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Slickride

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  1. naja, Schmeisser war da immer im Ausverkauf
  2. https://www.egun.de/market/list_items.php?mode=user&nick=waffenzickgraf
  3. Das muss diese Fokussierung auf den boomenden Online-Handel sein von dem sie sprechen Auch völlig logisch, dass man da das ganze Sortiment im Laden verramscht. Sind ja Laden-Artikel, keine Online-Artikel ...
  4. Das Ding hat ein CE Zertifikat. Da kann jeder Hersteller draufschreiben was er will. Geprüft wird das nicht einzeln. Manch Hersteller druckt auch einfach nur das CE Zeichen auf seine Ware weil er festgestellt hat, dass er sonst so schlecht durch den Zoll kommt... Weiteres Problem: DU bist damit als Importeur verantwortlich und in der Produkthaftung. Gilt auch für Elektroartikel. Toaster von Ali selbst importiert - Haus fackelt ab -> deine Schuld, Viel Spaß mit der Versicherung.
  5. @kurzwaffendanke dir! Zum Verständnis: Was bewege ich am Mechanismus? in der "Open" oder "Lock" Stellung? und Radial wie die Sicherung oder Axial zwischen Holster und Befestigung? Der Verschluss ist leichtgängig wenn keine Waffe geholstert ist, schwergängig mit Waffe
  6. Servus, habe die Tage meine STP Lisa bekommen und ein entsprechendes Ghost One EVO dazu. Das Holster passt auch soweit, allerdings ist die Verriegelung sehr schwergängig, ich muss diese schon mit einiger Kraft betätigen damit diese dreht. Kann man das irgendwo einstellen? Die Anleitung ist hier leider sehr dürftig. Danke!
  7. Vergisses, das ist die Mühe nicht wert... Wir könnten uns jetzt über den Begriff "Diskussion" unterhalten aber... Wie schon gesagt, irgendwo muss die Anzahl der Beiträge ja generiert werden.
  8. Und das hilft jetzt wie weiter? Die Frage war ob man über den Käuferschutz (und hier ist nun mal Paypal aus Kundensicht der Marktführer). Paypal verbietet aber explizit Waffen- und Waffenteile über den Dienst zu bezahlen, sonst hätten das die Shop implementiert. Kreditkarte geht, da interessiert das den Betreiber aber höchst selten, außer es ist ein Produktbestandteil einer teureren Kreditkarte. Mir ist daher kein Bezahldienst mit Käuferschutz bekannt über den das abgewickelt werden könnte und ich gehe davon aus, dass der Ansatz eine Sackkasse ist. Wir kennen den Fall von @Fiktivkaufmann nicht, weder ob er die Waffe noch im Besitz hat oder wie das ganze gelaufen ist. Auch nicht, was ein "nicht vertragsmäßiger Zustand" ist. Ist nur ein Widerruf erfolgt, die Waffe ist noch im Besitz gibt meiner Meinung nach weniger Druckmittel. Ist die Waffe nicht mehr im Besitz aber noch im Eigentum könnte man in die Richtung Unterschlagung gehen. Ist die Waffe weder im Besitz noch im Eigentum (ggf. ausgetragen? Was steht im NWR?) siehts noch mal schlechter aus.
  9. Welcher Bezahldienst erlaubt denn, Waffen zu bezahlen? Paypal schon mal nicht
  10. Gehaltvoll wie so oft... irgendwie muss man ja auf seine Beiträge kommen. Ich würde eine Frist setzen oder im besten Fall pers. vorbei fahren. Solange es die Gesellschaft noch gibt hast du Chancen. Sobald liquidiert wars das fürchte ich. Die Waffe hast du noch nehme ich an? Was hast du denn erklärt? Einen Widerruf?
  11. Würde ich mal fragen, wie du deinem Bedürfnis (regelmäßiges Training) nachkommen sollst, wenn sie dir den Transport deiner Waffen ohne WBK verwehren.
  12. Wieso kannst du nicht zum Stand? Der Anzeigepflicht bist du nachgekommen
  13. 🎶 Ich glaub es geht schon wieeeeder looooos 🎶
  14. Naja, sehr verwunderlich finde ich das jetzt nicht. Meine letzten 3 Besuche dort haben mir gereicht.
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