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Elo

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Beiträge von Elo

  1. Irgendwie erlebe ich gerade in Déjà-vu.

     

    Wenn man im Unterforum Waffenlobby die neuesten Ideen von SPD oder Grünen zitiert, kann es passieren, daß sich die nächsten 5 Beiträge mit dem zu erwartenden "Umfallen" der FDP beschäftigen (tatsächlich so passiert).

     

    Hier bemüht man sich gerade darum, die Mitgliederzahlen des DSB oder der Schützenjugend in Frage zu stellen.

     

    Wäre den LWB in irgendeiner Form gedient, wenn die Mitgliederzahlen des DSB kleiner wären?

    • Wichtig 1
  2. vor 58 Minuten schrieb schmok:

    Auch die wären Kommentarlos im Müll gelandet.

     

    Das mag sein, irgendwann ohnehin.

    Vielleicht hätte die Botschaft auch den einen oder anderen Politiker nachdenklich gemacht.

    Und für die LWB wäre es ein Zeichen von Geschlossenheit gewesen, ein Gemeinschaftsgefühl.

    Ich zumindest hätte das als Erfolg betrachtet und mich darüber gefreut.

     

    Aber wie gesagt - wir werden es nie erfahren.

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  3. vor 4 Stunden schrieb AmericanDad:

    Kann jemand die Logik hinter dieser Wechselsystemregulierung erklären?

     

    Die Suche nach Logik im deutschen Waffengesetz wird oftmals nicht von Erfolg gekrönt.

    Das Waffengesetz von 1938 (vor Bundesrepublik) hatte gerade mal 12 (zwölf) Seiten.

    Das wurde dann ab 1972 - wohl insbesondere von Juristen ohne tiefgründiges praktisches und technisches Hintergundwissen - im Laufe etlicher Jahrzehnte immer weiter ausformuliert.

    Heute haben wir im Waffenrecht mehrere Gesetze, dazu Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Feststellungsbescheide bis hin zu einem Leitfaden, in dem das BKA technische Begriffe erklärt.  

    Es gab über Jahrzehnte sogar Regelungen, nach denen das Aussehen einer Waffe maßgeblich für eine Verbot war.

    Das hat man glücklicherweise abgeschafft, will aber nun offenbar wieder dort hin.

    Anderes Beispiel wäre, daß eine Repetierflinte zur verbotenen Waffe mutiert, weil der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wird.

    Da ist die Sache mit den Wechselsystemen doch eher unspektakulär.

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  4. vor 4 Stunden schrieb schmok:

    Das ist einfach ein gesellschaftliches und kulturelles Thema.

     

    Ich könnte mir vorstellen, daß das heute (nicht in den ersten Jahrzehnten der Waffengesetzgebung) ein wichtiger Faktor ist.

    Ein ansehlicher Teil will offenbar den anderen zeigen, wie "woke" man ist.

    Dazu kommt noch die von diversen Gruppen geschürte Angst und das Bemühen, immer alles richtig zu machen und für die Welt und Europa Vorbild zu sein (Berufspolitiker werden das eleganter ausdrücken).

     

    Das äußert sich da  auch z. B. so, daß die Polizei gerufen wird, wenn ein Jäger mit geschultertem Gewehr in den Wald geht oder eine Bundeswehreinheit an einem Schnellrestaurant hält, um ein paar Hamburger zu kaufen

    Oder wie vor wenigen Stunden, wenn etliche besorgte Bürger den Notruf wählen, weil zwei Eurofighter bei Start von Növenich (?) die Schallmauer durchbrechen.

    War ein tatsächlicher Alarmstart, weil sich ein Passagierflugzeug nicht über Funk gemeldet hat.

    Zitat (wa.de): Leitstellen der Feuerwehr und Polizei im Umkreis nicht „eingeweiht“, sodass es auch innerhalb der Behörden für einen großen Tumult sorgte.

    Wie will man diese Entwicklung noch bewerten?

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    • Wichtig 2
  5. vor 4 Stunden schrieb Jahtzee:

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass dieser Zustand von einigen gewünscht wird, wenn dem stattdessen aktiv entgegengewirkt werden sollte.

     

    Vorab - ich verteidige hier nicht den DSB, sondern habe ich mich schon mehrfach kritisch geäußert. Im Grunde ärgere ich mich als Mitglied da sogar recht häufig.

     

    ABER - man muß sich zunächst den derzeitigen Realitäten stellen.

