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Oldmiller

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  1. Wäre nicht auch die Gegenfrage , wie viel Waffen die Behörde schon Verloren hat, berechtigt? Und welche Konsequenzen dieses nach sich gezogen hat? Hilft vielleicht um die Reaktion der Behörde zu relativieren. Ist schon ein Unterschied, ob es sich um ein 22er WS einer GSP, oder um über hundert Kriegswaffen (Hier 98er Repetierer in Schleswig Holstein) handelt. Mit den GSP WS kann keiner ohne Grundwaffe was anfangen. Mit den 98er schon.
  2. Alternative: An der Haustür Kapuze über den Kopf und zum Aufbewahrungsort führen.
  3. HaHa, genau: Dann unterstellt das Amt, er könne ja die Kombination jeden verraten. Also werden Zahlenschlösser verboten. Neue Forderung des Gesetzgebers: Elektronikschlösser nur mit Augen/Fingerprint, die auch nur von der Behörde eingerichtet werden können. So ist sichergestellt das der WBK Inhaber niemand anderen Zugang gewähren kann. Als Beiwerk, hat die Behörde, für die Einziehung, immer Zugriff auf den Schrank. Das wird die neue Eskalationsstufe? Da ist noch viel Spielraum um uns zu Schikanieren!
  4. wenn keines der Kreterien erfüllt ist, spielt der Anschein keine Rolle. Ich habe zum Beispiel eien AR15A4. Mit 223 kein Problem, mit 22lr eine Anscheinwaffe und verboten.
  5. ich denke, keiner muss sich selbst belasten. Also gebe ich gat nix selber an, was mich belasten könnte.
  6. Wenn man den Rechtsweg beschreitet und in den Widerspruch und Klage geht, hat der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis aufschiebende Wirkung. Also erst einmal keine. Da ist der Erlaubnisinhaber gegenüber der Behörde im Vorteil, anders als bei ein Antrag auf Erwerb.
  7. tja, geht gliech in die Cloud
  8. Ich nicht, habe doch geschrieben, mit hat ein Schütze eus den Verein das geschrieben. Er ist noch kein Wiederlader, hat die AR dort bestellt und schießt momentan mit meiner AR. Wollte aus meiner Frage nur eure Meinungen hören und ggf weiter geben. Dafür ist das Forum doch da, oder?
  9. Also ja, ich habe meine erarbeitete Ladungen von der Deva Testen lassen und habe die Protokolle eingeheftet. Da bin ich sauber und war auch nicht billig. Fehler können aber immer passieren, auch bei Fabrikmunition.
  10. Moin liebe Gemeinde. Ein Schützenfreund hat mir heute folgendes berichtet: "By the way - ich habe bei (ich weiß nicht, ob ich die Firma nennen darf) angerufen und gefragt, mit welchem Geschoss und welcher Ladung sie die besten Ergebnisse und die höchste Präzision erzielt haben und siehe da: Als ich das Wort „Ladeleiter“ erwähnt habe, ist er mir gleich ins Wort gefallen und meinte, dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere und das dies bei allen Herstellern so wäre. Kannst Du das bestätigen?" Ist das wirklich so? Bei allen? Waffen aus Deutschland? Waffen aus USA? Ich hoffe das ich das Thema richtig Plaziert habe, sonst bitte umsetzten
  11. Oldmiller

    Halloween

    Nur mal so dahin gedacht: Ich darf die Waffe in meinen befriedeten Besitztum führen. Habe die Waffe also in der Hand. Nun klingelt es und ich mach die Tür auf. Man sieht die Waffe, ich richte diese aber auf keinen und drohe auch nicht. Sage nur, dass sie bitte wieder gehen. Dann hat der Typ doch nicht illegales gemacht, oder? Unabhängig, wie das nun aussieht und das ich das auch blöd finde.
  12. Hiermit ist der Willkür der Behörden und nicht unabhängigen Gerichten Tor und Tür geöffnert. Last uns den Pöbel Schikanieren.
  13. "möglichst schonend in deutsches Recht umzusetzen", in dem man den Kläger nun alles weg nimmt. Mann sollt doch meinen, wenn man sich über mehrere Quellen erkundigt, seine Erkundungspflicht als Bürger und Nichtjurist genüge getan zu haben. Eine Nachbesserungsverpflichtung hätte der Sache genüge getan.
  14. Verrwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 24 Untersuchungsgrundsatz Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen. "Auch lässt die Kammer nicht unberücksichtigt" wird einfach mal übergangen Auch hier: Oh Freisler, bist du wieder da?
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