sundance
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Beiträge von sundance
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... bei aller Kritik : Eine Anschaffung des DEVA-Buches für den Anfänger lohnt sich alleine wegen der sehr guten Zusammenfassung und Kommentierung der rechtlichen Rahmenbedingungen (die Eigensuche zu Erwerb, Transport, Lagerung ist ebenso eine Herausforderung - zumindest für "Nichtjuristen" - wie die Antragsformulare der Behörden).
Auch die technischen Beschreibungen sind OK. Um zu "sehen" bietet youtube.com eine Ergänzung ("wiederladen" oder "reloading" eingeben).
Eine gute Übersicht über Geräte und Komponenten findet man (auch als Druckversion) bei :
http://reimer-johannsen.de/katalog.htm
Ladedaten u.a. hier :
http://www.vihtavuori.com/en/reloading-data/about-reloading.html
Da Kombikurse (Wiederladen-Vorderladerschießen) eher die Regel sind, ergänzend :
https://www.dwjmedien.de/Das-Schiessen-mit-Perkussions-Vorderladern
Bei den "Böllerern" zusätzlich die "Sicherheitsregeln für Böllerschützen" (oft beim Lehrgangsmaterial).
Sinnvolle Ergänzungen für die nächste DEVA-Auflage wären : Bewährte Sportlaborierungen in .223, 6,5x55, .308, 9mm Luger, .38 Special, .45 Auto und MIP/Faktor-Laborierungen für .357 und .44 - die 6.Auflage ist doch recht "Jägerlastig".
Sehr gut wäre im Anhang ein kleines Wörterbuch (nicht nur, um die youtube-Filmchen zu finden).
Einige wenige Seiten zum Vorderladerschießen könnten das Ganze abrunden.
Bevor wir uns als Lehrgangsträger nun völlig überflüssig machen - wir bieten Praxis/Unterhaltung unter Gleichgesinnten und die in Deutschland leider unvermeidliche "behördliche Prüfung".
Viele Grüße
sundance
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... für die ersten 200 Seiten gibt es für den nicht gewerblichen Wiederlader-Anfänger in Deutschland keine Alternative. Allerdings ist der Preis dafür kaum angemessen.
Günstiger geht es über die DEVA-Mitgliedschaft - die Rabatte lassen, besonders wenn man häufiger Messungen durchführen lässt, eine Mitgliedschaft zur lohnenden Investition werden.
Die Ladedaten finde ich auch sehr enttäuschend - in den bisherigen Auflagen habe ich immer eine Steigerung erlebt - der im Vorwort genannte "neue Weg" vermag mich nicht zu überzeugen. Reload Swiss ist sicherlich OK, kann aber bei weitem nicht die bewährten Sorten ersetzen. Insgesamt hatte ich nach dem langen Vorlauf eine deutlich höhere Erwartungshaltung.
Ich hätte mir eine Neuauflage der 5. mit zusätzlichen Ladedaten gewünscht.
Viele Grüße
sundance
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.... beim NWDSB wird als Voraussetzung für die JuBaLi die "verbandseigene" Waffensachkunde gefordert. Eine andere als die eigene Waffensachkunde wird nicht akzeptiert.
Konsequenz : Die Waffensachkunde noch einmal beim DSB machen (wozu natürlich kaum jemand Lust hat). Ich kenne mehrere Fälle, bei denen die ehrenamtliche Jugendarbeit so ausgebremst wurde.
Schade - zumindest im Sinne einer (doch hoffentlich!) gemeinsamen Sache.
Viele Grüße
sundance
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... seit 1.4.2008 wurde leider in Anlage 2 (zu §2 Abs.2 bis 4) Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3 hinzugefügt - s.a. Beiträge 2 und 3
Sammler-WBK "Irrungen und Wirrungen des deutschen Waffenrechts" wird zunehmend interessanter.
Viele Grüße
sundance
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.... das würde WO aber übersichtlich machen - und dann bin ich aufgewacht.
