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OsiLu

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Beiträge von OsiLu

  1. vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Laut Bild passierte der Zwischenfall beim Trockentraining auf der Stube. Magazin wurde abgegeben, aber nicht die vergessene Patronen im Patronenlager. Beim üben vom schnellen ziehen, Schussposition und Zielen ist es passiert...

    Trockentraining....auf der Stube....schnelles ziehen.....wo sollten die Dienst machen, in Tombstone?

     

    Die haben rumgealbert, wie unreife Jugendliche halt so mal sind. Und wahrscheinlich hatten sie die Waffen noch relativ neu...da ist so etwas ja noch interessant. Dummerweise hatte man vergessen, denen die Sicherheitsmaßnahmen vorher einzubleuen. 

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  2. Am 16.2.2019 um 16:02 schrieb Faust:

    Das Kursbesucher eher einen Zugang finden, ist klar. 

    Das "Adrenalin" ist ein klares Signal, dass die Waffe 'etwas' macht. Ich glaube tatsächlich, das ist nicht zu bestreiten. 

    Seit der erste Affe einen Ast aufgehoben hat, haben Menschen Waffen getragen. Ich wage zu behaupten, dass Waffen sehr wenig mit Menschen machen, die in ihrer Kindheit mit Knallplättchenpistolen und Luftgewehren gespielt haben. Bei der heutigen Generation Schneeflocke sieht das anders aus. Denen wurden aber schon seit jüngster Kindheit beigebracht, das Waffen etwas ganz pöses sind. Was Waffen aus dir machen, das ist bei den allermeisten rein angelernt.

     

    Ich bin im Bereich der Medizin tätig, unter anderem auch in der Betreuung von jungen Erwachsenen, die als FSJ'ler (Freiwilliges soziales Jahr) im Rahmen der Entwicklungsilfe nach Südamerika und Afrika gehen. Seit rund 4 Jahren erleben wir stetig zunehmend, das Jugendliche aus überbehüteten Haushalten mit der Realität in der Welt konfrontiert werden und darunter psychisch völlig zusammenbrechen. Auch ist eine abgrundtiefe Naivität festzustellen, die sich in ebenfalls einer deutlich gesteigerten Anzahl von Vergewaltigungsopfern manifestiert, da man meint, auch in der dritten Welt kann man abends im Miniröckchen spazieren gehen. Nicht zuletzt manifestiert sich diese Entwicklung IMHO auch in den Themenschwerpunkten, die wir innerdeutsch diskutieren.

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  3. Am 25.1.2019 um 18:26 schrieb Last_Bullet:

    LOL......???

    Du weißt, dass diese „Prepper“ den Sicherheitsbehörden suspekt sind... wer weiß, wie das dann mit der Zuverläßigkeit gehandhabt wird....??

    Das Innenministerium selbst empfiehlt die Notbevorratung, warum sollte das suspekt sein?

     

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/konzeption-zivile-verteidigung/konzeption-zivile-verteidigung-node.html

  4. vor 5 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

    @chapmen Hier ist das Geld explizit gelistet https://german-rifle-association.de/finanzen/

    ...und bei den dort aufgeführten Zahlen kommen euch wahlweise nicht die Tränen oder die Schamesröte ins Gesicht? Schießsport ist eine teure Angelegenheit und weniger etwas für Arme. Geld sollte ergo vorhanden sein.

     

    Wir haben einige wenige Verbände, die keine Sportverbände sind, sondern sich als Vertretung für LWB verstehen. Diese müssen klassische Lobbyarbeit machen. Das kostet Geld und nicht zu wenig. wir reden hier wenigstens über ein paar fest angestellte Mitarbeit und großzügige Spesenkonten. Hierzu braucht es zahlende Mitglieder - die auch etwas davon haben sollen, wie bei der NRA auch.

     

    Aber eines ist klar, wir können uns hier die Fingerkuppen wund tippen, das ändert rein gar nichts. Nur klassische Lobbyarbeit, das sammeln von potentiellen Wählerstimmen und am besten noch einen politischen Arm, der bei Wahlen antritt auf Europaebene. Das könnte man zusammen mit anderen Verbänden aus Polen und Tschechien etc. aufziehen.

