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GunTalker

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Beiträge von GunTalker

  1. Ist ein Juwelier denn nicht versichert? Und er hatte hoffentlich einen Waffenschein und nicht nur eine WBK, und war dann nie auf dem Stand apropos Bedürfnis etc..

    Na und? Notwehr ist Notwehr ist Notwehr. Jeder hat das Recht dazu, sogar ohne Waffenschein oder WBK. Lies und verstehe die Paragraphen.

  2. Stimmt.

    Aber es ist eine Binsenweisheit, dass es politisch letztlich nicht um wirkliche "Sicherheit" geht.

    Selbstverständlich geht es politisch ausschließlich um wirkliche Sicherheit. Nur darum! Um nichts anderes.

    Es geht um die Sicherheit des Politikers vor dem Bürger. Um die Angst des Politikers, von diesem erschossen zu werden.

    Er vergisst dabei, daß es immer genügend Straßenlaternen und Bäume geben wird.

    Ceaucescu sitzt tief bei denen................

  3. In Hammelburg selbst nur 25 Meter GK/KK.
    Nächster Stand mit IPSC-Möglichkeiten ist in Schweinfurt bei Waffen Albert (gewerblich) ansonsten evtl. mal Montags ab 19:00h in Grafenrheinfeld versuchen. Nächste Möglichkeiten sind dann wohl erst wieder Ri. WÜ, Versbach und drüben in Hessen.

  4. Hallo Katja,

    gibt es einen tieferen Grund, warum Du ausgerechnet von einer Homepage, der ich persönlich äusserst zweifelhafte politische Motive unterstelle, einen Artikel zitierst, der hier so richtig schön ins Klischee "Die böse Regierung macht uns alle zu Sklaven" passt?

    Was Du für äußerst zweifelhaft hältst, interessiert hier keine Sau.

    Ciao!

  5. Bei Verbänden mit anständigen und gut ausgearbeiteten Schießsportordnungen stellt sich eine solche Frage kaum bis gar nicht.

    Nach meinem Verständnis ist die Antwort auf Deine Frage aber: Nein.
    Jemand anderes mag eine andere Antwort geben, dies resultiert aber ausschließlich daraus, daß es sich bei dieser Schießsportordnung um einen schrottigen zusammenschnitt von Irgendwas handelt und deshalb Diskussionen vorprogrammiert sind.

  6. Ein Gerichtsurteil ändert in sofern etwas an der Realität, als daß Schach als gemeinnütziger Sport eingestuft wurde. Der Schachbund und die Schachvereine könnten jetzt dagegen Widerspruch einlegen, wären aber schön doof, wenn sie es täten.

    Paintball wurde als nicht gemeinnützig verurteilt, ob dagegen Widerspruch eingelegt wurde ist mir leider nicht bekannt. Allerdings läßt die dazugehörige Urteilsbegründung vermuten, daß der Kläger den Arsch eingezogen hat.

    In der Realität sind Schachvereine jetzt steuerlich begünstigt, Paintballvereine nicht.

    Im Fall von IPSC -wir erinnern uns, es gibt kein Urteil- könnte man ja erstmal den "kleinen Dienstweg" gehen und versuchen, so die Kuh vom Eis zu kriegen. Geheimpolitik und so. Klappt das nicht, muß halt ein betroffener Verein klagen und Recht bekommen.

    Einen Unterschied zur Beamteska, die hier unrechtmäßig handelt und einem Richter sehe ich insofern, als daß die S******e, die der Beamte baut, vom Richter korrigiert werden muß. Ob da "Recht" bei rumkommt, keine Ahnung, bin kein Hellseher.

    Die ganze Steuerscheiße ist mir aber sowieso egal, ich schreibe hier nur aus Prinzip.

  7. Namentlich direkt in der AO aufgeführt ist Schach. Und ansonsten wird ja im Thema des Threads klar gestellt, daß eben IPSC, Paintball etc. dies nicht sind.

    Bei Schach und Paintball ist die Sachlage durch Gerichtsurteile geklärt.

    IPSC wird eben nicht von der Abgabenordnung negiert, sondern nur durch den rechtswidrigen Erlaß der "Beamteska".

    Das dürfte spätestens vor Gericht recht einfach zu klären sein.

  8. Doch, ist es!

    Inzwischen weiß ich sogar, von welchem Gericht.

    Mein Gedächtnis hat mich nicht getrogen.

    Aber ich werde hier keinen Link einstellen.

    Jemand, der mit einer derart patzigen Art daherkommt wie Du, findet Aussagen zum Urteil ganz bestimmt auch alleine.

    Viel Glück!

    (Es sei der Hinweis gestattet, daß nicht jedes deutsche Gericht jedes Urteil ins Internet einstellt, es gibt also nicht unbedingt einen Direktlink zum Urteil)

    Mach' Dich nicht noch lächerlicher.

    Du kannst nicht liefern.

    Jedes Urteil eines Gerichts hat ein juristisches Aktenzeichen.

    Wenn Du dieses Urteil kennen solltest, müßtest Du dieses Aktenzeichen benennen können.

    Wie lautet es?

  9. Nein.
    Dein Gedächtnis hat Dir einen Streich gespielt, wie schon mehrmals in letzter Zeit.

    Es gibt kein Gerichtsurteil dazu sondern nur einen Anwendungserlaß des Finanzministeriums.

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Du solltest Dich besser informieren, bevor Du Falschmeldungen in die Welt setzt.

  10. Stimmt das,
    daß diese Leute, die bei der UNO für "uns" sprechen, dieselben sind, die aktiv Armatix-Sicherungssysteme bewerben und vertreiben?
    Ist Armatix nicht auch Mitglied beim Verband des Herrn Gotzen?
    Hab' ich anderswo gelesen und konnt's kaum glauben.
    Wenn das aber stimmen würde, dann könnte auch ich verstehen, daß man evtl. andere Prioritäten hat und deshalb nicht so exakt formuliert was man tatsächlich will.
    Oder so.

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