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Slickride

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  1. Leider wie üblich: viel Geschwafel, wenig Inhalt. Hätte ich mir denken können. Mich interessiert die konkrete Rechtsgrundlage, aus der hervorgeht, dass 1) ein eingetragenes Wechselsystem für Waffe A auch bei Waffe B verwendet werden darf 2) ein eingetragenes Wechselsystem für Waffe A NUR bei Waffe A verwendet werden darf 3) Es nicht geregelt ist Was in der Praxis sinnvoll ist, gemacht wird, persönliche Meinungen etc. interessieren dabei nicht. Ich finde die Fragestellung überhaupt nicht abwegig in Zeiten, in denen nach jedem Strohhalm gegriffen wird, um LWB das Leben etwas schwerer zu machen.
  2. Bei mir steht ein Zusatz im Eintrag. Nur das WS mit Nummer.
  3. @ASE genau, das Wechselsystem wurde ja für vorhandene Grundwaffe Platz 1 erworben, nicht für Waffe Platz 3, die noch nicht vorhanden war. Aus dieser Logik ergibt sich meine Frage.
  4. Hallo zusammen, eine Frage die mich beschäftigt. Auf WBK Platz 1 steht ein AR 15 in .223 Auf WBK Platz 2 steht ein Wechselsystem in .22lr Jetzt kaufe ich mir in X Monaten ein weiteres AR in .223 auf WBK Platz 3 Darf ich das Wechselsystem auf den Lower der AR WBK Platz 3 verwenden? Oder nur auf dem AR WBK Platz 1?
  5. Nach aktueller Lage würde ich dieses Jahr noch einmal schießen gehen...
  6. Im Regelfall beim Insolvenzverwalter. Würde das Geld aber gedanklich abschreiben.
  7. Wir haben im Verein grade die Anlage erneuert, ich kann mal in Erfahrung bringen was Hersteller und Preis war.
  8. Wo ist hierfür die Rechtsgrundlage? "Dem Bedürfnis umfassender Zweck" - sehe ich nicht gegeben wenn ich als Sportschütze daheim ne geladene Kanone spazieren trage. Lasse mich aber gerne aufklären.
  9. Ich habe stets das Set dabei: https://amzn.to/44wrAuQ Damit kann ich fast alles machen. Zusätzlich ein kleines Minimultitool vom Fahrrad und eine kleine Flasche Öl. Zusammen keine 50 € Was ich damit nicht direkt beheben kann will ich gar nicht auf dem Stand beheben.
  10. Ah! danke. Tschad...
  11. Kostet bei Arms24 der Versand nicht immer 9,90€?
  12. Ich verstehe aus dem Kontext nicht voher dein Anspruch kommt, eine Bezahlung zu erhalten? Welche Kosten hattest du und warum? Wieso hat die Kripo die Waffe nicht selbst aus dem Tresor geholt?
  13. Ob die Flinte nun 50 oder 100 Euro kostet dürfte bei den jährlichen Kosten eines aktiven Sportschützen wohl sowieso nebensächlich sein…
  14. Die Waffe kannst schon haben, nur den Schalldämpfer nicht montieren.
  15. § 13 Abs. 9 WaffG
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