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keks

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Beiträge von keks

  1. Ich denke gerne an die Randpunkte um Thesen zu prüfen: 

     

    Zitat:

    "unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf"

     

    Dort steht nur bei Verankerung gegen Abriss <200kg = max. 5 Waffen.

    Da eine Verankerung = 0kg die Anforderung dennoch erfüllt und 5 Waffen gelagert werden können wüsste ich nicht wieso überhaupt verankert werden müsste bzw. wie jemand dies als Bedingung rauslesen kann !

     

    Ich vertrete zwar auch die Auffassung, dass ein geklauter B-Schrank der einfach weggetragen wird obwohl der Hersteller Löcher vorgesehen hat und es in der Anleitung empfiehlt im worst-case von einem Richter als "nicht alles mögliche getan um Dritten den Zugriff zu verhindern" ausgelegt werden könnte !

    Mit zwei ordentlichen Schrauben drin ist man dann halt auf der safe-side, aber ich erkenne nicht das man irgendwas machen MUSS !

     

     

  2. vor 23 Minuten schrieb callahan44er:

    Laut einer Email eines Innenpolitiker gilt der Bestandschutz auch für neu erworbene Waffen, bis zur Kapazitätsgrenze des Safes. Ändert natürlich nix daran das S1 und S2 mit rein muss. Also Leuts, ran an die tasten. Anstatt hier, schreibt eure Abgeordneten an.Die

     

    Ja da ist das Problem  !

     

    Man müsste nun also noch einen zusätzlichen A kaufen oder einen größeren anschaffen bevor man irgendwann wegen einem popeligen zusätzlichen Gewehr den 800 Euro Schrank kaufen muss...

     

     

  3. Wenn ich mich nicht täusche sagt sie ja auch, dass viele bei denen ein Selbstmordversuch misslang es kein zweites mal versuchen...

    Nimmt man ihnen nun die Möglichkeit "sicher" zu sterben, gäbe es vielleicht mehr "Verusuche" und weniger vollendete...

     

    Was soll man davon halten ? :unknw:

  4. Die Waffengegnerin geht mir nicht rein...

     

    So sehr ich ihren persönlichen Verlust verstehe, aber die "Schuld" für den Freitod ihres Vaters allein der Waffe zu geben und deswegen so verbittert gegen den Waffenbesitz zu kämpfen ist doch nur eine Kompensation um die wahre Schuld nicht anerkennen zu müssen...

    Man müsste ja sonst eingestehen, dass es doch private Gründe waren, man vielleicht hätte was tun können wenn man die Probleme erkannt hätte etc.

     

    Stattdessen wird alles auf die "Waffe" projeziert und erbarmungslos dagegen gekämpft...

  5. vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    In den o.g. Ausführungen von prolegal e.V. kann ich nicht nachvollziehen bzw. mir nicht vorstellen, dass wie anfangs bei der Erbwaffenblockierung der Fall nur ein Tresorhersteller ein Monopol erhalten soll. Nach der geforderten DIN bauen doch jetzt schon viele verschiedene Hersteller.

     

     

    Glaub ich auch keinesfalls, da zumindest im Entwurf ja genau dies hier steht:

     

    § 13 wird wie folgt geändert:
    a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
    „(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ver-
    botene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behält-
    nis aufzubewahren, das
    1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002,
    Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
    2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte
    Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.
     

    i)

    Folgender Absatz 10 wird angefügt:

    „(10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die

    1. Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern

    zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und

    2. hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle

    nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäi-

    schen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften

    für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit

    der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung

    (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der

    jeweils geltenden Fassung verfügen.

    Als nationale Akkreditierungsstellen gelten

    1. Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli

    2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Ge-

    setzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der

    jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und

    2. jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäi-

    schen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG)

    Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.

     

    Somit geht meines Erachtens ja weiterhin jeder Schrank der nach EN geprüft ist also auch die P-EN oder CSN-EN Schränke aus Polen u. Tschechien...

  6. vor 2 Stunden schrieb German:

    Die Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes sind eigentlich zur Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften vorgesehen, nicht um die Wankelmüdigkeit irgendwelcher Miteinkäufer anzufangen.

     

    Die Magazinböden weisen unwidersprochen die gewünschten und erwarteten Eigenschaften auf, das sind keine Schuhe oder Kleidungsstücke, die zu gross oder zu klein sind und nicht passen.

