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GunTalker

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  1. Das wichtigste überhaupt: FREIHEIT.
  2. So ist es. Mindestens 30 Millionen illegale Waffen in DE müßen ja auch von jemandem besessen werden.
  3. Weil Du Tetra-Gun-Waffenpflege-Produkte angesprochen hast, da kann ich Dir helfen Geld mit zu verdienen. Kommt auf Deine Leistungsbereitschaft an, auf sonst nichts. Gruß Michael
  4. Danke für Deinen Besuch in meinem Profil. Ich hoffe, es war ein angenehmer Grund, der Dich hierhergeführt hat. Wenn nicht, dann eben nicht.

  5. Was denkst Du, was mich interessiert, was ein vor vier Wochen dahergelaufener Agent Provocateur von mir wissen will? Du darfst gerne wieder dahin zurück wo Du hergekrochen bist.
  6. Selbstverständlich geht es politisch ausschließlich um wirkliche Sicherheit. Nur darum! Um nichts anderes. Es geht um die Sicherheit des Politikers vor dem Bürger. Um die Angst des Politikers, von diesem erschossen zu werden. Er vergisst dabei, daß es immer genügend Straßenlaternen und Bäume geben wird. Ceaucescu sitzt tief bei denen................
  7. Versbach ist falsch, ich meinte natürlich Estenfeld.
  8. In Hammelburg selbst nur 25 Meter GK/KK. Nächster Stand mit IPSC-Möglichkeiten ist in Schweinfurt bei Waffen Albert (gewerblich) ansonsten evtl. mal Montags ab 19:00h in Grafenrheinfeld versuchen. Nächste Möglichkeiten sind dann wohl erst wieder Ri. WÜ, Versbach und drüben in Hessen.
  9. Was Du für äußerst zweifelhaft hältst, interessiert hier keine Sau. Ciao!
  10. Bei Verbänden mit anständigen und gut ausgearbeiteten Schießsportordnungen stellt sich eine solche Frage kaum bis gar nicht. Nach meinem Verständnis ist die Antwort auf Deine Frage aber: Nein. Jemand anderes mag eine andere Antwort geben, dies resultiert aber ausschließlich daraus, daß es sich bei dieser Schießsportordnung um einen schrottigen zusammenschnitt von Irgendwas handelt und deshalb Diskussionen vorprogrammiert sind.
  11. Ein Gerichtsurteil ändert in sofern etwas an der Realität, als daß Schach als gemeinnütziger Sport eingestuft wurde. Der Schachbund und die Schachvereine könnten jetzt dagegen Widerspruch einlegen, wären aber schön doof, wenn sie es täten. Paintball wurde als nicht gemeinnützig verurteilt, ob dagegen Widerspruch eingelegt wurde ist mir leider nicht bekannt. Allerdings läßt die dazugehörige Urteilsbegründung vermuten, daß der Kläger den Arsch eingezogen hat. In der Realität sind Schachvereine jetzt steuerlich begünstigt, Paintballvereine nicht. Im Fall von IPSC -wir erinnern uns, es gibt kein Urteil- könnte man ja erstmal den "kleinen Dienstweg" gehen und versuchen, so die Kuh vom Eis zu kriegen. Geheimpolitik und so. Klappt das nicht, muß halt ein betroffener Verein klagen und Recht bekommen. Einen Unterschied zur Beamteska, die hier unrechtmäßig handelt und einem Richter sehe ich insofern, als daß die S******e, die der Beamte baut, vom Richter korrigiert werden muß. Ob da "Recht" bei rumkommt, keine Ahnung, bin kein Hellseher. Die ganze Steuerscheiße ist mir aber sowieso egal, ich schreibe hier nur aus Prinzip.
  12. Bei Schach und Paintball ist die Sachlage durch Gerichtsurteile geklärt. IPSC wird eben nicht von der Abgabenordnung negiert, sondern nur durch den rechtswidrigen Erlaß der "Beamteska". Das dürfte spätestens vor Gericht recht einfach zu klären sein.
  13. Stimmt, es gibt kein Urteil, nur übereifrige Beamte im Finanzministerium. Und Mitforisti die vor lauter Abneigung gegen ihre Mitmenschen nicht akzeptieren können, daß diese auch mal was richtiges sagen. Dafür lügen sie sogar und machen sich selbst zum Affen.
  14. Du mußt jetzt nicht verzweifelt weitersuchen, um doch noch ein Urteil zu finden, das den Begriff "IPSC" im Zusammenhang mit "gemeinnützig" beeinhaltet. Es gibt keines.
  15. Wenn Du das gelesene verstehen könntest, würdest Du merken, daß genau dieses Urteil das Gegenteil Deiner "Meinung" aussagt.
  16. Nein, auf Dich bin ich keinesfalls angewiesen. Deswegen kann ich auch die nötigen Informationen liefern. Diese lauten in diesem Fall: Es gibt kein Gerichtsurteil, das dem IPSC-Sport die Gemeinnützigkeit abspricht, sondern nur einen Erlaß des Bundesfinanzministeriums.
  17. Mach' Dich nicht noch lächerlicher. Du kannst nicht liefern. Jedes Urteil eines Gerichts hat ein juristisches Aktenzeichen. Wenn Du dieses Urteil kennen solltest, müßtest Du dieses Aktenzeichen benennen können. Wie lautet es?
  18. Nun, das würde ich gerne sehen. Schade nur, daß Du wieder mal nicht liefern kannst.
  19. Nein. Dein Gedächtnis hat Dir einen Streich gespielt, wie schon mehrmals in letzter Zeit. Es gibt kein Gerichtsurteil dazu sondern nur einen Anwendungserlaß des Finanzministeriums. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Du solltest Dich besser informieren, bevor Du Falschmeldungen in die Welt setzt.
  20. Wo steht, daß ein Gericht die Ursache der Entscheidung ist?
  21. Ob die Vertuscher dort dieselben sind wie hier bei WO? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gewehr-g36-rechnungshof-wirft-wehrressort-vertuschung-vor-a-977907.html
  22. Wow. Tacheles. Da ist aber jemand leicht zufriedenzustellen. So wird das nix, wenn Du jeden Lutscher vom Onkel als Riesen-Weihnachtsgeschenk ansiehst. Tacheles sieht anders aus. Ganz anders.
  23. Stimmt das, daß diese Leute, die bei der UNO für "uns" sprechen, dieselben sind, die aktiv Armatix-Sicherungssysteme bewerben und vertreiben? Ist Armatix nicht auch Mitglied beim Verband des Herrn Gotzen? Hab' ich anderswo gelesen und konnt's kaum glauben. Wenn das aber stimmen würde, dann könnte auch ich verstehen, daß man evtl. andere Prioritäten hat und deshalb nicht so exakt formuliert was man tatsächlich will. Oder so.
  24. Die Verwaltungsvorschriften sagen eindeutig wie die Definition der Verwaltung zu diesem Thema auszusehen hat. Und darüber hat die Verwaltung nicht zu diskutieren, sondern zu befolgen.
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