Galskiman Posted March 8, 2003 Share Posted March 8, 2003 Hallo Leute ! Ich will gar nicht groß rumschreiben,wie ich da drauf gekommen bin ,aber macht doch alle mal folgendes: Nehmt euch das WaffG 26.04 und arbeitet die Änderungen des Vermittlungsausschußes vom 12.06 ein.Dann vergleicht daß ganze dann mal mit dem,was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.Vorallem §15 !!!!! Das Gesetz ist nach der Genehmigung durch Bundesrat und Vermittlungsasschuß verändert worden !!!!!!!! Um es noch mal ganz klar zu schreiben: Das Gesetz ist nicht so veröffentlicht worden,wie es genehmigt worden ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also ist es ungültig!! Es handelt sich um ein nicht autorisertes Gesetz.Ich hoffe ,wir tun uns mal alle zusammen ,und sorgen dafür ,daß das Gesetz nicht (lange) in Kraft kommt, bevor wir uns hier über Vollautomaten unterhalten!!!!!! Gruß Galskiman Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted March 8, 2003 Share Posted March 8, 2003 ich habe § 15 waffg-neu verglichen (gesetz vor erfurt, änderungen des vermittlungsausschusses und veröffentlichung (dwj wiedergabe)) und dabei keine abweichungen gefunden, bis auf "10.000" und "2.000" statt "zehntausend" und "zweitausend". galskiman, was meinst du? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Galskiman Posted March 9, 2003 Author Share Posted March 9, 2003 Tschuldigung ,mein Fehler! Nicht §15 sondern § 14 !! Es geht um §14 Abs.4. Dort steht im Original Sportschützen nach Abs.1 und in der Bundesgesetzblatt Ausgabe steht nach Abs.2 !! Durch diese kleine Änderung kommen die Behörden auf die Idee bei der neuen gelben WBK ein Bedürfnis zu verlangen.Denn Abs.1 besagt Sportschützen und Abs.2 besagt Bedürfnis. Gruß Galskiman Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted March 9, 2003 Share Posted March 9, 2003 Ja, aber: In den Änderungen ist hier auch vom Abs 3 die Rede. D.h. man hat hier Absatz 3 (alt) geändert. Der bezieht sich auf Absatz 1 (alt), wie von dir beschrieben. Da man aber einen neuen Absatz 1 vorangestellt hat, wird aus Absatz 1 (alt) Absatz 2 (neu). Das ist zwar etwas quer gedacht, aber für mich durchaus logisch. Wenn man so vorgegangen wäre, wie du es sicher verstanden hast (und natürlich genauso korrekt wäre), hätte in den Änderungen stehen müssen "In Absatz _4_ Satz 1...." bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
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