    Friedrich Gepperth und viele andere hier im Forum haben die Zahlen schon häufig genannt, es geht schon rein unter dem Aspekt des Zahlenverhältnisses nur MIT dem DSB.

    Genauso hinsichtlich Verfügbarkeit der Schießstände.

     

    Habe mich durchaus intensiv mit der Geschichte des bundesdeutschen Waffenrechts beschäftigt (gibt dazu ja den entsprechenden Faden), das ist leider seit 1972 eine Geschichte von (überwiegend) zunehmenden Reglementierungen, was aber offenbar immer wieder von Politik, Verbänden, Bevölkerung gutgeheißen wurde (war egal?).

    Diesbezüglich besitze ich keine Belege, aber es war damals neben den Schützen wohl auch der Jagdverband für Einschränkungen aufgeschlossen.

    Auch das damals heiße Thema der RAF hat sicherlich seinen Teil beigetragen.

    Das nun in eine andere Richtung zu drehen wird Anstrengungen - nicht nur, sondern auch insbesondere auf regionaler Ebene - erfordern, Geduld, Mut, neue Ideen und nicht zuletzt Einigkeit.

    Alles nur Schlagworte wird nun der eine oder andere sagen, aber ich für meinen Teil hoffe trotzdem, daß sich da etwas positives ergibt.

    Was mir beispielsweise gefallen hat, was die ziemlich geschlossene Aktion der Youtuber im Rahmen der Briefaktion, so was hatten wir zumindest nach meiner Kenntnis bisher noch nicht?

    Die Grünen haben laut Wikipedia 126.000 Parteimitglieder, allein der DSB hat demnach mit seinen 1,3 Mio. die zehnfache Mitgliederzahl.

    Selbst wenn man zu den Grünen die Angehörigen der SPD dazunimmt, ergibt das etwas mehr als 500.000.

    Die Frage wird u. a. sein. ob es den Schützen und Jägern gelingt, das eigene Potential zu mobilisieren (oder ob es gewollt ist, dieses Potential zu mobilisieren??).

    Ich frage mich, welche Zahlen die Briefaktion und die Petition erreicht hätten, wenn alle Verbände intensiv - also wirklich auf allen Verbandskanälen und Organisationsebenen - dafür geworben hätten. Leider werden wir das nie erfahren.

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  6. vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Wobei der Zusammenhang zwischen Jagdunfällen und Schusswaffenunfällen nur teilweise existieren muss.

     

    Es gibt diverse Webseiten von Jagdgegnern - war hier schon Thema, ich will die nun nicht auch noch verlinken - wo beispielsweise solche Fälle, wie Proud NRA Member genannt hat, also Abrutschen von der Hochsitzleiter,  Sturz in eine Böschung usw. als "Unfall mit Schußwaffe" gelistet werden.

    Als Quelle dienen oftmals Zeitungsmeldungen, die häufig selbst nicht mit qualifizierter Recherche glänzen.

    Wenn man dann auch noch Meldungen aus dem benachbarten Ausland abfischt, läßt sich eine scheinbar ansehliche Liste zusammenstellen.

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  7. Ich werde den Kraut nicht noch zitieren, aber als Quelle die Initiative zur Abschaffung der Jagd zu bemühen ...

     

    Schauen wir doch besser mal auf amtliche oder wissenschaftliche Zahlen:

     

    "Todesfälle durch Schusswaffen"

    (Linkquelle: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-01/Tabelle_Todesfälle_durch_Schusswaffen_1.jpg)

     

    Tabelle_Todesfa%CC%88lle_durch_Schusswaf

     

    Quellen:

     

    https://www.jagdverband.de/zahlen-fakten/zahlen-zu-jagd-und-jaegern/jagdunfaelle

     

    https://www.jagd-fakten.de/alle-fakten-zur-jagd-in-deutschland-auf-einem-blick/jagdunfaelle-und-haushaltsunfaelle

    • Wichtig 2
  8. Ich komme mal zur Entspannung in Euren Waffenraum - in dem Faden, den ich eben verfolgt habe, trollt gerade der "Kraut" mit der Vorstellung von mehr staatlicher Kontrolle.

     

    Zum Thema und zur Organisation der Einweihungsfeier:

    Wenn Schorni einen Leihschein ausstellt, könnte man als WBK-Inhaber den Waffenraum doch als Übernachtungszimmer nutzen?

    Hat sich das LKA dazu geäußert?

