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sundance

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Beiträge von sundance

  1. vor 22 Stunden schrieb 9short:

     

    Aber schätzungsweise nicht auf 25 Meter.

     

     

    .. erstaunlicherweise doch ! Mit vielen der Winzlinge ist auf 25m der Bierdeckel zu halten - mit einigen geht es sogar deutlich besser 👍. Sehr gut gehen die Walther TP und TPH und die Berettas 950 und 20/21.  Beste Grüße

    Sundance

     

    Wer schießen kann, kann mit allem schießen - wer nicht, mit nichts 😏

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  2. .. einen 4mm-Sammler hatten wir vor Jahren auch einmal im Sachkundelehrgang - jetzt hat er u.a. einen .500 S&W :lol:.

     

    Beste Grüße

     

    Sundance

     

    P.S. Ein interessantes Sammelgebiet wäre auch "Irrungen und Wirrungen im deutschen Waffenrecht"

     

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  3. .. der besondere Charme liegt gerade in der übersichtlichen Besucherzahl - ein Gedränge, wie auf der Jagd & Hund brauche ich wirklich nicht.

    Viele namhafte Unternehmen fehlen tatsächlich - dagegen nehmen türkische Unternehmen immer mehr Raum ein (warum auch nicht, aber Preis/Leistung müssen schon sehr genau verglichen werden).

    Wirkliche Innovationen gibt es kaum - eine Dentler für 5K muss ich auch nicht haben - bei den Markchancen der R8 habe ich allerdings auch falsch gelegen.

     

    Als Begegnungsstätte für sympathische Menschen sicher okay !

     

    Viele Grüße

    sundance

  4. .. bin zu 100% bei ASE. Leider gehen die zuständigen Behörden meistens in eine andere Richtung. Phantasievoll teleologische Auslegungen der Sachbearbeiter haben in der Regel eine andere Zielsetzung. „Wir gehen mal kurz die Welt retten“. Es wäre ja auch ein Unding, dem Bürger auch nur ein minimales Vertrauen entgegen zu bringen. Konkret hilft wirklich nur ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Bei uns würde sehr wahrscheinlich der Voreintrag für die.45er gestrichen und natürlich kostenpflichtig einer für eine 9mm ausgestellt - als besondere Gnade ohne erneuten Bedürfnisnachweis.  Beste Grüße Sundance 

  5. .. ich bin auch bei Homi im 3. Beitrag. Andererseits muss man nicht alles tun, was man tun darf. Bei uns darf man z.B. Böcke ab dem 1.April erlegen - nur - wir müssen es nicht. Wäre es wirklich ein so großes Problem, eine Waffe im Koffer zu verstauen?  Beste Grüße und Waidmannsheil - Sundance 

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  6. vor 5 Minuten schrieb Piet:

    Damals stand oder hing in jedem Haushalt ein geladenes KK im Flur.

     

    ... das wird auch in 30 Jahren noch dort liegen (weil nie angemeldet). Im Januar 1973 ging man von 10% angemeldeten Waffen aus - nach Aufhebung der ursprünglichen 5-Jahres-Befristung der WBKs wurden insgesamt ca. 25% geschätzt, d.h. 75% der "im Volk" vorhandenen Waffen waren illegal - viele sind es heute noch !

    Nach Öffnung der Grenze zu den neuen Bundesländern wurden sehr zeitnah Waffen angeboten - keiner wusste so recht, woher die stammten.

     

    "Es dürfte kaum ein Gesetz häufiger missachtet werden als das Waffengesetz. Bei einer so geringen Akzeptanz beim Normadressaten sollte sich der Normgeber fragen, ob das Gesetz jetzt schon an der Wirklichkeit vorbeigeht." Oberstaatsanwalt Rainer Hofius "Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages v. 18.05.2012

     

    Der VDB ist schon auf dem richtigen Weg !

     

    Beste Grüße

     

    sundance

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  7. .. wir erhielten heute von einem Schießstandsachverständigen die Mitteilung, dass aufgrund eines schweren Unfalls in einer Schießanlage (lebensbedrohliche Verletzungen verursacht durch rückprallende Geschossfragmente eines bleifreien Geschosses) die Verwendung bleifreier Munition auf unserer Schießanlage ausgeschlossen werden soll.

    Sind andere Schießstände auch von der Problematik betroffen ?

     

    Beste Grüße

     

    sundance

  8. ..inzwischen wird es hier immer absurder - die Bedürfnisgrundlage ist in der WBK-Grün nicht ersichtlich (warum auch ? - der Vermerk auf Spalte 4 ist völlig unsinnig).

     

    Grundsätzlich :

    Personen haben Bedürfnisse - und die können durchaus vielfältig sein !

    Für die Verwendung ist es völlig egal, unter welcher Bedürfnisgrundlage die Waffen erworben wurden - die Jagdwaffen dürfen nach §13 WaffG für die Jagd nicht verboten sein (natürlich gelten auch die sachlichen Verbote des BJagdG bzw. der LJagdG).

    Also - warum eine Waffe, die auf der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte eingetragen ist, nicht jagdlich nutzen ? (der in dem Zusammenhang oft erwähnte Leihschein entbehrt hier jeder rechtlichen Grundlage).

    Die sportlich genutzten Waffen dürfen nicht nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein.