     

    Wenn der Händler seine Arbeitszeit frecherweise mitkalkuliert, ist er bei so 'ner Bestellung jetzt vermutlich schon im Minus.

    Und das dann jeden Tag zwei, drei mal, da hätte ich auch keine Böcke mehr drauf.

     

    Tritt lieber Deinem Mitbesteller berechtigterweise in den Arsch und fordere von ihm das  Geld ein und drück' ihm die Magazinböden in die Hand anstatt dem Händler und Dir ein schweres Leben zu machen. Und die nächste Sammelbestellung dann nur noch für Freunde und nicht mehr für "Freunde".

     

    Ja sorry, die Ausnahmen sind gemacht um mir bei einem Fernabsatzgeschäft die Möglichkeit zu geben die Ware genauso zu prüfen wie dies in einem Geschäft möglich wäre !

     

    Der Kollege muss die Magazinböden ja nicht kennen oder schon in der Hand gehabt haben. Ich kenne so einige Profukte die ich bestelle nur vom Bild.

    Beim Versandhandel bestellt man dann, nimmt es in die Hand und prüft obs einem gefällt oder doch anders aussieht als auf dem Bild etc.

    Hat dann nix mit Wankelmütigkeit zu tun wenn ich es dann zurückschicke weil es mir nicht zusagt.

     

     

     

  7. Naja, meines Erachtens liefert er für normaldenkende Menschen eigentlich das beste Argument gegen ein Verbot schon mit...250 Menschen in 27 Jahren...

     

    Tragisch zwar für jeden Einzelnen, aber man kann nichtmal sicher sagen wieviele davon noch Leben würden wenn es keine Schusswaffen gäbe...

     

    Dagegen sterben pro Jahr ca. 50 Menschen an Bahnübergängen,  es ist von 300 Toten pro Jahr in Deutschland bei Büroarbeit die Rede wobei das alles Unglücksfälle sind und keine gezielten Tötungen.

     

     

  8. Wie wo anders mal gesagt, im BDS sind ja theoretisch 30er Magazinkörper erlaubt wenn die auf 10 begrenzt sind.

     

    Die Frage wird halt sein wie das im deutschen WaffG ausgelegt wird, WAS genau nun verboten sein wird, also ob wieder zurückbaubar begrenzte gehen solange die Begrenzung drin ist, ob nurnoch "echte" 10er Magazine ok sind oder wie auch immer...

     

    Ich hoffe ja auf Vernunft, dass wenigstens blockierte eingesetz werden können, denn der 10er Körper sieht einfach nach nix aus...

     

    Grüße Kai

  9. vor 12 Minuten schrieb Empty8sh:

     

    5) Kleinstparteien fallen raus. Einzige Option ist die Idee eines Kollegen, mit einer LWB-Partei min. 50.000 Stimmen zu sammeln. Dann fällt man nämlich in die Parteienfinazierung, was wieder in Lobbyarbeit laufen kann.

     

     

    Naja, die Grünen zB haben ca. 60.000 Mitglieder....Mit 70-80.000 LWB (oder mehr) die da eintreten könnte man die Partei auch kapern, alle austauschen und das Wahlprogramm modifizieren ;)

     

     

  10. vor 22 Stunden schrieb Staju1985:

    Ich persönlich habe einen National Magnum von Liberty Safe.

    Da passen circa 20 Langwaffen und mehr als man Bedürfnisse bekommt an KW rein.

    Sogar das Kaliber 50 Gewehr von einem Kollegen hatte Probehalber Platz.

    Plus Mun und Beleuchtung etc.

    Habe Ihn auf einer Messe gekauft die Dinger gibts eigentlich nur in den USA werden hier aber immer wieder auf Messen ausgestellt und dann günstig verkauft weil eben teuer im Rücktransport.

    Sind optisch sehr ansprechend und machen sich auch gut im Wohnzimmer also kein Verstecken von grünen Blechkasterln im Kämmerlein.

    Wenn Interesse kann ich dir gerne per PM die Nummer vom Händler geben 

     

    Nene lass mal, ich werd mir keinen 500 kg Safe ins Haus stellen um mein Eigentum vor mir wegzusperren :)

     

    Auch wenn die Dinger toll aussehen und die mit Sicherheit kein EInbrecher mitnimmt oder aufmacht...