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  9. Ein Netzbeitrag von 2017, interessant deshalb, weil auf einer Webseite der tschechischen Polizei veröffentlicht.
    Ich habe überlegt, wie wohl die Reaktion in D wäre, insbesondere wie die Politik so etwas kommentieren (oder verschweigen?) würde?

     

    https://tydenikpolicie.cz/utocnik-v-ostravske-tramvaji-rozbil-cestujicimu-o-hlavu-sklenenou-lahev-zahnala-ho-az-zena-s-legalne-drzenou-zbrani/

     

    Neben dem Text gibt es dort ein Foto und ein Video von dem Vorfall in einer Straßenbahn

     

    Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator:

     

    Angreifer in der Straßenbahn in Ostrava schlug einem Fahrgast eine Glasflasche auf den Kopf und wurde von einer Frau mit einer legal gehaltenen Waffe abgewehrt

     

    Die Polizei in Ostrava sucht nach einem Verdächtigen, der Fahrgäste der Straßenbahnlinie 8 angegriffen hat. Die Tat ereignete sich am 9. Dezember 2017 kurz nach 20.30 Uhr (im Detail von 20.35 bis 20.40 Uhr) in Ostrava-Mariánské Hory auf der Straße des 28. Oktober (während der Fahrt ins Stadtzentrum, zwischen den Haltestellen Regionalbüro und Karolina).

    Der noch nicht identifizierte Verdächtige griff eine 25-jährige Frau und einen 34-jährigen Mann körperlich an. Das Opfer wurde von dem Unbekannten zunächst auf den Kopf geschlagen, die Gewalt eskalierte mit einem Faustschlag ins Gesicht, durch den das Opfer zu Boden fiel. Daraufhin griff der Mann auch die Frau an, die er gerade mit der Hand schlagen wollte. Die Aggression setzte sich gegenüber dem am Boden liegenden Mann fort, als der Verdächtige dem Opfer mit einer Flasche so heftig auf den Kopf schlug, dass die Flasche zerbrach und gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers trat.

    Eine 27-jährige Passagierin verhinderte weitere Angriffe, indem sie den Angreifer mit einer legalen Schusswaffe konfrontierte und ihn aufforderte, die Angriffe zu unterlassen. Erst dann stellte der Angreifer seine Handlungen ein und setzte sich wieder auf seinen Sitz.

    Der männliche Verdächtige stieg an der Haltestelle Carolina aus und verließ den Tatort. Beide Opfer wurden ärztlich behandelt, der Zeitpunkt der zugefügten Verletzungen ist noch nicht bekannt.

    Um die Umstände des Vorfalls zu klären, haben wir ein Strafverfahren wegen der Delikte Randale und Körperverletzung im Versuchsstadium eingeleitet (die rechtliche Qualifikation des Falles kann sich ändern, wenn neue Tatsachen festgestellt werden). Wir suchen nach dem Mann auf dem Bildmaterial. Hinweise zu dieser Person werden unter der Nummer 158 entgegengenommen. Wir danken der Öffentlichkeit für ihre Mithilfe. Dem Täter droht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
    Maj. Mgr. Gabriela Holčáková, Polizei der Tschechischen Republik

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  10. vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    Das machen die Luxemburger so schon seit vielen Jahren.

     

    Hast Du da nähere Informationen, die man an den LJV weiterleiten könnte?

    Nach dem Luxemburgischen Jagdverband soll die Regelung seit dem vergangenen Jahr Gültigkeit haben.

    Das Dokument der Naturverwaltung bezieht sich auf ein Gesetz vom Februar 2022, müßte demnach später entstanden sein.

  11. VDB, 28.04.2023 -  Schreiben an Saatssekretär Udo Götze, Innenministerieum Thüringen:

     

    Bewertung der Entwicklung bei der Erteilung von Kleinen Waffenbesitzscheinen

    (Nicht bekannt, wie der Begriff Waffenbesitzscheine zustande kommt)

     

    https://www.vdb-waffen.de/newsurl/e2z769k1.html

     

    Zitat:

     

    ...

     

    In Ihrer Antwort vom 06.04.2023 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Raymond Walk (CDU) äußern Sie die Überlegung, den Umgang mit SRS-Waffen „zukünftig zu erschweren“, auch vor dem Hintergrund der „stark angestiegenen Zahl der Inhaber kleiner Waffenscheine“.
    Sie führen weiter aus, dass der Umgang mit solchen Waffen gefährlich sei.

