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Oldmiller

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  1. Ich nicht, habe doch geschrieben, mit hat ein Schütze eus den Verein das geschrieben. Er ist noch kein Wiederlader, hat die AR dort bestellt und schießt momentan mit meiner AR. Wollte aus meiner Frage nur eure Meinungen hören und ggf weiter geben. Dafür ist das Forum doch da, oder?
  2. Also ja, ich habe meine erarbeitete Ladungen von der Deva Testen lassen und habe die Protokolle eingeheftet. Da bin ich sauber und war auch nicht billig. Fehler können aber immer passieren, auch bei Fabrikmunition.
  3. Moin liebe Gemeinde. Ein Schützenfreund hat mir heute folgendes berichtet: "By the way - ich habe bei (ich weiß nicht, ob ich die Firma nennen darf) angerufen und gefragt, mit welchem Geschoss und welcher Ladung sie die besten Ergebnisse und die höchste Präzision erzielt haben und siehe da: Als ich das Wort „Ladeleiter“ erwähnt habe, ist er mir gleich ins Wort gefallen und meinte, dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere und das dies bei allen Herstellern so wäre. Kannst Du das bestätigen?" Ist das wirklich so? Bei allen? Waffen aus Deutschland? Waffen aus USA? Ich hoffe das ich das Thema richtig Plaziert habe, sonst bitte umsetzten
  4. Oldmiller

    Halloween

    Nur mal so dahin gedacht: Ich darf die Waffe in meinen befriedeten Besitztum führen. Habe die Waffe also in der Hand. Nun klingelt es und ich mach die Tür auf. Man sieht die Waffe, ich richte diese aber auf keinen und drohe auch nicht. Sage nur, dass sie bitte wieder gehen. Dann hat der Typ doch nicht illegales gemacht, oder? Unabhängig, wie das nun aussieht und das ich das auch blöd finde.
  5. Hiermit ist der Willkür der Behörden und nicht unabhängigen Gerichten Tor und Tür geöffnert. Last uns den Pöbel Schikanieren.
  6. "möglichst schonend in deutsches Recht umzusetzen", in dem man den Kläger nun alles weg nimmt. Mann sollt doch meinen, wenn man sich über mehrere Quellen erkundigt, seine Erkundungspflicht als Bürger und Nichtjurist genüge getan zu haben. Eine Nachbesserungsverpflichtung hätte der Sache genüge getan.
  7. Verrwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 24 Untersuchungsgrundsatz Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen. "Auch lässt die Kammer nicht unberücksichtigt" wird einfach mal übergangen Auch hier: Oh Freisler, bist du wieder da?
  8. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Mann verlässt sich auf eine Gesetzesauslegung eines andern Bundeslandes und verliert damit seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Keinerlei Abwägung der Verhältnismäßigkeit? Die Freisler-Dynastie lässt grüßen.
  9. auch das war,meine ich gelesen zu haben, in der EU mal in Planung. Soll angeblich in Brasilien, bei Behördenmunitin schon so sein.
  10. 06.2022 bekam ich ein Anruf der Herren O. von Hunting Sport, das ein neues Gesetz verabschiedet wurde. Mittlerweile hast es sich wohl Eingelaufen und nach Deutschland dürfen sie ohne Erlaubnisnachweis versenden, da bei uns frei. Wollte auch nur dalegen, das die Frage grundsätzlich incht blöd ist.
  11. na ja, so blöd ist die Frage nicht. ZB: In Luxenburg sind Hülsen und Geschosse Erlaubnispflichtig. Ich musste zum Kauf, bei Hunting Sport, von Geschossen mien §27 Schein in Kopie senden. In Holland sind Zündhütchen erlaubnispflichtig. In Spanien, so habe ich gehört, sind Hülsen auch Erlaubnispfichteig. Da war eine Storry eine deutschen auswanderers. Er durfte als Wiederladen 200 Hülsen im Besitz haben. Da scheint also für unsere Gesetzgebung noch reichlich Luft nach oben zu sein, wenn es um geliebte Verschärfungen gibt.
  12. Dann haben die BZL Damen und Herren ja doch Eier
  13. oder so was https://www.amazon.de/dp/B0BN4BQ1DM?ref=ppx_yo2ov_dt_b_product_details&th=1
  14. Das glaube ich, ist so nicht richtig. Habe den Gesetzestext jetzt nicht vor Augen. Sinngemäß heißt es, dass das Verbot für Magazine vor Stichtag erworben, bei Personen die die Magazine Anmelden. Nur für diese Personen greift das Verbot nicht. Für Magazine nach den Stichtag erworben, muss eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragt werden und die Sicherungsstufe ist vorgegeben. Magazine vor den Stichtag müssen jedoch vor wegnehme Unbefugter gesichert sein. Denke, da reicht die Sicherung wie bei freie Waffen. Wenn ich nicht irre.
  15. Hier das Angebot von Amazon. https://www.amazon.de/dp/B0BN4BQ1DM?ref=ppx_yo2ov_dt_b_product_details&th=1 Die Kamara kannst du mit einer internen Speicherkarte bestücken, dann nimmt sie alles auch offline auf. Ich denke, schon das vorhanden sein der Kamera sorgt für ein rechtlich korrekten Ablauf. Und allein das verfolgen der Personen ist schon cool.
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