     

    Aber ein solch hoher Preis für nen Schrank lohnt sich bei mir nicht, dafür ist das Equipment drin zu "günstig"

     

    @derutte Wieviel LW haste denn drin und was so (Halbautomaten, AR, Flinten ? )

     

  11. Das Kalifornische Gewehr sowie der Versuch wieder anhand des Aussehens was zu verbieten ist so dermaßen saudumm, dass einem dazu ja kaum noch was einfällt...

     

    Als würde man den 100 PS Golf verbieten wollen sobald er rot lackiert wird mit F1 Aufkleber drauf, weil er dann zu sehr nach im Straßenverkehr verbotenem Rennauto aussieht...

     

     

  12. vor 21 Minuten schrieb chapmen:

    In meinen Augen sehr gut formuliert und auf den Punkt gebracht:

     

    http://prolegal.de/2017/03/08/gesetz-zur-aenderung-des-waffengesetzes/#more-610

     

     

     

     

    Aber wo hat Porlegal den Kram mit VdS her ??

     

    Im Gesetzentwurf den ich kenne steht drin:

     

    § 13 wird wie folgt geändert:

    a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:

    „(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ver-

    botene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behält-

    nis aufzubewahren, das

    1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002,

    Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) mit dem in Absatz 2 gere-

    gelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und

    2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte

    Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

     

     

     

    Folgender Absatz 10 wird angefügt:

    „(10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Si-

    cherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditier-

    te Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die

    1. Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Er-

    zeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern

    zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und

    2. hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle

    nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäi-

    schen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften

    für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit

    der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung

    (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der

    jeweils geltenden Fassung verfügen.

    Als nationale Akkreditierungsstellen gelten

    1. Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli

    2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Ge-

    setzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der

    jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und

    2. jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäi-

    schen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG)

    Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.“

     

    Also dürfen durchaus weiterhin Safes genutzt werden die eine EN Prüfung in Polen oder Tschechien oder sonst wo erhalten haben (Von der dortigen nationalen Akkreditierungsstelle)

    Oder seh ich das falsch ?

     

     

  13. Hallo zusammen,

     

    hab derzeit einen 7er A/B Schrank wo aktuell ne SLF und ein AR drinstehen...K98 kommt jetzt dazu und langfristig kann ich mir vorstellen das der LW-Bestand auf max. 7 anwächst...

    (2xAR, SLF, VRF, UHR, K98, Repetierer 308)

     

    Ich weiß nun, dass mein 7er Schrank zu klein sein wird (Mehr wie 5 gehen keinesfalls rein) und schwanke zwischen Nachkauf eines 5er A-Schranks und sofortigem Verkauf des 7er mit Ersatz durch nen 10er.

    Ein einzelner Schrank wäre mir irgendwie lieber als mehrere. Wenn ich jetz nix unternehme muss ich irgendwann einen Tresor Grad 0 nachkaufen und wenn ich da einen will wo alles reinpasst sind gleich 1000 Euro weg.

     

    Hat jemand nen 10er A/B Schrank (Innenbreite 60cm) und kann mal ein Foto davon machen wieviele LW da dann real reingehen, vorallem wenn ZF drauf ist oder ein Ladehebel absteht ? Ich bezweifle irgendwie das 7 da reingehen, vielleicht passts ja aber doch...

    Mit meinen 2 Kanonen kann ich allerdings auch nicht simulieren wie 5 in dem jetzigen aussehen :)

    Also bitte Erfahrungsberichte von jemandem der das Problem kennt...

     

    Grüße Kai

     

     

     

     

  14. Ich habe den Text des Gesetzentwurfes nun auch mal gelesen...Ich weiß nun auch nicht so recht wie hier interpretiert werden wird.

     

    Weiternutzung ist klar, aber die Frage ist ja nun ob Weiternutzung nur für alles bestehende oder ob sich "Weiternutzung" auch auf weitere zusätzliche Waffen bezieht.

     

    Würde mir gerne noch einen A-Schrank kaufen für die Langwaffe die ich nun erwerbe um nicht "quetschen" zu müssen und noch Platz für weitere zu haben.

     

    Wenn aber mit Änderung für neue auch die neuen Richtlinien gelten bringt mir das alles nichts...

     

     

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