Viele Grüße
sundance
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vor 2 Minuten schrieb cartridgemaster:
Mehrläufige Waffen gelten als "einschüssig", wenn die Läufe getrennt voneinander einzeln geladen werden müssen.
CM
wäre mir neu ... wo steht das ? Kenne keinen Text, der bei VL-Waffen auf "laden" abzielt (mit Ausnahme der Perk.Hinterlader).
Viele Grüße
sundance
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... und das eine vom anderen unterscheidet man durch PTB im Quadrat (bei den erlaubnispflichtig/bedürfnisfreien).
Viele Grüße
sundance
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....... weil 100g sind ja keine größere Menge...
... hab´Du mal 100g NC-Pulver zuviel in Deinem Lager, dann wird man Dir erzählen, dass das eine Riesenmenge ist.
Viele Grüße
sundance
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- solange im Gesetz von Munition die Rede ist und nicht von Geschossen.
... genau das wäre die Formulierung. Abgesehen davon ist eine Zertifizierung nicht möglich - die Büchsenpatrone soll vom 7kg-Kitz bis zum 120kg-Keiler verwendbar sein oder etwa so : Diese Munition ist geeignet für Überläufer bis 48kg auf Entfernungen bis 72m ?
Natürlich sind die Joule-Werte nicht aussagekräftig, Beschäftigung mit der Energieabgabe in Beziehung mit dem Weg im Ziel wären schon sinnvoll(er Bestandteil der Jägerausbildung).
Der Jäger sollte wissen, was er tut. Der Gesetzgeber sollte nicht unendlich viele letztlich kaum praktikable Regeln schaffen.
Die ganzen Diskussionen sind blödsinnig - wir brauchen weniger Gesetz und mehr Vernunft.
Viele Grüße
sundance
P.S. Bin schon wieder hereingefallen - wollte mich eigentlich nur noch zu technischen Themen äußern.
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..... nach zähem Ringen mit dem Bündnispartner (der bekanntlich lange auf 7km/h beharrte) gilt ab heute : In 30er-Zonen dürfen sich nur noch Fahrzeuge bewegen, deren Höchstgeschwindigkeit 30km/h nicht überschreiten kann.
Viele Grüße
sundance
P.S. Welchen Tag haben wir eigentlich (frage ich mich schon seit dem 7.März) - liebe Politiker : In jeder Beziehung gibt es Vertrauen nur auf Gegenseitigkeit.
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.... das leidige Problem mit den Schlüsseln ist einfach nicht lösbar. Was nutzt Widerstandsgrad 1, wenn der Schlüssel in einem unklassifizierten Schlüsseltresor liegt ? Ideal wäre ein Schlüsselschrank mit hohem Sicherheitsstandard, der z.B. mit Zahlenkombination oder Fingerabdruck geöffnet werden kann (ja, ich weiß, auch das ist für Profis kein Hindernis - die spielenden Kinder hält es aber eine gewisse Zeit ab).
Insgesamt ist die Kette immer so schwach wie ihr schwächstes Glied. B-Schlüssel im A-Schrank bringt nicht wirklich Sinn.
Viele Grüße
sundance
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... wobei "gleichwertig" schon recht schwammig ist. Ich habe klapprige Stahlblechschränke mit Schwenkriegelschloss und keine Lust auf Nachfragen und Diskussionen. Viele Grüße
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Soweit mir bekannt soll Munition in einem Metallbehälter mit schwenkriegelschloss aufbewahrt werden.
ist das Pflicht oder eine Richtlinie ?
s. §13 Abs.3 AWaffV
Viele Grüße
sundance
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.. soweit ersichtlich, absolut harmlos.
Viele Grüße - sundance
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darf man mit einer Munitionserwerbsberechtigung für .357 Magnum auch .38 Spec. erwerben, wenn die Munition in die Waffe passt (bei Pistolen passt sie ja eher nicht).
Könnt ihr mir das erklären?
... s. WaffVwV 10.10 Satz 2 - und (obgleich kein Gesetz) eine längst überfällige Klarstellung.
