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IGNORED

Auf was achten beim Postversand


clark

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In Antwort auf:

Hi !

Weiß einer von Euch auf was ich achten muss wenn ich meine Winchester M70 zum Käufer schicke ?

Versicherungen etc ?

Gruß

Clarkpointer


ja,

das der andere

1) eine entspr.Genehmigung hat AZZANGEL.gif

2) Paket dem Wert nach entsprechend versichern (die Post berät (noch?))

3) Vermerk auf dem Paket: Keine Alternativzustellung -damits nur der Berechtigte kriegt- (sonst bist DU dran)

4) Dran denken, das Du auch als Privatverkäufer 1 Jahr Garantieverpflichtet bist..., d.h. also entsprechend absichern, Mängel festhalten, oder Mängelfreiheit bestätigen lassen. Sonst kommt womöglich einer nach 1/2 Jahr mit Laufaufbauchung etc. und sagt, das hat er jetzt erst gesehen..Bitte Geld zurück

Am besten Fotos und schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer..

Ach ja,falls länger als 120cm (Paket, nicht Waffe)ists Sperrgut und direkt 20 !!!Euronen teurer und ebenso sobald Du einen Aufkleber drauf machst, z.B. nicht werfen oder Vorsicht Bruchgefahr. Auch das wird als "Sperrgut" behandelt und kostet 20Euro mehr (und wird genauso geworfen, wie ohne Aufkleber, wie ich erlebt habe!!)

Also Achtung...

Gruesse

Muni

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

hallo

das mit der garantie trifft meines wissens bloß auf gewerbliche verkäufer, also händler zu.

mfg. hausmeister


nönö,

bezüglich "Recht & Justiz Forum: Kaufrecht Thema: Privatverkauf" schauste mal unter dem Link:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=4093

da werden ihnen geholfen..

Gruss

Muni

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Es hat jemand gemerkt!

Waffenhändler (mit Gewerbeanmeldung) verkauft NEUwaffe an Privatperson: 2 Jahre Garantie, Garantieverkürzung NICHT (auch nicht im Kleingedruckten) möglich.

Privatperson verkauft Gebrauchtwaffe an Privatperson: keine Garantie.(außer freiwillig durch den Verkäufer)

Privatperson gibt diese Gebrauchtwaffe beim Händler in Zahlung: kein Garantieanspruch des Händlers!

Händler verkauft diese angekaufte GEBRAUCHTwaffe an Privatperson: 2 Jahre Garantie (kann im Kaufvertrag auf 1 Jahr reduziert werden) ohne bei einen evtl. Defekt auf den privaten Inzahlunggeber zurückgreifen zu können!

Waffenhändler verkauft seinen abgenudelten Kleintransporter (für Waffen und Muntransporte) an eine Privatperson: 2 Jahre Garantie (kann im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden)

dieses obwohl er KEIN KFZ-Händler ist, dieses Fahrzeug wurde für seinen Gewerbebetrieb genutzt! Gilt nicht für AUSSCHLIESSLICH privat genutztes KFZ! Hier keine Gewährleistung.

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In Antwort auf:

Es hat jemand gemerkt!

Waffenhändler (mit Gewerbeanmeldung) verkauft NEUwaffe an Privatperson: 2 Jahre Garantie, Garantieverkürzung NICHT (auch nicht im Kleingedruckten) möglich.

Privatperson verkauft Gebrauchtwaffe an Privatperson: keine Garantie.(außer freiwillig durch den Verkäufer)

Privatperson gibt diese Gebrauchtwaffe beim Händler in Zahlung: kein Garantieanspruch des Händlers!

Händler verkauft diese angekaufte GEBRAUCHTwaffe an Privatperson: 2 Jahre Garantie (kann im Kaufvertrag auf 1 Jahr reduziert werden) ohne bei einen evtl. Defekt auf den privaten Inzahlunggeber zurückgreifen zu können!

Waffenhändler verkauft seinen abgenudelten Kleintransporter (für Waffen und Muntransporte) an eine Privatperson: 2 Jahre Garantie (kann im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden)

dieses obwohl er KEIN KFZ-Händler ist, dieses Fahrzeug wurde für seinen Gewerbebetrieb genutzt! Gilt nicht für AUSSCHLIESSLICH privat genutztes KFZ! Hier keine Gewährleistung.


Das würde also bedeuten, das von Privat zu Privat (Verkäufen)überhaupt keine Gewährleistung bestehen würde? Oder irre ich da?

