Senne Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 hiho, aktuelles und schwieriges problem: ich, jagdschein- und WBK-inhaber mit eingetragener kurzwaffe, möchte einem bekannten, ebenfalls jagdscheininhaber aber ohne WBK (weil bisher nicht nötig, jagt mit waffen des vaters) meine kurzwaffe für einen vom bedürfnis umfassten zweck für weniger als einen monat ausleihen. geht das? braucht mein bekannter 1. nur seinen jagdschein 2. eine WBK 3. eine WBK mit voreintrag für die betreffende waffe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; ----------------------- Demnach fehlt ihm wohl die WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted April 2, 2003 Share Posted April 2, 2003 [ZitatDemnach fehlt ihm wohl die WBK. Si. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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