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Beiträge von GunTalker
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Quelle: juris
Danke!
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Wie ich schon fragte:
Ist das Urteil rechtskräftig?
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Ist das Urteil rechtskräftig?
Wurden keine Rechtsmittel eingelegt?
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Was ich mir noch am ehesten vorstellen kann, ist der Weg über ein Vorgehen gegen einen Kostenbescheid nach Aufbewahrungskontrolle. Dies erhielte einem zumindest die Plempen und man könnte dennoch (inzident) die Vorschrift des § 36 III 2 WaffG angreifen, in letzter Konsequenz auch mittels Verfassungsbeschwerde. Inwieweit sich die m.E. fragwürdige Argumentation des VGH BW/VG Stuttgart hinsichtlich der angeblich erfolgten Einwilligung in den Grundrechtseingriff durch Zulassen der Kontrolle durchsetzt, wäre einer der Aspekte, die abzuwarten einem nicht erspart bliebe.
Ganau hier wird es haken.
Bei bereits erfolgter Zustimmung zur Kontrolle wird man die Gebührenzahlung zukünftig nicht mehr verweigern können.
Das inzidente Vorgehen gegen § 36 III 2 WaffG wird keinen Erfolg haben, da man nach freiwilliger Kontrolle nicht nachweisen kann, daß vorher ein wie auch immer gearteter Druck erzeugt wurde.
Also sind doch Cochones gefragt, um den für ein juristisches Vorgehen erforderlichen Druck der Behörde zu provozieren.
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Sagen sie doch einmal aus IHRER Perspektive was den gemacht, werden sollte?
Ich bin zwar nicht angesprochen, kann aber das Gejammere nicht mehr hören.
Ihr wollt wissen, was gemacht werden soll/muß?
Nicht viele werden es hören wollen........
Die Antwort ist: Cochones zeigen!
Es darauf ankommen lassen.
Riskieren, daß ein nichtsnütziger Sachbearbeiter die Zuverlässigkeit aberkennt.
Dann das Ding durchziehen, bis zum BGH.
Eine andere legale Möglichkeit gibt es nicht.
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Lies einfach, was ich geschrieben habe und denke darüber nach.
Und lass' es gut sein.
Die Mitleser haben's kapiert....
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Nun,
das musst Du nicht.
Es zeugt aber von einiger Chuzpe, mir jetzt meine eigenen Worte als Deine Erklärung vorzulegen.
Nachdem Du vor kurzem noch genau das Gegenteil behauptet hast.
Mann, Mann..........
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Für die Innenausschußmitglieder der Grünen geht es ausschließlich darum:
"Wir brauchen das Waffenregister, um die Regulierung des Waffenbesitzesauch wirklich durchsetzen zu können. Das ist ein zentrales Thema der öffentlichen Sicherheit, denn
bewaffnete Gewalt muss mit allen Mitteln bekämpft werden."
Legale Waffenbesitzer werden im Sinne der öffentlichen Sicherheit als gefährliche Gewalttäter angesehen, die mit allen Mitteln bekämpft werden müssen.
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dein Problem!
wie man unschwer lesen kann, geht es da um das Waffengesetz.
aber glaub man weiter!
Tatsächlich!
ICH kann lesen!
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das mag wohl für das WaffG zutreffen, nicht aber für das NWR.
Glaub es oder glaub es nicht! Mehr werde ich dazu nicht sagen.
Ich glaub's Dir nicht.
Entweder hast Du keine Ahnung, oder Dir wird's halt keiner gesagt haben, daß es so ist.
Schade, als Profi hätte man Dir die Info schon geben können.
Dann halt jetzt von mir:
Der Innenausschuß beschäftigt sich seit 2001 mit einem nationalen Waffenregister.
Letzte Aktion des Innenausschußes dazu:
http://www.sz-online.de/Nachrichten/Politi...ticleid-2184664
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DAS ist schlicht und einfach falsch!
"Ausgegoren" wurde es von der EU-Kommision. Beauftragt wurde das BMI vom Kabinett.
Das NWR wird durch eine Bund-Länder-Kommission geplant, in der sehr wohl Experten sitzen!
Der Innenausschuss hat mit dem NWR nicht das Geringste zu tun.
Dann vergleiche einfach mal, was die EU-Kommission fordert und was heute im Gesetz steht.
Die Mehr-Buchstaben sind sicher alle von alleine da reingefallen, nicht?
