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IGNORED

Bitte alle mal lesen und hoffentlich etwas tun !!!


Galskiman

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Hallo Leute !

Ich will gar nicht groß rumschreiben,wie ich da drauf gekommen bin ,aber macht doch alle mal folgendes:

Nehmt euch das WaffG 26.04 und arbeitet die Änderungen des Vermittlungsausschußes vom 12.06 ein.Dann vergleicht daß ganze dann mal mit dem,was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.Vorallem §15 !!!!! Das Gesetz ist

nach der Genehmigung durch Bundesrat und Vermittlungsasschuß verändert worden !!!!!!!! Um es noch mal ganz klar zu schreiben: Das Gesetz ist nicht so veröffentlicht worden,wie es genehmigt worden ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also ist es ungültig!! Es handelt sich um ein nicht autorisertes Gesetz.Ich hoffe ,wir tun uns mal alle zusammen ,und sorgen dafür ,daß das Gesetz nicht (lange) in Kraft kommt, bevor wir uns hier über Vollautomaten unterhalten!!!!!!

Gruß Galskiman

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ich habe § 15 waffg-neu verglichen (gesetz vor erfurt, änderungen des vermittlungsausschusses und veröffentlichung (dwj wiedergabe)) und dabei keine abweichungen gefunden, bis auf "10.000" und "2.000" statt "zehntausend" und "zweitausend".

galskiman, was meinst du?

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Tschuldigung ,mein Fehler! Nicht §15 sondern § 14 !!

crazy.gifEs geht um §14 Abs.4. Dort steht im Original Sportschützen nach Abs.1 und in der Bundesgesetzblatt Ausgabe steht nach Abs.2 !! Durch diese kleine Änderung kommen die Behörden auf die Idee bei der neuen gelben WBK ein Bedürfnis zu verlangen.Denn Abs.1 besagt Sportschützen und Abs.2 besagt Bedürfnis.

Gruß Galskiman

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Ja, aber:

In den Änderungen ist hier auch vom Abs 3 die Rede. D.h. man hat hier Absatz 3 (alt) geändert. Der bezieht sich auf Absatz 1 (alt), wie von dir beschrieben. Da man aber einen neuen Absatz 1 vorangestellt hat, wird aus Absatz 1 (alt) Absatz 2 (neu). Das ist zwar etwas quer gedacht, aber für mich durchaus logisch. Wenn man so vorgegangen wäre, wie du es sicher verstanden hast (und natürlich genauso korrekt wäre), hätte in den Änderungen stehen müssen "In Absatz _4_ Satz 1...."

bye knight

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