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akuji13

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  1. https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/nichtanzeige-von-straftaten.html "Grundsätzlich besteht keine allgemeine Pflicht zur Anzeige oder gar Verhinderung geplanter Straftaten. Nur die in § 138 StGB abschließend aufgezählten besonders schwerwiegenden Straftaten begründen eine Anzeigepflicht, so z.B. Mord (siehe Mord), Totschlag (siehe Totschlag), Raub (siehe Raub) und räuberische Erpressung (siehe Räuberische Erpressung)."
  2. Kann man schon machen...allerdings vorher eine Vereinbarung aufsetzen die wie bei einem Interview einem die Endkontrolle über das Ergebnis lässt. Dann erledigen sich auch diverse weitere Anfragen von selbst.
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