Beschlußempfehlungen, die das Waffengesetz und sehr wohl auch das NWR betreffen, werden und wurden vom Innenausschuß gegeben.
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Der Innenausschuß des deutschen Bundestages hat 37 Mitglieder.
Vermutlich zwischen 10 und 20 davon, vier aber garantiert, sind der Meinung, daß die deutschen Sportschützen Cop-Killer sind, haben dies auch mehrfach öffentlich behauptet und beeinflußen die Waffengesetzgebung dementsprechend.
Vom Innenausschuß kommen die Beschlußempfehlungen betreffs des Waffenrechts.
Auch die Geschichte mit dem zentralen Waffenregister wurde schlußendlich dort ausgegoren.
Von dort wird künftig noch mehr kommen, aufgepasst!
Wer das nicht sieht und im Gegenteil schönredet ist ein Dummkopf.
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Das ist ja ein Ding.
Ob das Grafe-Pamphlet dann angenommen wird?
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Noch mehr?
Ganz sicher. :-)
Die Presseerklärung wird die Hyänen schon anlocken........
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Bitte paßt aber ab sofort mit euren Aussagen auf.
Es wird hier bei WO zukünftig Maulwürfe geben, noch und nöcher.
Vorsicht!!
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Jetzt sind einfach mal die anwesenden Juristen gefordert. Deren Meinung würde mich im Vorfeld doch schon arg interessieren.
Genau. Standesdünkel hin oder her, zusammensetzen und was produzieren. Alles andere wäre feige.
Wie gesagt, ICH würde das (den Sachverstand vorausgesetzt) umsonst machen.
Das erwarte ich auch von den Kameraden.
Also Jungs, auf geht's! Ran an den Feind!
Gruß
Michael
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Ist denn unter den über 2 Millionen LWB's kein Rechtsanwalt, der 'nen Arsch in der Hose hat und mal unentgeltlich für sich selber und sein Hobby arbeiten kann?
Das ist eine sehr gute Frage die ich mir auch schon des öfteren gestellt habe.
Vor allem wenn ich von mir selbst ausgehe.
Ich würde das machen. Ganz sicher und garantiert. Leider fehlt's an der entsprechenden Berufszulassung und Ausbildung.
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09302-200
Zentrale in Rottendorf
Gruß
Michael
der immer googelt und bei goyellow.de nachschaut.
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Das kannst Du ja entscheiden wenn Du's gelesen hast und meinetwegen dann reinsetzen.
Warte nur ein Weilchen, bin gleich soweit.....
Gruß
Michael
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lieber per PN...............
Gruß
Michael
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Ja.
Sag ich aber nicht.
Nachdem mein Test von Gestern so gut geklappt hat.
20% reichen mir für's Erste.
Gruß
Michael
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der waffenhändler könnte m.e. - rechtsprechung kenne ich dazu aber keine - nur aus der unternehmerstellung rauskommen, wenn er nachweislich eine waffe, die er z.b. jahrelang in wettkämpfen geschossen hat und nun ohne gewinnerzielungsabsicht verkauft, anbietet. aber der beweis des ersten anscheins spricht immer gegen ihn, da waffenhändler im regelfall dafür bekannt sind, mit dem verkauf von waffen umsatz machen zu wollen
Danke, alles verstanden.
Gruß
Michael
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nö, aber mit drei paragraphen:
§ 437 bgb
§ 475 abs. 1 bgb:
§ 14 abs. 1 bgb: unternehmer ist eine natürliche oder juristische person oder eine rechtsfähige personengesellschaft, die bei abschluss eines rechtsgeschäfts in ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen tätigkeit handelt.
Der §14 scheint der wichtige zu sein.
Das heist für mich im Umkehrschluß daß ein privater Verkauf privaten Besitzes keine unternehmerische Tätigkeit ist und insoweit die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Der Unternehmer übt ja gerade beim echten privaten Verkauf eben keine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit aus.
Sollte meine Überlegung falsch sein würde das bedeuten daß ein Gewerbetreibender niemals einen privaten Verkauf tätigen dürfte. Jeder, auch der private Einkauf müßte dann ja ebenfalls als gewerblich angesehen werden. Huiiiiiiiiiiiii, das erzähl' ich morgen dem Finanzamt und ziehe sofort die Vorsteuer für alle Aldi-Einkäufe ab.
Gruß
Michael
Winnenden bittet Eltern zur Kasse
in Allgemein
Geschrieben
Hätte Toni auch kein Küchenmesser liegen lassen dürfen?