Shootist Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 POL-BOR: Kreis Borken - Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Borken zum neuen Waffenrecht --- pdf-file -> siehe anhang Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 In Antwort auf: Zahlreiche bisher erlaubnisfreie Gegenstände und Waffen, deren Nutzen ohnehin fraglich ist, darf man überhaupt nicht mehr besitzen - auch nicht in der Wohnung aufbewahren. Dazu zählen die verbreiteten Butterflymesser, Elektroschockgeräte, Spring- und Faustmesser und Wurfsterne. Also, vernichten Sie diese Dinge einfach. Dazu haben Sie noch bis zum 31. August 2003 Zeit. Wer dieses Verbot missachtet, riskiert eine Strafanzeige. Das mit den E-Schockern ist mir neu! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 2, 2003 Share Posted April 2, 2003 Nur E-Schocker die "unbedenklich" sind, d.h. die amtlich auf Ihre Gesundheitgefährdung geprüft sind und als ungefährlich eingestuft wurden dürfen noch verkauft und besessen werden. Dazu benötigen diese Dinger ein amtliches Prüfsiegel. DAS GIBT ES ABER NOCH NICHT! Die Prüfung ist noch nicht definiert, das Testverfahren nicht erstell, die Vorgaben für beides gibt es auch nicht..... Also, kein Verkauf und Besitz mehr . Ähnlich verhält es sich auch mit manchen CS-Sprays UND Gaspistolen Munition! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted April 2, 2003 Share Posted April 2, 2003 Geschickt, diese Berliner im BMI: nur geprüfte Sachen erlauben und dann das Einführen der Prüfzeichen blockieren - so geht's auch! Ich wäre aber mal auf den ersten Prozeß in dieser Richtung gespannt, jede Menge Potential zu höheren Klagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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