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IGNORED

Was kann man gegen die völlig überzogenen Gebühren


Makalu

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Hallo,

ich denke in der nächsten Zeit wird es möglicherweise immer mehr geben, die mal was gegen unverschämt hohe Gebühren bei Verwaltungsangelegenheiten unternehmen wollen. Das teilweise staatliche Abzocken, besonders im Sprengstoffrecht §27 kann wohl auch nicht ganz im Sinne des Erfinders der Gebührenordnung sein.

Als Hintergrund bietet sich da der Thread unter Wiederladen an:

siehe WOWiederladen Abzockerei

Könnten die Spezialisten im Forum mal erklären, was da konkret unternommen werden kann?

Wie erfolgreich sind solche Einsprüche oder Klagen im allgemeinen.

Wie sollte man die Sache aufbauen?

Wer hat da schon selbst praktische Erfahrung?

(ich hatte bisher erst einmal Einspruch gegen eine Gebühr eingelegt und dem wurde nach einem halben Jahr stattgegeben)

An wen kann man sich da für Unterstützung wenden?

Könnte man nicht speziell die Sache mit dem §27 Sp.G. durch die Verbände an die Politik herantragen?

Kann da die neue Organisation E.L.F. unterstützen, eventuell das Forum Waffenrecht?

Schon mal danke für euere intensive Mitarbeit.

Makalu

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Hallo

Ich hatte zu der Gebührenfrage schon mal meinen Senf dazu gegeben. Aber bevor ich jetzt lange suche versuch ich es nochmal aus der Sicht eines Verwaltungsbeamten.

Das Problem bei der Rahmengebühr ist folgendes: Ich, als Beamter muss versuchen die Gebühr nach den Kosten meiner Tätigkeit und manchmal (wie nach dem SprengG) auch nach dem wirtschaftlichen Vorteil für den Antragsteller festsetzen. WIE soll das denn gehen?

Nehmen wir MEINEN ARBEITSPLATZ. Soll ich mein Gehalt durch die Anzahl der erteilten Erlaubnisse teilen? Soll ich alle 5 Jahre einen Bürostuhl dazurechnen. Muss ich die Heizung des Amts anteilig umlegen? Usw. Usw. Weitere Beispiele erspare ich mir, Ihr wisst was gemeint ist.

Der WIRTSCHAFTLICHE VORTEIL:

Wie soll ich den ausrechnen. Selbst wenn der Sachbearbeiter selbst Schütze wäre ist es so, dass manche on uns Wiederladern doch selbst sagen, es rentiert sich nicht. Andere (ICH z.B.) habe meine Lehrgangsgebühr, Erlaubnisgebühr UND Ausrüstung auf ein Jahr reingeholt weil ich günstig eingekauft habe.

Was ich damit sagen will. Man müsste versuchen eine BUNDESeinheitliche Regelung zu schaffen. Der einzelne Beamte ist sicher mit der Berechnung überfordert und auch sicher der falsche Ansprechpartner. Ich glaube dass es nicht einmal dem jeweiligen Behördenleiter möglich wäre hier GERECHTE Gebühren festzusetzen. Es ist wohl auch so, dass der Aufwand (und damit die Gebühren) in München höher wären als auf dem Lande.

Es müsste jemanden also gelingen den TATSÄCHLICHEN Verwaltungsaufwand festzustellen und diese Feststellung müsste als FIX-Gebühr in die Gebührenordnung einfliessen.

Ansonsten bleibts immer ungerecht.

Grüsse

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