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IGNORED

zwei unklarheiten mit der wbk gelb


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

bei der wbk gelb, habe ich gelesen, dass einmal vorhandene gelbe,ohne grösseren aufwand, auf die neuen

waffenarten ( ich liebäugele mit einem percussionsrevolver auf die alte gelbe) umgeschrieben werden können.

dann wiederum heist es es gibt eine neue andere gelbe, wo jede waffen durch den verband genehmigt werden

muss, stehe ich hier auf der leitung????? ich verstehe´s nicht so richtig.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Leider aus der Traum!

Wenn man die vorläufigen Vollzugshinweise durchliest, dann bleibt die alte Gelbe nur im bisherigen Umfang, d.h. begrenzt auf Einzellader, gültig - also nix mit umstempeln und dann Repetierer, Perkussionsrevolver etc. einkaufen gehen.

Die neue Gelbe hingegen wird vorerst zumindest gar nicht ausgegeben.

Der ominöse MR B. aus B. hat damit deine 2 Unklarheiten radikal beseitigt icon13.gif

Ein ebenfalls gefrusteter Schwarzwälder

Geschrieben

Dann hilft nur schnell zwischen 1.4. und Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften einzukaufen.

Zu diesem Thema hat ein Kumpel GESTERN Stein und Bein geschworen dass unsere Verwaltungsbehörde auf der ALTEN gelben die Worte Einzelladerlangwaffen und mindestlänge 60 cm einfach nur durchstreicht!!

Geschrieben

...und mit was ?

Mit einer Gelben auf die Du nur Einzellader Langwaffen kriegst?

D i e bekommst Du auch hinterher.

Sinn würden jetzt nur noch Käufe auf die Grüne machen - aber das konnte man ja auch vorher haben blush.gif

Und nach d e m Entwurf zweifel ich doch erheblich an der Durchstreich-Theorie. Das Risiko geht kein Beamter ein-und,falls er es doch fehlerhafter Weise tut-Widerrufe sind problemlos möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, daß gar nicht hätte erteilt werden dürfen.

Und dann dampft die Sch.... und Du kannst zivilrechtlich versuchen, den entstandenen Schaden einzuklagen, der Dir dadurch entsteht, daß der Verkäufer das Dingens nicht mehr zurücknimmt frown.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

...und mit was ?


Mit der alten gelben , so wie ER es vor hat.

DAS ist doch genau das Beispiel das der Kumpel erzählt hat.

In Antwort auf:

( ich liebäugele mit einem percussionsrevolver auf die alte gelbe)


Geschrieben

...wenn Du mir den Händler zeigst, der Dir ab 1.4. auf gelbe Alte nen Perkussionsrevolver verkauft-

und den Verwaltungsbeamten zeigst, der nach(!)diesen vorläufigen Vorschriften "einfach nur durchstreicht" -

dann glaub ich Dir die Story !

Bis dahin find ich aber die Gebrüder Grimm irgendwie realitätsbezogener chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

dem ist eigentlich nur noch hinzuzufügen, des selbst vor diesen vollzugsvorschriften dies in meinen augen nur ein wunschtraum war.

wenn ich mir die bemühungen im gesetz anschau, daß bei inaktivität des zeugs zu verkaufen ist, dann hab ich nie nur ne sekunde gehofft, daß es bei nem einfachen umschreiben bleibt:

es wird ja gemunkelt, daß es vereinzelt tatsächlich leute geben soll, die mal durch eine vereinszugehörigkeit in den genuß einer gelben wbk gekommen sind und dann es mit dem aktiven sport nicht mehr so genau nehmen.

würde ja dann bedeuten, daß die dann ebenfalls ihre gelbe wbk "aufbohren" könnten.

schon allein aus diesem grund wäre das nie in dieser weise vollzogen worden.

cu

klausp

Geschrieben

eben....

und soooo viel aufwand deswegen.....

cu

klausp

Geschrieben

Moin,

Für die neue "Sportschützen WBK" wird es nach den mir vorliegenden Informationen ein neues Formular geben. Eine Aufwertung alter WBK´s ist nicht vorgesehen. In S-H wird die neue WBK wohl nur bei komplettem Neuantrag mit Bescheinigung eines anerkannten Verbandes ausgegeben, sobald das Formular verfügbar ist. Vorher nicht. Man überlegt NDSB Bescheinigungen auch schon vor wirksamwerden der Verbandsanerkennungen im Einzelfall anzuerkennen.

Ein Täubchen hat mirs geflüstert, das an einer Besprechung teilgenommen hat, bei der auch dieses Thema angesprochen wurde.

Ist also "Hörensagen".

Gruß,

frosch

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