     

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, kurz SRS-Waffen, haben keine Deliktrelevanz. Da es hierzu jedoch keine belegbaren Zahlen gibt und weder die polizeiliche Kriminalstatistik noch das Bundeslagebild Waffenkriminalität Statistiken zur Art einer Schusswaffe liefern, beruhen unsere Erkenntnisse aus Medienberichten in diesem Bereich. Danach erfolgen Verstöße mit SRS-Waffen i.d.R. als Verstöße gegen das Waffengesetz – und das meist nur zu Silvester eines jeden Jahres. Außerhalb davon sind Meldungen zu Verstößen mit SRS-Waffen sehr selten. Von einer Gefahr beim Umgang kann daher unserer Meinung nach keine Rede sein, zumal aus SRS-Waffen lediglich heiße Gase und keine Geschosse verschossen werden. Verstöße mit SRS-Waffen sind zudem bereits schon strafbelegt und werden damit durch eine Verschärfung des Waffengesetzes nicht abnehmen. So heißt es auch in der Antwort (Drucksache 7/2776) auf die Kleine Anfrage vom 13.01.2021 zum Jahr 2020: „Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen vor, dass Inhaber eines Kleinen Waffenscheins in Thüringen wegen eines unsachgemäßen Umgangs mit diesen Gegenständen aufgefallen sind.

     

    Auch die in Ihren Augen stark steigende Anzahl der Erteilungen von Kleinen Waffenscheinen, ist den Zahlen der letzten Jahre nach, nicht korrekt. Nach Auswertung älterer Anfragen zum gleichen Thema, sinkt die Anzahl der Anträge pro Jahr. Die starke Zunahme von Kleinen Waffenscheinen im Jahr 2016 nach den Anschlägen von Paris und der Silvesternacht in Köln 2015 lässt darauf schließen, dass die Bevölkerung sich „schützen“ wollte. Bis auf das vergangene Jahr 2022 als der Ukraine-Krieg ausbrach und einen kleinen Anstieg 2019, ist die Zahl der Anträge für Kleine Waffenscheine seit 2016 rückläufig. Zudem stellt die insgesamt steigende Zahl an Kleinen Waffenscheinen keine „Bewaffnung der Bevölkerung“ dar, wie es häufig angenommen wird, sondern ist ein natürlicher Prozess. Denn Kleine Waffenscheine werden erst seit 2003 erteilt und aufgrund dessen, dass kein Bedürfnis nachgewiesen werden muss, nur dann entzogen, wenn keine Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung mehr vorliegt.
    Damit wird der Anstieg der Erteilungen erst mit dem Einsetzen eines demografischen Wandels (in 40-50 Jahren) bei den Antragstellern abnehmen.

     

    Allerdings sollte in unseren Augen die Anzahl an Kleinen Waffenscheinen in der Bevölkerung eher beruhigen als erschrecken. Denn jeder Inhaber eines Kleinen Waffenscheins wird auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und persönlichen Eignung (§6 WaffG) überprüft.
    Diese Überprüfung wird alle 3 Jahre wiederholt. Inhaber eines Kleines Waffenscheins haben damit eine weiße Weste – und wenn nicht, wird ihnen der Kleine Waffenschein entzogen. Deshalb den Kleinen Waffenschein als Voraussetzung für den Kauf einer SRS-Waffe zu machen würde dazu führen, dass die Zahl der Kleinen Waffenscheine noch einmal deutlich ansteigt, jeder Erwerber wäre zudem berechtigt, seine SRS-Waffe auch zu führen. Zusätzlich würde es zu einer enormen Mehrbelastung, der ohnehin schon überlasteten Waffenbehörden führen, was die Sicherheit in Deutschland eher senken als erhöhen würde.

     

    Wie Sie sehen, wäre ein Kampf gegen illegale Waffen bzw. die Ahndung von Verstößen im Umgang mit SRS-Waffen ein deutlich wirksameres Mittel um die innere Sicherheit zu erhöhen, als eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes in diesem Bereich.

     

    ...

    • Wichtig 4
  12. Der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz weist auf folgendes hin (Stand 3. April 2023):

     

    https://ljv-rlp.de/waffentransport-durch-und-nach-luxemburg/

     

    Zitat (Auszug, ohne Gewähr, Fettdruck meinerseits, der komplette Text im Link):

     

    ...