     

    Doch wenn wir nur alle im Sessel sitzen bleiben, dann fangt schon mal an, Euch ein neues Hobby zu suchen.

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  5. vor 51 Minuten schrieb chapmen:

    Mich wundert eh das der WO Hype um die GRA seit den letzten WaffG. Änderungen kaum noch vorhanden ist.

     

    War die GRA eigentlich diesmal im "inner circle" des BMI vertreten?

    Ein Verband ohne finanzielle Mittel kann nichts bewirken. Entweder man baut die GRA zu einem richtigen Verband um, mit zahlenden Mitgliedern, oder man kann die GRA auflösen.

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  6. vor 13 Stunden schrieb Pi9mm:

    Wie soll mann etwas "prüfen", wofür es kein Gesetz gibt ?

    Und wer das wirklich "prüfen" lässt, ist selbst schuld...

    Nun ja, es gibt kein Gesetz, aber Rechtsprechung zu dem Thema. Derzeit noch aus dem Versicherungsbereich, wo ein Versicherungsschutz eben abgelehnt wird, wenn der Schlüssel des aufgeschlossenen (weil Schlüssel nur in abgeschlossener Schublade gelagert war), nicht in einem, der Sicherheitsstufe des Safes entsprechendem Behältnis aufbewahrt wurde. Sollte es analog dazu um einen Schadensfall gehen, der mit Waffen passiert, wegen dem Schlüssel, so sehe ich keinen Grund, warum Gerichte nicht gleichartig entscheiden sollten. 

     

    Ich denke auch, dass man - um jedes Risiko zu vermeiden - einfach einen kleinen Safe mit Zahlenschloss anschafft und die Beer ist geschält...

  7. vor 51 Minuten schrieb AWO425:

    Die Beschaffung eines kleinen Klasse 1 Schränklis mit mechanischen Zahlenschloß sollte kein Problem sein.

    Hab sowas gebraucht bekommen, war mal der Schlüsseltresor einer Firma. Da waren die Schrankschlüssel drin, als ich noch welche hatte.

    Jetzt Wertschutzraum mit Zahlkombischloß, alle Sorgen los....

     

    Eben! Ich finde das ja auch schwachsinnig, aber es gibt hierbei keine Rechtssicherheit. Und ich möchte das nicht mit einem Richter ausdiskutieren. Ergo ein Minischränkchen mit Zahlenschloss und die Seele hat ruh...

  8. vor 3 Minuten schrieb schiiter:

    Das ist natürlich Unsinn.

    ...ach?

     

    Das Problem ist, dass es kein Unsinn ist. Nur weil es nicht überall so gehandhabt wird, bedeutet das nicht, dass etwas "unsinn" ist. Und wenn das Amt einem blöd will, prüft es genau diesen Punkt.

     

    Schlüsselsicherheit/ Schlüsselaufbewahrung
    Bezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 Abs. 1, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen (Anmerk. d. Red.: Gedächtniscode, d.h. Zahlenkombinationsschloss) bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden.

    Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:
    Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!

    Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:
    Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.“
    In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das „Spiel“ mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort „grob fahrlässig“ in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel.

     

    https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Aufbewahrung_-_LKA_Bayern_-.pdf

  9. vor 44 Minuten schrieb götz:

    Ich habe meine Tresorschlüssel in einer kleinen Metallkasette gelegt, welche dann beim Bau meiner Garage in das Betonfundament mit eingegossen wurde.

    Um die Geheimhaltung das Aufbewahrungsortes sicher zu stellen, habe ich die Bauarbeiter anschließend umgebracht!

    Rechtlich gesehen hat ein Tresor nur die Sicherheitsstufe, die dem entspricht wo der Schlüssel aufbewahrt wird. Ist er irgendwo versteckt, hat der Tresor keinerlei Sicherheitsstufe, liegt er in einem Tresor mit niedrigerer Sicherheitsstufe, so gilt diese auch für den Tresor. Daher sind nur Tresore mit Zahlenschloss waffenrechtlich wasserdicht zu handhaben.

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