Hallo allerseits,
ich habe eine kurze Frage zum Verständnis, da ich gerade nicht so ganz schlau werde...
Und zwar geht es um ein KKG-Gewehr (Einzellader) im Bereich Brauchtumsschützen. Wenn ich als WBK Inhaber dieses an jemanden für 1 Tag weitergebe, so darf ich es ja nur zum einen angeeignete Personen und zum anderen mit einem "Übergabevertrag" und einer Kopie meiner WBK, wenn ich das so richtig verstanden habe...
Meine Frage dazu:
1.) Müssen diejenigen denen ich das Gewehr aushändige zwingend eine WBK besitzen, oder reich hier auch ein Nachweis über die erforderliche Sachkundeprüfung aus ?
2.) Gibt es Vorlagen hierzu wie genau dieser "Übergabevertrag" aussehen muss bzw. was er beinhalten muss ?
Des weiteren soll mit dem KK-Gewehr dann auf einem Vereinseigenen Schießstand durch die übergebene Person ein Schiessen geleitet werden.
Die jeweilige Person ist we gesagt Sachkunde vertraut und auch durch die Polizei als Schiessleiter auf dem Schießstand bestellt bzw. gemeldet worden. Dar diese Person dann mit der "geliehenen" Waffe das Schiesen so durchführen ?
Ggf. wären Antworten wenn möglich mit Verweis auf den Gesetzestext hilfreich.
Danke Euch im Voraus für Eure Mühe, sollten noch zur Verständnis Rückfragen bestehen so würde ich versuchen Euch diese bestmöglich und Zeitnah zu beantworten...