     

    In Europa ansässige Bürger, auch wir Bundesbürger, die legale Waffenbesitzer in ihrem Land sind, müssen grundsätzlich für die Reise in andere EU-Staaten einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) vorweisen.

     

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen. Diese europäische Richtlinie findet ihre nationale Umsetzung in § 32 Abs. 6 WaffG.

     

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden grundsätzlich andere Erlaubnisse benötigt. Lediglich für einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport der Waffen, für einen Zweck, der vom waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist, ist ein Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) ausreichend.

     

    Zusätzlich zum EFP ist erforderlich,

    – die Deutsche Waffenbesitzkarte(n), in welche die Waffe(n) eingetragen ist/sind.

    – der Nachweis für den Grund der Reise, z.B. Einladung zur Jagd oder Schießsportwettbewerb

    – Personalausweis/Reisepass

    – nach den Bestimmungen des besuchten Landes notwendige Dokumente, z.B. Jagdschein des

      besuchten Landes

     

    Wie nun bekannt wurde, hat das Großherzogtum Luxemburg ein zusätzliches Erfordernis erstellt. Der bei der Wohnsitzbehörde ausgestellte Europäische Feuerwaffenpass muss nunmehr zusätzlich vor dem Einführen der Waffen nach oder durch Luxemburg von der Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz mit einem eigenen Sichtvermerk (Stempel) versehen werden. Bei Nichteinholung dieses Stempels droht eine Beschlagnahme der betreffenden Waffen vor Ort und möglicherweise weitere Sanktionen. Diese luxemburgische Bestimmung widerspricht der Waffenrichtlinie der Europäischen Union und ist damit rechtswidrig.

     

    Da es sich um eine Angelegenheit von zwischenstaatlicher Tragweite handelt, wird der DJV gebeten, über die Bundesregierung Kontakt zum Großherzogtum Luxemburg aufzunehmen, um an dieser Stelle zu intervenieren. Bis dieser Sachverhalt jedoch geklärt ist, wird dringend empfohlen, für jeden Fall des Transportes von Waffen nach und durch Luxemburg, den Vorgaben, die der luxemburgische Staat macht, Rechnung zu tragen, um die oben genannten Konsequenzen zu vermeiden.

     

    ...

     

    Die Pressemeldung als PDF findest du hier.

    Die Adresse zum Einholen des Sichtvermerks findest du hier.

    • Wichtig 1
  13. Pressemitteilung Sachsen-Anhalt, 25.04.2023, Magdeburg – 5/2023:

     

    https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?

     

    Zitat:

     

    Keine Entziehung der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der Partei AfD

     

    Oberverwaltungsgericht

     

    Mit Beschluss vom 24. April 2023 hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Mitgliedschaft in der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) nicht die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge hat. Damit wurde die vorausgehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt.

    ...

     

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23
    VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 212/22 MD

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    • Wichtig 3
  14. vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

    Wo sind die Halterungen für die Küchenmesser

     

    Er hätte von der Küche einen kleinen Schacht bis in den Waffenraum vorsehen können.

    Das Küchenmesser wird direkt nach Gebrauch da reingeworfen und landet im Waffenraum.

     

    Allerdings werden die Küchenmesser die mögliche Anzahl der KW im Waffenraum reduzieren, wobei Messer über 20 cm Klingenlänge doppelt zählen. :wacko:

    • Wichtig 1
  15. vor 24 Minuten schrieb ASE:

    Der Vergleich ist im verwaltungsrechtlichen Verfahren eine eines Rechtsstaates unwürdige Obszönität,

     

    Wahrscheinlich habe ich das unsauber formuliert, ist schon lange her.

    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde sinngem. protokolliert, daß der Beklagte (Behörde) die beantragte Erlaubnis erteilt und der Kläger die Klage zurücknimmt.

    Im Grunde ist das eine Klagerücknahme (unter "Bedingungen"?), das habe ich als Vergleich bezeichnet. @ASE weiß sicherlich, wie ich das meine.

     

    Das Gericht hat so mit wenigen Sätzen das Verfahren abgeschlossen und muß kein Urteil mit Sachverhalt und Begründung ausformulieren.

    Man kann das den Beteiligten noch schmackhaft machen, indem man auf die verringerte Gerichtsgebühr hinweist.

  16. Zunächst noch mal der Hinweis - wie meistens bei diesen Themen ist weder die genaue Kommunikation, noch der tatsächliche Inhalt der Akte bekannt.

