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IGNORED

Grundbedürfnis?


denis

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Geschrieben

Also irgendwie verstehen ich die neue Regelung mit dem Grundbedürnis nicht mehr. Heist es 2 KW/3LW ohne Bedürnisnachweis durch Schützenverein, oder habe ich es komplett verkehrt verstanden?

Geschrieben

Ich habe es so verstanden:

Grundbedürfnis bedeutet in diesem Fall, dass bis zu einer Grenze (2 KW, 3 SLB) keine Leistungsnachweise gefordert werden. Die Bedürfnisbestätigung über den Verband ist natürlich erforderlich. Wer über das Grundbedürfnis hinaus Waffen erwerben will, der muss gegebenenfalls Belege beibringen, welche die Ernsthaftigkeit der Schießsportausübung bestätigen (Urkunden von Meisterschaften und anderen Wettkämpfen).

MP

Geschrieben

Ei MP wo hast Du denn das her ???

Nach § 14 Abs 3 werden Waffen über das Grundkontingent hinaus genehmigt wenn:

1. sie für weitere Disziplinen benötigt werden oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports (Ersatzwaffe ?) erforderlich sind.

Das mit den Leistungsnachweisen (Urkunden) haben die Ordnungsämter in die Welt gesetzt.

Es könnte jedoch in Zukunft so sein, dass der Verband eine entsprechende Bescheinigung nur dann ausstellt, wenn mit den bereits vorhandenen Waffen an Wettkämpfen bzw. Meisterschaften teilgenommen wird. Ich denke, das jedoch ein bestimmtes Leistungsniveau nicht erforderlich ist. Wo sollten sonst die Nachwuchsschützen herkommen?

Gruß

Manfred

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