgeber Legalwaffenbesitzer leichter zu "verwalten", das heisst aber nicht, dass er auf dieser Schiene alles bis hin zum Totalverbot mit einem Federstrich aufgrund von "Ermächtigungsparagraphen" erlassen kann.

- Kleinere Verbände mit weniger als 10.000 Mitgliedern können ja bis zum Erreichen dieser Grenze dem DSB oder BDS als Untergruppierung angehören (dann können sie ihren Mitgliedern wieder Bedürfnisse ausstellen)

- GG mäßige Grundrechte werden durch (zu) unbestimmte Gesetze *noch* nicht berührt - Die Betonung liegt auf NOCH cool3.gif

Was ich nicht nachvollziehen kann ist wieder "das Wesen" von Waffen. Waffen sind tote, wertneutrale Gegenstände und dass die von Natur aus dem "Staat", bestimmten Religionsgruppen oder sonstwem vorbehalten sind, ist lächerlich. Es hätte genügt das staatliche Gewaltmonopol zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung (die per Demokratie ja durch den Bürger erstellt wird tongue.gif) zu betonen.

PS: Gottseidank hat das Gericht in den Kernfragen (die jetzt aber hier nicht nochmal aufzählen) die uns tatsächlich interessieren noch keine Aussagen gemacht. Laut Carcano/Sledgehammer sind Teile des Urteils obendrein noch als erfolg für die DSU zu werten.

PPS: Evtl. führt das Urteil zu großen, starken Schiessportverbänden und wir müssten Herrn B. zum Dank dafür noch ein Visierprobeabo schenken wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Kleinere Verbände mit weniger als 10.000 Mitgliedern können ja bis zum Erreichen dieser Grenze dem DSB oder BDS als Untergruppierung angehören (dann können sie ihren Mitgliedern wieder Bedürfnisse ausstellen)


Und Waffen können sie bis zur Anerkennung auf der Grundlage des §8 Abs 1 kaufen.

Das könnte sogar bedeuten, dass die nicht anerkannten Verbände bis auf die gelbe WBK so weiter machen können wie bisher. Sie brauchen keinen Nachweis über Mitgliederzahl, Jugendarbeit, genehmigte Sportordnung, Nachweis der schießsportlichen Mitgliederaktivitäten, Meldung von Ausscheiden von Mitgliedern etc. rolleyes.gif

Mir gefällt das Urteil zwar nicht, aber je länger ich darüber nachdenke umso weniger dramatisch finde ich es. Ich hoffe ich vertu' mich da nicht confused.gif

bye knight

Geschrieben

Oder seht einmal hier:

Wer Schusswaffen zu privaten Zwecken verwenden möchte, begründet eine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit.

Das hört sich nicht so an, als dass der Bürger um Waffen betteln müsste. Er begründet zwar eine erhöhte Gefahr (so wie auch der Autofahrer) aber bekommt ohne Probleme was er will, falls er die Vorraussetzungen (welche der Gesetzgeber aber nicht ins Ultimo treiben darf). Könnte man so interpretieren.

Geschrieben

Einem Autofahrer werden aber nicht mal so eben die Grundrechte entzogen. Ich habe am 1.4. die Freiheit meiner Wohnung, mein Recht auf Eigentum und die Freiheit des Sports verloren.

Geschrieben

Das stimmt nicht so ganz - das MEINT Brennecke aus dem Gesetz herauslesen zu können. Aber es könnte durchaus sein, daß sich das neue WaffG in einigen wichtigen Punkten als Bummerung gegen ihn wendet chrisgrinst.gifcool3.gif Als Autofahrer musst du dich verdachstunabhängigen Kontrollen unterziehen lassen und zusätzlich hast du noch die sogenannte "Gefährdungshaftung" (ein Kind springt auf die Strasse und obwohl du nicht schuld bist muss deine Versicherung zahlen) am Hals. Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichts welches bei Hausdurchsuchungen sehr strenge Masstäbe anlegt - und davon dürfte auch das neue Waffengesetz betroffen sein cool3.gif Dein Recht auf Eigentum wurde *NOCH* nicht verletzt. Bedürfnis weg = Waffe weg existiert momentan nur in den Wunschträumen des Herrn B. Die Freiheit des Sports wurde *NOCH* nicht verletzt. Und *WENN* dann gibt es was mit dem GG cool3.gif

PS: Die einzige Schlappe ist, das nun das "Wesen von Waffen" festgeschrieben ist und privater Waffenbesitz zwar missbilligt aber in keiner Weise untersagt wurde. Das Glas ist also halb voll würde ich sagen wink.gif

In Antwort auf:

Einem Autofahrer werden aber nicht mal so eben die Grundrechte entzogen. Ich habe am 1.4. die Freiheit meiner Wohnung, mein Recht auf Eigentum und die Freiheit des Sports verloren.


Geschrieben

@ Dirty

Kein schlechter Gedanke!

Ich falle aber erst auf die Jubelseite um wenn es erste Gerichtsurteile gibt, die Legalwaffenbesitzern wirklich Recht zusprechen. Bis dahin war der 1.4. noch nich so prickelnd...

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Mir gefällt das Urteil zwar nicht, aber je länger ich darüber nachdenke umso weniger dramatisch finde ich es. Ich hoffe ich vertu' mich da nicht confused.gif

Nein, da vertust Du Dich nicht, sonderlich dramatisch ist der Beschluß nicht.

Udo

Geschrieben

Obendrein dürfte die Ablehnung und deren Begründung sehr wertvoll für die Vorgehensweise bei evtl. weiteren rechtlichen Schritten sein. Man kann viele Niederlagen in einen kommenden Sieg umwandeln cool3.gif

In Antwort auf:

@ Dirty

Kein schlechter Gedanke!

Ich falle aber erst auf die Jubelseite um wenn es erste Gerichtsurteile gibt, die Legalwaffenbesitzern wirklich Recht zusprechen. Bis dahin war der 1.4. noch nich so prickelnd...

Gruß


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