    Demnach sind die ganzen Überlegungen hier lediglich grundsätzlicher Natur, einen fundierten Rat kann man aus dem Sachverhalt nicht ableiten.

     

    Der Gang zum (spezialisierten) Anwalt ist sicherlich kein Fehler, die Frage ist jedoch - wie schon mehrfach angeführt - wer letztlich auf den Kosten sitzenbleibt.

     

    Ich habe schon vor dem Verwaltungsgericht geklagt, auch in einer waffenrechtlichen Angelegenheit.

    Das Ergebnis war ein Vergleich, insofern zu meinen Gunsten, als daß ich die beantragte Erlaubnis bekommen habe.

    Der spezialisierte Anwalt hat zur Annahme des Vergleichs geraten, weil man so "auf der sicheren Seite ist" und ich habe zugestimmt.

    Was ich in diesem Moment nicht bedacht hatte, waren die Kosten, denn im Regelfall trägt beim Vergleich jede Partei ihre eigenen.

    Zu "meinen" Anwaltskosten kam dann auch noch eine "Vergleichsgebühr", insgesamt waren die recht hoch.

    Im Ergebnis hatte ich, was ich wollte, aber es war ziemlich teuer.

    Ich will damit übrigens nicht sagen, daß sich gute Anwälte nicht rechnen oder die Forderungen nicht angemessen sind, nur daß man sich über das Kostenrisiko bewußt sein sollte.

     

    Wenn man also in der Lage ist, eine satte Anwaltsrechnung lässig zu begleichen, ist das sicherlich die einfachste Lösung.

    Nicht jeder schüttelt aber mal gerade so einen ggf. vierstelligen Betrag aus der Brieftasche, ich zumindest überlege mir das reiflich.

    Un die anwaltliche Vertretung nimmt einem nicht alle Laufarbeiten ab, ggf. muß man trotzdem noch Dokumente beschaffen oder Sachverhalte aufschlüsseln.

     

    Der Fall hier schein tiefgründiger zu sein, aber wenn es um den Nachweis der Aufbewahrung oder den Fortbestand des Bedürfnisses geht, dürfte die Behörde auf der sicheren Seite sein.

     

    Und - das habe ich schon bei anderer Gelegenheit gesagt - nicht immer sind die SB bei den Waffenbehörden darauf aus, den LWB Schwierigkeiten zu machen.

    Es gibt da im Hintergrund ja auch immer eine politische Komponente, die ggf. Vorgaben (offiziell, vielleicht auch inoffiziell?) macht.

    Beispiel: Kreistag des Main-Kinzig-Kreises beschließt "umfangreiches Maßnahmenpaket", Dazu gehört auch die Kampagne „Rückgabe Kleiner Waffenschein“.

    https://www.facebook.com/1429611923964580/photos/a.1434730700119369/2710206852571741/?

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  17. vor 53 Minuten schrieb pescator:

    Die Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt.

     

    Da hätte ich Zweifel.

     

    Siehe hier: § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz - Akteneinsicht durch Beteiligte

     

    Abgesehen von dem Recht aufgrund Gesetz - man kann einfach höflich fragen und und sich ggf. gemeinsam die relevanten Unterlagen anschauen. Es mag durchaus Behörden geben, die ein solches Problem auf möglichst einfachem Weg beilegen möchten und dabei Hilfestellung leisten.

    Wie die Behörde in Thüringen da eingestellt ist, läßt sich natürlich als Außenstehender nicht sagen.
    Gibt aber vielleicht Leute im Verein, die da Erfahrungswerte haben?

     

    Siehe dazu: § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz - Beratung, Auskunft ...

    • Wichtig 3
  18.  

    vor 12 Minuten schrieb Hinnerk2005:

    Nein, nein und dreimal nein! ... Da wird gar nichts nachgereicht.

    Auch ich hatte ja geschrieben, es wäre die einfachste und sicherste Möglichkeit, damit zum Anwalt zu gehen.

     

    Bisher weiß der TE aber offenbar nicht, was konkret in der Akte steht.

    Wenn aber hier schlicht nur ein paar Unterlagen "verloren" wurden, läßt sich das eventuell sehr einfach beheben.

    Ohne möglicherweise hohe Kosten zu verursachen, die später ggf. nicht oder nicht vollständig erstattet werden.

     

    Auch in die Überlegung einbeziehen - die im WaffR bekannten Anwälte können auch auf Basis von Honorarvereinbarungen arbeiten.

