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Partychr

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  1. Ich selber bin auf dem Schießstand ebenfalls als Schiessleiter gemeldet und von der Polizei bestellt worden.
  2. Genau darüber bin ich nämlich auch gestolpert..., die Person die die Waffe ausleiht bekommt diese zum einmaligen Nutzen auf der Vereinseigenen Schiessstätte ausgehändigt und gibt diese danach wieder zurück und hat eine entsprechend notwendige Sachkundeprüfung abgelegt mit Bescheinigung und ist polizeilich als Schiessleiter auf der Schiessstätte ebenfalls bestellt und bestätigt worden, hat halt nur leider keine WBK...: Es geht hier um Sportschützen bzw. um eine Schiessveranstalltung von Brauchtumsschützen auf dem Vereinseigenen KK-Hochstand. Die Sachkundige und als von der Polizei beauftragte Standaufsicht ist Mitglied des Vereines. Der Teil des Gesetzestextes würde doch eigentlich Ihn dazu berechtigen, oder nicht ? (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1a) als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erwirbt; 3b) von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,
  3. Hallo allerseits, ich habe eine kurze Frage zum Verständnis, da ich gerade nicht so ganz schlau werde... Und zwar geht es um ein KKG-Gewehr (Einzellader) im Bereich Brauchtumsschützen. Wenn ich als WBK Inhaber dieses an jemanden für 1 Tag weitergebe, so darf ich es ja nur zum einen angeeignete Personen und zum anderen mit einem "Übergabevertrag" und einer Kopie meiner WBK, wenn ich das so richtig verstanden habe... Meine Frage dazu: 1.) Müssen diejenigen denen ich das Gewehr aushändige zwingend eine WBK besitzen, oder reich hier auch ein Nachweis über die erforderliche Sachkundeprüfung aus ? 2.) Gibt es Vorlagen hierzu wie genau dieser "Übergabevertrag" aussehen muss bzw. was er beinhalten muss ? Des weiteren soll mit dem KK-Gewehr dann auf einem Vereinseigenen Schießstand durch die übergebene Person ein Schiessen geleitet werden. Die jeweilige Person ist we gesagt Sachkunde vertraut und auch durch die Polizei als Schiessleiter auf dem Schießstand bestellt bzw. gemeldet worden. Dar diese Person dann mit der "geliehenen" Waffe das Schiesen so durchführen ? Ggf. wären Antworten wenn möglich mit Verweis auf den Gesetzestext hilfreich. Danke Euch im Voraus für Eure Mühe, sollten noch zur Verständnis Rückfragen bestehen so würde ich versuchen Euch diese bestmöglich und Zeitnah zu beantworten...
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