Hi MarkSix,
kenne den Vorgang nur für den Kauf bei einem Händler.
Er muss eine "Ausfuhrbewilligung" bei seiner zuständigen Behörde beantragen, die wird dann an den Käufer übersandt und dieser muss nun bei (durch) seine® zuständige(n) Behörde bestätigen lassen, dass er die Waffe in D besitzen darf. Die Papiere gehen dann (i. d. R. 2 fach) an den Verkäufer zurück und eine Ausfertugung kommt dann mit der Waffe an den Käufer zurück.
Wie es bei einem Privatverkäufer läuft, kann ich leider nicht sagen, die Erfahrung hatte ich noch nicht, das andere habe ich schon mehrfach durchexerziert. Wobei ich denke, dass es ähnlich läuft, nur dass halt der Verkäufer sich um die "Ausfuhrbewilligung" für sein Heimatland kümmern muss.
Die Bestätigung dass der Käufer die Waffe in D besitzen darf, ist übrigns bi meinem Ordnungsamt kostenlos, habe aber von Kollegen gehört, dass das je nach Behörde unterschiedlich gehandhbt wird.
Grüße
Peter