Viele Grüße
sundance
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Polizisten führen jedoch andauernd Tierabwehrspray mit sich:
und das dürfen auch alle Bürger, die nicht gerade mit einem Waffenverbot nach § 12 WaffG belegt sind.
... wie schon gesagt, Tierabwehrspray ist waffenrechtlich nicht erfasst, also rechtlich unbedenklich - der Besitz von geprüften Reizstoffsprühgeräten (für den Einsatz gegen Menschen) könnte man nach §41 WaffG (nicht §12) untersagen.
Viele Grüße
sundance
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... warum denn nur ??? Das meinte ich mit meinem Beitrag 11 - dazu z.B. die WaffVwV zum 14,4 (obwohl der natürlich für die SLF nicht greift).
Viele Grüße
sundance
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Und wo finde ich die Richtlinien?
.... Hinweise (mehr oder weniger abenteuerliche) findest Du in den Bedürfnisanträgen der für Dich zuständigen Verbände. Es wird mir immer rätselhaft bleiben, warum einige Verbände die behördlichen Auflagen noch toppen.
Aus meiner Sicht hat der zuständige Verband die nach §14 Abs.2 (ggf.3) geforderten Anforderungen nach bestem Wissen zu prüfen und zu bescheinigen - alles darüber hinaus ist "verbändliche" Willkür.
Viele Grüße
sundance
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Was sagt das deutsche Waffengesetz zu einer Harpune?
...nach Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 mit Ausnahme §2 Abs.1 (Mindestalter 18 Jahre) und § 41 (Waffenverbote für den Einzelfall) sind Unterwassersportgeräte (Harpunengeräte) vom Gesetz ausgeschlossen.
Viele Grüße
sundance
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.... in Niedersachsen werden waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse von einer Behörde (untere Waffenbehörde) ausgestellt.
Nach Angaben der SB ist die Prüfung identisch und wird jeweils anerkannt - die Bescheinigung wird dadurch leider nicht billiger.
Viele Grüße
sundance
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Dumme Frage: was für Sondermöglichkeit bei 4mmern ist hier gemeint. Braucht man z.B. für 4mmM20 Kurzwaffen keinen B-Schrank?
...... gibt im (dämlichen) Waffenrecht keine dummen Fragen. In den WaffVwV unter 36.2.12 wird als Härtefall im Sinne des §13 Abs. 8 AWaffV die Lagerung von 4mm Kurzwaffen in einem A-Schrank von der Behörde auf Antrag festgesetzt. Für 4mm Langwaffen reicht ein nicht klassifiziertes fest verschlossenes Behältnis (auch dann Festsetzung der Behörde einfordern).
Viele Grüße
sundance
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"....mindestens eine Aufbwahrung im A-Waffenschrank."
.....wenn erlaubnispflichtig und keine Sondermöglichkeit wie bei den 4mmern wäre sogar Sicherheitsstufe"B" bzw. WG 0 für die SRS-Kurzwaffen erforderlich.
Hoffentlich bleibt uns der Schwachsinn (SRS in Kat.C) erspart.
Viele Grüße
sundance
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.... aus meiner Sicht wäre das Blockieren bzw. das zwischenzeitliche Überlassen für die kurze Zeit eine "unbillige Härte" - ich würde mit der Behörde sprechen und notfalls einen Anwalt befragen.
Viele Grüße
sundance
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.... ich empfehle allen Betroffenen, die freundliche Sachbearbeiterin höflich zu bitten, eine Kopie anzufertigen und zu den Akten zu nehmen (wurde bisher immer verständnisvoll umgesetzt !).
So bleibt das Original auf alle Fälle erhalten.
Viele Grüße
sundance
Wiederladen DEVA 6. Auflage 2017
in Buchforum
Geschrieben
.. die 6.Auflage 502 Daten für 66 Kaliber (falls ich mich nicht verzählt habe, aber der Trend stimmt). Leider wird bei sehr vielen Daten P mit max. angegeben. Ich fand den Vergleich konkreter Werte mit den Ballistik-Programmen interessant.
Viele Grüße
sundance