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    • Wichtig 2
  19. Wie grizzly45 schon geraten hat, wäre die einfachste und sicherste Möglichkeit, damit zum Anwalt zu gehen.

     

    Aber vielleicht ist die Akte nur durch irgendeinen blöden Zufall unvollständig?

    Auch vor 5 Jahren hat doch wohl keine Behörde eine WBK ohne entsprechende Nachweise ausgestellt.

    Wie war der Kontakt zu der bayrischen Waffenbehörde, eventuell mal dort nachfragen?

    Hast Du noch Kopien vom Antrag für die Gelbe und den erforderlichen Nachweisen?

     

    • Wichtig 2
  20. Die Bilder vom Schrank würde ich - wie Sal-Peter schon geschrieben hat - auch umgehend schicken, ist ja auch kein großer Aufwand.

     

    Die andere Frage ist, was in der Akte, die von Bayern nach Thüringen gegangen ist, drinsteht.

    Es wäre ein Option, darin mal Einsicht zu nehmen, damit Du weißt, was bei der "neuen" Behörde konkret vorliegt.

    Das wäre sicherlich auch kurzfristig möglich.

     

    Du scheibst, Du hast "kürzlich eine Waffe verkauft und eine neue erworben" - gelbe WBK?

    • Wichtig 1
  21. Ich habe mir gestern nicht den ganzen Film angesehen, aber mal in die Kommentare geschaut.

    Die scheinen mir in der Masse nicht besonders geistreich, aber (mein subjektiver Eindruck) ganz überwiegend positiv.

    Und immerhin hat der Typ (Impressum: Zerberstus Ltd ... 7562 Tersefanou, Cyprus) 1,22 Mio. Abonnenten.

    Wenn irgendwo ein redaktionelles Medium über lasche Waffengesetze "informiert", tauchen in den Kommentaren doch regelmäßig die Verbotsphilosophen auf, warnen vor "amerikanischen Verhältnissen" und spulen ihre Agenda ab - wo sind die hier? 

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    • Wichtig 1
  22. Ich habe noch etwas über die Thematik nachgedacht und würde gerne mal zur Diskussion stellen, ob die Waffenbehörden bei der "Genehmigung" (in Anführungszeichen, weil der Begriff möglicherweise mißverständlich ist) eines Waffenraumes vielleicht schon mal mehrere Regelungen vermischen.

     

    Grundannahme:
    Wer einen entsprechend großes Sicherheitsbehältnis (d. h. freistehender Tresor, ggf. zwei Flügeltüren) besitzt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 ) entspricht, kann darin z. B. 100 KW gesetzeskonform lagern [§ 13 (2) Nr. 5 AWaffV]?
    Zum Tresor gibt es als Nachweis ein Typschild mit dem Widerstandsgard und eine Rechnung.

     

    Was ist aber die Rechtsgrundlage für den Waffenraum?

     

    • § 13 (1) AWaffV
      ...
      Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.
      ...

    oder??

     

    • § 13 (5) AWaffV
      Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen;
      ...

    Zur Vollständigkeit

     

    • § 13 (6) AWaffV
      Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.


    Nun noch

     

    • § 36 WaffG
      (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.
       

    Die mögliche Praxis:

     

    Waffenbehörde schickt ein Email
    (Zitat aus dem Beitrag von groucho)

    Guten Tag, Herr groucho,

    nach interner Rücksprache mit hiesiger Abteilungsleitung ist der Waffenraum (nach der vorgelegten Dokumentation) geeignet für die Aufbewahrung von 50 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen und Munition.

    Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    (Zitat Ende)

     

    Meine Frage - was ist das im Hinblick auf das Gesetz?

     

    • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit?
      Auf welcher Grundlage dann die zahlenmäßige Begrenzung?
       
    • Eine Abweichung von den Vorgaben gem. § 13 (6) AWaffV?
      Also Raum nicht "gleichwertig", aber bis zur Anzahl X zulässig?
       
    • Oder ist der Raum doch "gleichwertig", aber die Behörde hat bei der unbegrenzten Anzahl KW Bedenken und ordnet deshalb als Ergänzung (Auflage?) gem. § 36 (6) WaffG eine Höchstmenge an?
       

    Es gibt doch im Forum einige mit Waffenräumen, wäre mal interessant (natürlich anonymisiert), was dort konkret in den "Genehmigungen" steht.

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