Jump to content
IGNORED

Hohlspitzgeschosse erlaubt ?


Berettaman

Recommended Posts

Wohl kaum, ich habe heute das Waffengesetz in der Hand und habe folegdes gelesen :

1a Erste verodrnung zum Waffengesetz

§8 Absatz 2

Verboten ist es, fogende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen oder sie tatsächliche Gewalt über sie auszuüben : ......

.....

2. Revolver- und Pistolenmunition mit

a) Hohlspitzgeschossen,

B) Teilmantelgeschossen mit Sollbruchstellen

sowie Geschosse für solche Munition.

5. für Schußwaffen mit gezogenen Läufen bestimmte

Patronenmunition, deren Geschosse

a) im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser

der dazugehörigen Schußwaffe und

B) die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind,

die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoß trennt.

Ich hoffe der Gesetzes Text, den ich zitiert habe, beantwortet die Frage welche Munition erlaubt ist und welche nicht !

Link to comment
Share on other sites

Diese Verordnung fällt ( soweit ich weíß und soweit hier schon von anderen Usern gepostet) zum 01.04. weg. HP Munition wäre somit erlaubt.

Link to comment
Share on other sites

@Berettaman:

Wenn Du Dir alle Postings zu diesem Thema richtig gründlich durchgelesen hättest, wüßtest Du, daß zwar bis zum Erlaß einer neuen Verordnung zum Waffenrechtsneuregelungsgesetz, die alten Verordnungen weitergelten, dies aber wiederum nur ausschließlich für solche Bereiche gelten kann, in denen wiederum eine Ermächtigung im Gesetz vorgesehen ist.

Der Katalog der verbotenen Gegenstände im Waffengesetz ist abschließend und beinhaltet keine Ermächtigung für das Verbot auf dem Verordnungswege. Damit greift diese Verordnung nicht, obwohl sie eigentlich weitergilt.

Keine Verordnung ohne Ermächtigung im Gesetz.

Gruß,

frosch

Link to comment
Share on other sites

Naja die Info habe ich numal aus dem Waffenrecht mit den Neuregelungen ab dem 1. April 2003 !

Das Buch hab ich erst heute bekommen und es wurde auch als Grundlage dieverser Informationen meines zuständigen Amtes benutzt.

Der dort sitzende Sachbearbeiter bestätigte mir den Verbot von Hohlspitz, mehr kann ich dazu auch nicht sagen !

Link to comment
Share on other sites

Was ist denn das für ein Buch, Titel ISBN Nr.? Wer kann jetzt schon Bücher auf den Markt bringen, obwohl nicht nix richtig fertig geregelt wurde...? gaga.gif

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

Schön,

daß alles, was in Büchern steht, immer richtig ist......


Genau so ist es. Meine Empfehlung daher: Buch der Altpapierverwertung zuführen, ansonsten besteht die Gefahr, dass möglicherweise noch mehr Blödsinn verbreitet wird.

SWAT

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.