Berettaman Posted February 24, 2003 Share Posted February 24, 2003 Wohl kaum, ich habe heute das Waffengesetz in der Hand und habe folegdes gelesen : 1a Erste verodrnung zum Waffengesetz §8 Absatz 2 Verboten ist es, fogende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen oder sie tatsächliche Gewalt über sie auszuüben : ...... ..... 2. Revolver- und Pistolenmunition mit a) Hohlspitzgeschossen, B) Teilmantelgeschossen mit Sollbruchstellen sowie Geschosse für solche Munition. 5. für Schußwaffen mit gezogenen Läufen bestimmte Patronenmunition, deren Geschosse a) im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schußwaffe und B) die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoß trennt. Ich hoffe der Gesetzes Text, den ich zitiert habe, beantwortet die Frage welche Munition erlaubt ist und welche nicht ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 24, 2003 Share Posted February 24, 2003 Diese Verordnung fällt ( soweit ich weíß und soweit hier schon von anderen Usern gepostet) zum 01.04. weg. HP Munition wäre somit erlaubt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted February 24, 2003 Share Posted February 24, 2003 @Berettaman: Wenn Du Dir alle Postings zu diesem Thema richtig gründlich durchgelesen hättest, wüßtest Du, daß zwar bis zum Erlaß einer neuen Verordnung zum Waffenrechtsneuregelungsgesetz, die alten Verordnungen weitergelten, dies aber wiederum nur ausschließlich für solche Bereiche gelten kann, in denen wiederum eine Ermächtigung im Gesetz vorgesehen ist. Der Katalog der verbotenen Gegenstände im Waffengesetz ist abschließend und beinhaltet keine Ermächtigung für das Verbot auf dem Verordnungswege. Damit greift diese Verordnung nicht, obwohl sie eigentlich weitergilt. Keine Verordnung ohne Ermächtigung im Gesetz. Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Berettaman Posted February 24, 2003 Author Share Posted February 24, 2003 Naja die Info habe ich numal aus dem Waffenrecht mit den Neuregelungen ab dem 1. April 2003 ! Das Buch hab ich erst heute bekommen und es wurde auch als Grundlage dieverser Informationen meines zuständigen Amtes benutzt. Der dort sitzende Sachbearbeiter bestätigte mir den Verbot von Hohlspitz, mehr kann ich dazu auch nicht sagen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted February 24, 2003 Share Posted February 24, 2003 Im stillen freue ich mich schon auf das Chaos am 1.4. , doch wir Waffenbesitzer sind nicht schuld, es ist der Staat, der was will, und seine Diener, die nicht wissen, was zu tun ist. "ein schönes Beispiel deutscher Innenpolitik" Bravo.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 25, 2003 Share Posted February 25, 2003 Was ist denn das für ein Buch, Titel ISBN Nr.? Wer kann jetzt schon Bücher auf den Markt bringen, obwohl nicht nix richtig fertig geregelt wurde...? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Berettaman Posted February 25, 2003 Author Share Posted February 25, 2003 Titel des Buches : WaffR Waffenrecht Mit den neuen Regelungen ab 1.April 2003 Verlag : dtv ISBN: 3-423-05032-2 Gruß Berettaman Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 Schön, daß alles, was in Büchern steht, immer richtig ist...... Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
SWAT Posted February 26, 2003 Share Posted February 26, 2003 In Antwort auf: Schön, daß alles, was in Büchern steht, immer richtig ist...... Genau so ist es. Meine Empfehlung daher: Buch der Altpapierverwertung zuführen, ansonsten besteht die Gefahr, dass möglicherweise noch mehr Blödsinn verbreitet wird. SWAT Link to comment Share on other sites More sharing options...
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