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IGNORED

Wie muss ich jetzt eigentlich VLs aufbewahren?


Andreas

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Moin,

nachdem ich den gestrigen ersten sicherheitshalber verschlafen habe, stellt sich mir nun die entscheidende Frage:

Das mit B/0 für Kurzwaffen habe ich ja mittlerweile verstanden, aber wie sind Vorderlader zu behandeln, z.B.:

Wie lagere ich eine Tryon, eine doppelläufige Dikar und (schreck lass nach) eine Tower-Pistole....

Und was mach ich mit den gekreuzten Säbeln über der Wohnzimmertür????

Auch wenn es nicht so klingen sollte, die Fragen sind ernst gemeint. Ich komm beim lesen des Machwerks einfach nicht zu Potte (muss wohl kein ausgesprochener Masochist sein).

Weiterhin wär da noch eine Frage beschussrechtlicher Art. In der alten WG-Version mussten Patronenwaffen die vor 188x gebaut wurden nicht beschossen werden. Wie ist das nach dem neuen "Gesetz" ???

mfG

Andreas

gaga.gif

Geschrieben

Hi Andreas :

Tryon und Säbel sind genehmigungsfreie Waffen und somit "sicher aufzubewahren" ohne besondere Regelung.

Die doppelläufige Dikar (WBK Gelb) eine genehmigungspflichtige Schußwaffe -lang- und somit mindestens Safe Stufe A.

Zum Rest kann ich nichts sagen wink.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi Andreas :

Tryon und Säbel sind genehmigungsfreie Waffen und somit "sicher aufzubewahren" ohne besondere Regelung.

Die doppelläufige Dikar (WBK Gelb) eine genehmigungspflichtige Schußwaffe -lang- und somit mindestens Safe Stufe A.

Zum Rest kann ich nichts sagen
wink.gif

Mouche


Klasse, jetzt fühle ich mich schon gleich viel sicherer, weil kein böser, südländisch aussehender Strassen oder Bankräuber mit meiner Doppelläufigen Vorderladerbüchse im Kaliber .50 ein Verbrechen begehen kann gaga.gifgrlaugh.gifcrying.gif

Sucht euch aus, welcher Smiley trifft.... ich bin zu deprimiert. Eine Dikar neben meine Voehre.....

Ich könnt' verstehen, dass letztere vor lauter Beleidigtsein am nächsten Wochenende nix mehr treffen will. Wahrscheinlich lacht sich mein SAFN M49 (der u. U. mir noch schwer Probleme machen könnte) einen Knoten in den Lauf....

Andreas

Geschrieben

Hallo Andreas.bei Schußwaffen, die Du frei erwerben kannst, also Deine einschüssigen VL, hast Du "die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36Abs. 1 WaffGneu) Also kette sie an die Wand, betoniere sie ein oder schließe sie in einen Schrank ein.Waffen, die vor dem 1.1.1891 hergestellt und nicht verändert worden sind, sind weiterhin von der Beschußpflicht ausgenommen.gruß barlow

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Andreas.

bei Schußwaffen, die Du frei erwerben kannst, also Deine einschüssigen VL, hast Du "die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36Abs. 1 WaffGneu) Also kette sie an die Wand, betoniere sie ein oder schließe sie in einen Schrank ein.

Waffen, die vor dem 1.1.1891 hergestellt und nicht verändert worden sind, sind weiterhin von der Beschußpflicht ausgenommen.

gruß barlow


Barlow, nimm mir's nicht übel, aber jetzt hast du dir ein Küsschen verdient (wg. der 1891er Sache natürlich nur smile.gif ). Sterne gibt es, wenn du mir in dem *affengesetz die entsprechende Passage angibst, damit ich mein panisches Unterbewusstsein beruhigen kann....

A.

Geschrieben

@ Andreas :

In Antwort auf:

mir in dem *affengesetz die entsprechende Passage angibst


Artikel 2 - Beschussgesetz :

§ 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht

(1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen:

1. Feuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile, deren Bauart nach § 7 der Zulassung bedarf,

2. Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner als 6 Millimeter und

einer Länge kleiner als 7 Millimeter sowie zum einmaligen Gebrauch bestimmte höchstbeanspruchte Teile

von Schusswaffen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, soweit die Bauart nach § 7 oder § 8 der Zulassung bedarf,

3. Feuerwaffen, die

a) zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden, Waffen-

oder Munitionsherstellern bestimmt sind,

B) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind,

Gruss

Christian

PS: auf ein Küßchen verzichte ich aber, gib das lieber einem hübschen Mädel... chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

B) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind,

Gruss

Christian

PS: auf ein Küßchen verzichte ich aber, gib das lieber einem hübschen Mädel...
chrisgrinst.gif


Dank, Dank und immerwieder Dank smile.gif ... und für das Küsschen hab ich auch schon die passende Abnehmerin smile.gif

A.

p.s.: Sobald ich rausfinde, wie ich hier Sterne verteilen kann, gehen erstmal 10 Stück auf die Reise

Geschrieben

Hallo Andreas,

um Sterne zu verteilen, mußt Du in das Profil des Benutzers gehen (den Benutzernamen anklicken). Aber bleib mir bitte mit Sternen vom Leibe, Dein Küßchen war schon feucht genug.

gruß barlow

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Andreas,

um Sterne zu verteilen, mußt Du in das Profil des Benutzers gehen (den Benutzernamen anklicken). Aber bleib mir bitte mit Sternen vom Leibe, Dein Küßchen war schon feucht genug.

gruß barlow


Zuuu spääääääät smile.gif

Die hab ich doch schon gestern verteilt (oder wars heute früh ? gaga.gif)

Und wenn du nix davon gemerkt hast, war das nicht meine Schuld grlaugh.gif

A.

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