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IGNORED

kreispolizeibehoerde ... zum neuen waffenrecht


Shootist

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In Antwort auf:

Zahlreiche bisher erlaubnisfreie Gegenstände und Waffen, deren

Nutzen ohnehin fraglich ist, darf man überhaupt nicht mehr besitzen -

auch nicht in der Wohnung aufbewahren. Dazu zählen die verbreiteten

Butterflymesser, Elektroschockgeräte, Spring- und Faustmesser und

Wurfsterne. Also, vernichten Sie diese Dinge einfach. Dazu haben Sie

noch bis zum 31. August 2003 Zeit. Wer dieses Verbot missachtet,

riskiert eine Strafanzeige.


Das mit den E-Schockern ist mir neu! gaga.gif

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Nur E-Schocker die "unbedenklich" sind, d.h. die amtlich auf Ihre Gesundheitgefährdung geprüft sind und als ungefährlich eingestuft wurden dürfen noch verkauft und besessen werden. Dazu benötigen diese Dinger ein amtliches Prüfsiegel. DAS GIBT ES ABER NOCH NICHT! Die Prüfung ist noch nicht definiert, das Testverfahren nicht erstell, die Vorgaben für beides gibt es auch nicht.....

Also, kein Verkauf und Besitz mehr .

Ähnlich verhält es sich auch mit manchen CS-Sprays UND Gaspistolen Munition!

gaga.gif

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