Ich befürchte man wird keinen Sender oder Verleger finden der dies unterstützt oder gar umsetzt.
Genauso wenig wird der einseitige Journalismus sich neutral dem Thema annehmen, insbesondere wenn durch Sportschützen und Jäger Demonstrationen i.S.v. Art.8 GG stattfinden.
Die Schlagzeilen kann ich mir schon vorstellen und an "Gegendemonstranten" und "Aktivisten" würde es dann vermutlich auch nicht mangeln.
Sollte so eine Demo Öffentlichkeit finden, werden kurz danach im TV "Experten" präsentiert, die das Thema so vorsätzlich verdrehen werden, dass es
dem anständigen Sportschützen dann noch weitere "sinnvolle" Sanktionen, zumindest aber eine Herabwürdigung in der Öffentlichkeit einbringen könnte.
Es geht ja insgeheim auch um den "Kampf gegen Rechts". Die Schutzbehauptung "Terrorismusbekämpfung" entkräftet für nicht Sachkundige jedes Pro-Argument.
Natürlich wissen wir alle worum es -eigentlich- geht, man will den Schießsport und damit insbesondere den privaten Waffenbesitz durch die Hintertür abschaffen.
Deswegen werden sachliche Argumentationen den Adressaten auch nicht beeindrucken.
Wer die öffentliche Kommunikation beherrscht, beherrscht das Land, da braucht man in keiner Regierung sitzen.
In Sachen Sender! Selbst der "Männersender" DMAX bringt keinerlei Reportagen über unseren durchaus populären Schießsport.
Was soll man nun machen, um sachlich, verhältnismäßig, angemessen und mit dem erforderlichen Nachdruck sinnlose Sanktionen zu verhindern, insbesondere in Bezug auf die befürchtete 12/18er Regel.
Ich weiß es nicht wirklich. Bundesverfassungsgericht?
Art.2 GG vielleicht ein Notanker?
Ich versteh das so, man belehre mich wenn jemand tiefere Einblicke hat.
Der Art. 2 GG garantiert jedem Bürger die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, was er wann, wo, wie und warum macht. Danach haben sich spezialisierte Rechtsnormen zu richten, auch das WaffG.
Im Rahmen dieses Grundrechtes muss es zumindest möglich sein, das Schießtraining nach den vorhandenen Trainingsmöglichkeiten durchführen zu können, ohne das Bedürfnis zu gefährden.
Die Rechtsnormen dazu müssen verhältnismäßig und geeignet sein.
Bedeutet, die Chance das Bedürfnis zu erhalten muss den Leuten auch reel gegeben werden.
In die Freiheiten kann zwar aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden (lex Specialis vor lex Generalis), jedoch gibt es hier für den Gesetzgeber ein Übermaßverbot.
Jeder Bürger kann ihn belastende Gesetze unter Berufung auf sein Grundrecht zur allgemeinen Handlungsfreiheit mittels einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit
mit dem Grundgesetz prüfen lassen!
Allerdings wüßte ich nicht, welche Kollisionsregel da zur Anwendung kommen würde, ich bin kein Jurist und maße mir da keine abschließende Beurteilung an.