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fw114

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Alle Inhalte von fw114

  1. Hallo zusammen, nachdem ich nun meine WBK erhalten habe und auch meinen Tresor, stellt sich nun die Frage, ob ich den Tresor im gemeinsamen Hausflur vor der Kellertür (nicht einsehbar) Aufstellen darf oder ob es rechtlich nicht erlaubt ist. Der Tresor ist Klasse I Vielen Dank. VG Torsten
  2. Hallo zusammen, auch Erstantrag in KW 43 im Kreis Gütersloh, NRW. Wenn ich das hier so lese, wird es wohl noch eine Weile dauern bis ich etwas hören werde. Wenn man das insgesamt liest, kann einem ja fast Angst und Bange vor der Überprüfung werden. Heute kann ja schon ein Bild mit der falschen Person erhebliche Konsequenzen haben, von sozialen Medien fangen wir besser gar nicht erst an.
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