    Zur Leihe :

    Bei Langwaffen steht der Jagdschein in Bezug auf Langwaffen einer WBK gleich (§13 Abs.4). Für Kurzwaffen ist der Besitz irgendeiner WBK erforderlich (§12 Abs.1 Nr.1). Natürlich kann ein Jäger auch Kurzwaffen leihen (nur eben als WBK-Inhaber, der Jagdschein allein reicht nicht). Natürlich wird ein Leihschein benötigt (§38, Ausweispflichten).

    Zum Erwerb :

    Nach §13 Abs.2 hat für den Erwerb von zwei Kurzwaffen eine Bedürfnisprüfung nicht zu erfolgen. Es spielt keine Rolle, ob evtl. (sogar gleiche) Kurzwaffen bereits im "sportlichen" Besitz sind.

    Alles recht einfach nachzulesen im WaffG, in der AWaffV bzw. in den WaffVwV.

     

    Eine sinnige Bemerkung fand ich (in einem anderen Zusammenhang) in der vorletzten DJZ : Die deutscheste aller Disziplinen Ein Dreisprung aus Übereifer, Bestrafungsdrang und völliger Ahnungslosigkeit.

     

    Gut Schuss und Waidmannsheil

     

    sundance

     

     

     

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  9. vor 26 Minuten schrieb tkopa:

     

     20kg Kurzwaffenwürfel sehr angreifbar macht, .

     

    .. ich nehme einen 20kg schweren 1er mit Zahlenschloss gerne für meine Schlüssel und verankere den :blum:.

     

    Wenn jemand mir, meinen Kindern, meiner Frau, meinem Hund * eine Pistole an den Kopf hält, würde ich kriminelles Subjekt jeden Schrank öffnen (und nicht darauf warten, dass mit der Gartenschere der erste Finger abgekniffen wird).

     

    Die ganze Aufbewahrungsdiskussion finde ich inzwischen zum k... !  Wie üblich treffen die Sanktionen den nützlichen Idioten (unbescholtenen Steuerzahler). 

     

    * über die Reihenfolge kann man sicher streiten.

     

    Beste Grüße

     

    sundance

     

     

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  10. .. und wieder einmal wurde ein böser Waffenbesitzer entwaffnet. Was ist dem Jäger eigentlich wirklich vorzuwerfen ??

    Wir haben ja auch keine anderen Probleme, als die Gerichte mit so etwas zu belasten.

    90% der bestehenden Gesetze sind "für die Tonne". Die Welt würde nicht schlechter werden, wenn wieder der gesunde Menschenverstand gefragt wäre.

    Das sind leider nur Träume ! Das vierte Waffenrechtsänderungsgesetz ist in Planung - "nach der Nichtigkeitserklärung des Durchschriftexemplars" (für die Nachgeborenen : Reinhard Mey 1977 - Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars ..). 

    Die Gesetze bieten so immer Spielraum zu Instrumentalisierungen. 

     

    Mit leicht frustrierten Grüßen

     

    sundance

     

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  11. .. Du darfst die Waffe zum sportlichen Schießen nicht abweichend vom BKA-Bescheid verändern. Ein 25er Magazin für Randfeuerpatronen ist nicht vom Verbot betroffen, bringt Dir aber nichts, da Du es nicht in der Waffe nutzen kannst - alleine das Zusammenfügen ist ein Problem. Bei dem Zweibein würde ich kein Problem sehen.  Beste Grüße sundance

  12. .. einige Behörden hatten Probleme, wenn die Sachkunde z.B. für Pistolen 9mm und Revolver .38 bescheinigt wurde und der Kandidat etwas anderes will.

     

    Ich verwende "Kurz- und Langwaffen" in den Zeugnissen. Auch "Schusswaffen" wäre okay. Nur eben keine darüber hinausgehenden Einschränkungen.

     

    Beste Grüße

     

    sundance

    • Wichtig 1
  13. .. dem geschätzten Friedrich Gepperth muss ich in einem Punkt vehement widersprechen - die laufenden Aktionen sind jetzt notwendig !!

     

    Die letzte Waffenrechtsverschärfung 2020 hat deutlich gezeigt, dass die "Geheimdiplomatie" der Verbände absolut nichts gebracht hat - obwohl es sicher heißt : "Ohne uns wäre alles viel schlimmer gekommen".

     

    Um nur zwei Beispiele zu nennen :

    Die überflüssige Verfassungsschutzabfrage hat absolut nichts gebracht (immenser Bürokratieaufwand ohne Sicherheitsgewinn).

    Die absurde Magazinregelung macht einmal mehr deutlich, dass das Waffenrecht schon jetzt am Vollzug scheitern muss.

     

    Der Entwurf treibt das Ganze auf die Spitze ! 

     

    Also : Reagiert jetzt - mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Jeder Brief, jede Stellungnahme ist allemal besser als keine !

     

    Beste Grüße

     

    sundance

     

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  14. .. ob die Verwendung von Magnumzündhütchen möglich oder sogar empfehlenswert ist, hängt sehr von der individuellen Verwendung ab.

    Bei konkreten Laborierungen können wir hier sicher konkrete Antworten geben. Aber : Nicht alle Zündhütchen standard oder magnum sind in der Kategorie gleich - es gibt erhebliche Unterschiede !!

     

    Beste Grüße

    sundance

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