Zum Inhalt springen
IGNORED

Hohlspitzgeschosse erlaubt ?


Berettaman

Empfohlene Beiträge

Wohl kaum, ich habe heute das Waffengesetz in der Hand und habe folegdes gelesen :

1a Erste verodrnung zum Waffengesetz

§8 Absatz 2

Verboten ist es, fogende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen oder sie tatsächliche Gewalt über sie auszuüben : ......

.....

2. Revolver- und Pistolenmunition mit

a) Hohlspitzgeschossen,

B) Teilmantelgeschossen mit Sollbruchstellen

sowie Geschosse für solche Munition.

5. für Schußwaffen mit gezogenen Läufen bestimmte

Patronenmunition, deren Geschosse

a) im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser

der dazugehörigen Schußwaffe und

B) die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind,

die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoß trennt.

Ich hoffe der Gesetzes Text, den ich zitiert habe, beantwortet die Frage welche Munition erlaubt ist und welche nicht !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Berettaman:

Wenn Du Dir alle Postings zu diesem Thema richtig gründlich durchgelesen hättest, wüßtest Du, daß zwar bis zum Erlaß einer neuen Verordnung zum Waffenrechtsneuregelungsgesetz, die alten Verordnungen weitergelten, dies aber wiederum nur ausschließlich für solche Bereiche gelten kann, in denen wiederum eine Ermächtigung im Gesetz vorgesehen ist.

Der Katalog der verbotenen Gegenstände im Waffengesetz ist abschließend und beinhaltet keine Ermächtigung für das Verbot auf dem Verordnungswege. Damit greift diese Verordnung nicht, obwohl sie eigentlich weitergilt.

Keine Verordnung ohne Ermächtigung im Gesetz.

Gruß,

frosch

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja die Info habe ich numal aus dem Waffenrecht mit den Neuregelungen ab dem 1. April 2003 !

Das Buch hab ich erst heute bekommen und es wurde auch als Grundlage dieverser Informationen meines zuständigen Amtes benutzt.

Der dort sitzende Sachbearbeiter bestätigte mir den Verbot von Hohlspitz, mehr kann ich dazu auch nicht sagen !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist denn das für ein Buch, Titel ISBN Nr.? Wer kann jetzt schon Bücher auf den Markt bringen, obwohl nicht nix richtig fertig geregelt wurde...? gaga.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Schön,

daß alles, was in Büchern steht, immer richtig ist......


Genau so ist es. Meine Empfehlung daher: Buch der Altpapierverwertung zuführen, ansonsten besteht die Gefahr, dass möglicherweise noch mehr Blödsinn verbreitet wird.

SWAT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.