Wieso erklärt sich dann, das ich schon gegen einen privaten Autoverkäufer erfolgreich geklagt hatte, wegen eines Mangels in der Sache??

Gruesse

muni

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also, automag, zunächst solltest du nicht von "garantie" sprechen, wenn du "gewährleistung" meinst. ersteres ist nämlich inzwischen ein eigenständig gesetzlich geregelter anspruch (§ 443 bgb), der mit der gewährleistung nichts zu tun hat.

und zum anderen stimmt es nicht, dass privat keine gewährleistung schulden: auch hier sind es qua gesetz zwei jahre (nichts von wegen freiwillig), bei neuen und gebrauchten sachen;

der private kann die gewährleistung lediglich vollständig abbedingen. tut er dies nicht, kann auch der käufer eines dreißig jahre alten kinderfahrrades nach einem jahr und elf monaten auftauchen und reparatur verlagen, weil das schon beim verkauf defekte pedal abgebrochen ist!

den autoverkauf unter gewährleistung bezweifel ich übrigens auch (§ 14 abs. 1 bgb: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."), aber da würde ich vorher noch einen kommentar zu rate ziehen.

nichts für ungut: das neue schuldrecht hat sich selbst bei manchen richtern noch nicht rumgesprochen chrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

also, automag, zunächst solltest du nicht von "garantie" sprechen, wenn du "gewährleistung" meinst. ersteres ist nämlich inzwischen ein eigenständig gesetzlich geregelter anspruch (§ 443 bgb), der mit der gewährleistung nichts zu tun hat.

und zum anderen stimmt es nicht, dass privat keine gewährleistung schulden: auch hier sind es qua gesetz zwei jahre (nichts von wegen freiwillig), bei neuen und gebrauchten sachen;

der private kann die gewährleistung lediglich vollständig abbedingen. tut er dies nicht, kann auch der käufer eines dreißig jahre alten kinderfahrrades nach einem jahr und elf monaten auftauchen und reparatur verlagen, weil das schon beim verkauf defekte pedal abgebrochen ist!

den autoverkauf unter gewährleistung bezweifel ich übrigens auch (§ 14 abs. 1 bgb: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt."), aber da würde ich vorher noch einen kommentar zu rate ziehen.

nichts für ungut: das neue schuldrecht hat sich selbst bei manchen richtern noch nicht rumgesprochen
chrisgrinst.gif


@falcon

muss zu meiner Schande gestehen, das ich diese "Worte:Gewährleistung und Garantie" auch vermixt habe...Asche auf mein Haupt...

Danke für die sachliche Aufklärung..

Muni AZZANGEL.gif

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Hallo Leute, war lange nicht Online.

@Falcon, Hab gerade nen ziemlich Wertvollen 98k gepostet.

Angenommen es kommt zum Verkauf. Wie kann ich den momentanen

Zustand des Eisens rechtsverbindlich Dokumentieren ohne einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Oder besser gesagt

wie wo un dann willernichmehr warumkeineahnung will er die Kohle zurück... Welche Gründe würden zur Rücknahme Verpflichten, und wie lange kann er wenn er will?

Ich will die Beute nämlich in meinen Hobel(ne alte Kawa) stecken, könnte von da her nich mal so eben die Scheine zurückwachsen lassen.

Gruß an alle Harry(Festus)

...ach so, hab was vergessen. Der Prügel geht nur an Selbstabholer, was diesem Tread hoffentlich keinen Abbruch tut, da gerade von Gewährleistung gesprochen wurde. Na denn...

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>Wie kann ich den momentanen Zustand des Eisens rechtsverbindlich Dokumentieren ohne einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

besorg dir zeugen, die nicht so teuer sind, wie sachverständige: nimm den k98 in den verein mit und lass von einem kameraden, der sich etwas auskennt, eine art protokoll anfertigen (repetiert, führt zu, lauf blank, schaft ohne macken,nummerngleich, etc.) und mach fotos. ist nicht 100%-ig, aber besser als nichts.

>Welche Gründe würden zur Rücknahme Verpflichten, und wie lange kann er wenn er will?

jeder "mangel"; 2 jahre

verkauf unbedingt schriftlich und schreib dick und fett drauf: "ohne jede gewährleistung", "gekauft wie gesehen" oder etwas sinnähnliches. lass diesen vertrag nach dem verkauf unterschreiben.

wenn er (sie/es wink.gif) unter diesen bedingungen nicht kaufen will, such einen anderen käufer, wenn du auf nummer sicher gehen willst.

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