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OsiLu

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Beiträge von OsiLu

  1. vor einer Stunde schrieb steven:

    Hallo

     

    Mir wurde eine .22LR Rep. Büchse angeboten. 

    Die wurde 1995 aus einer Erbschaft als "E Büchse" in die Gelbe eines Sportschützen eingetragen.

    Wenn ich die jetzt kaufe, kann dem Inhaber da Ungemach drohen?

    Eigentlich hätte die in die Grüne mit Voreintrag gehört. Illegaler Waffenbesitz oder verzeihlich Fehler (von wem)?

     

    Steven

    Mhhhmm... wieso sollte die auf die Grüne WBK? Die ist IMHO auf der gelben Goldrichtig.

     

    "Wurde die gelbe WBK erteilt, dürfen Sportschützen folgende Waffen besitzen:

    • Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen
    • mehrschüssige Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
    • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
    • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)"

    Zitat Ende.

  2. vor 41 Minuten schrieb Bounty:

     

    Naja, irgendwo auf Seite 67/68 steht auch die Abschätzung von 2 Magazine pro im NWR registrierter SLB. Also 440.000 max. Ich hab komischerweise eben bei mir 46 Magazine  >10 Patronen gezählt.

    Waffenwart des Zentrallagers der Bundeswehr? Hütest Du unsere Landesverteidigung?

  3. "Schusswaffen 
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

     

    Da steht nix von Verschluss oder so....Lauf, Geschoss, Angriff oder Verteidigung...alles gegeben.

    • Wichtig 2
  4. vor 1 Stunde schrieb Iggy:

     

    Aus diesem Grund hat der erwähnte Referent auch mit Vorsicht fast zu "Original-China-Mikroskopen" geraten - deren einziger Nachteil ist, daß sie bei einem etwaigen Verkauf nur noch wenig Restwert haben, während Zeiss-Mikroskope oft nach [10+x] Jahren Nutzung plusminus zum ehem. Neupreis gebraucht verkauft werden können (der Name halt!).

     

     

    Grüße

     

    Iggy

     

    Mikroskope sind absolute High-Tech-Geräte, wie gute Optik generell. Ich hatte noch nichts, aber wirklich gar nichts in der Optik gefunden, bei dem China drauf steht (und kein nahmhafter Hersteller), was auch nur etwas getaugt hat. Jetzt ist ein OP-Mikroskop ja eigentlich kein Mikroskop, sondern eine (Stereo-)Lupe und damit eine der einfachsten Anwendungsbereiche in dem häufig keine großen Ansprüche seitens der Nutzer gestellt werden. Da können die Chinesen dann vielleicht etwas liefern. Im anspruchsvollen Forschungsbereich undenkbar.

     

    Und bei Zeiss ist es eben zwar auch, aber nicht nur der Name. Und für den Namen in diesem Bereich hat Zeiss auch viel geleistet. Im übrigen hat Zeiss eine faszinierende Firmengeschichte, da gibt es sehr gute Literatur der Wirtschaftsgeschichte drüber...

  5. vor 7 Stunden schrieb Bautz:

    Datenschutz beschränkt sich doch nicht auf Veröffentlichung im Internet. Es geht auch um den Betreiber der Internetplattform, um den Pedenten und den Empfänger der Pedition.

    Was passiert mit den Daten am Ende der Petition?

    Wie lange werden die Daten gespeichert, wann werden sie gelöscht?

    Wie wird verfahren, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

    In welcher Form kann der Pedent Einblick in die Liste nehmen?

    In welcher Form können die Daten an den Adressaten der Pedition weitergegeben werden?

    In welcher Form werden sie weitergegeben?

    Wer entscheidet über die Form?

    Welche Daten kann wer einsehen?

    Welche Daten bekommt wer, wann und in welcher Form?

    Wird geprüft ob der Pedent ein ausreichendes Datenschutzniveau durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherstellt?

    Wer führt die Prüfung durch?

    Ist der Prüfende qualifiziert und zertifiziert?

    Dieselben Fragen die sich auf den Pedenten beziehen, kann und muss man auch in Bezug auf die Stelle, welche die Internetplattform bereitstellt stellen.

    Wie finanziert sich die Stelle, welche die Internetplattform bereitstellt?

    Welchen Zweck verfolgt diese Stelle?

    usw. usf.

     

    Hast Du auf all die Fragen gute Antworten?

     

    Ernsthaft?

     

    Sorry, ich stehe mit meinem Namen für meine Standpunkte ein. Was sonst mit meinen Daten, die auch im Telefonbuch stehen passiert, ist mir herzlich egal.

  6. Ach du liebe Zeit....ich befürchte, da hast Du schlechte Karten. Malerei, Plastik, Gebrauchsgegenstände und Architektur unter einen Hut zu bringen, tstststs. Und welche räumlichen Gebiete willst Du abdecken? Europa, Asien, Südamerika, islamischer Raum? Am besten als Comic und mit max. 30 Seiten?

     

    Aber probiere es mal hiermit für den Anfang:

     

    https://www.amazon.de/Kunst-ganze-Geschichte-Stephen-Farthing/dp/3832193855

     

    https://www.amazon.de/gp/product/3625126508/ref=dbs_a_def_awm_hsch_vapi_taft_p1_i0

     

    vg

    Oliver

  7. vor 9 Minuten schrieb Parallax:

     

    Ich müsse beim Landesverband extra nochmal eine Bedürfnisbescheinigung nach Abs 4 für Gelbe WBK beibringen (für das es nicht mal ein Antragsformular gibt). Ergo kostet mich die Gelbe dann in Zukunft nochmal extra Heckmeck und irgendwas in der Gegend um €75-100. Es könnte so einfach sein...

     

    Ja, dem ist so. Auch beim PSSB gibt es kein spezielles Formular. Aber auch die restlichen Formulare sind nicht durchdacht, es fehlt die Hälfte oder hat sonst irgendwelche Mankos. Ein ziemliches Trauerspiel. Die Bescheinigung des PSSB's hatte dann schlussendlich verschiedene Paragraphen in der Überschrift und im Fließtext stehen, was sie denn jetzt befürworten. Der freundliche Mensch vom Amt schaute drauf, rollte mit den Augen und murmelte was von "wie oft muss ich denen dass denn noch sagen?" und stellte mir trotzdem die gelbe WBK aus...

     

    Aber es ist schon ernüchternd, auf welchem administrativem Niveau so mancher Landesverband arbeitet.....

  8. Die Zuverlässigkeitsprüfung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) gilt für das Amt 6 Monate. Wenn sie vorhanden ist, dann beschleunigt sich der WBK Antrag, weil nicht erst auf die Antworten der Abfrage geantwortet werden muss.

     

    Daher habe ich meine UB vorher beantragt, brauche ich eh für den Sprengstoffschein und hatte meine Karten innerhalb von drei Tagen in der Hand.

    • Gefällt mir 1
  9. Hallo!

     

    Ich mache demnächst meinen Pulverschein und will in den Bereich Wiederlader einsteigen (.223, 45 ACP und 9mm). Bin allerdings blutiger Anfänger und habe noch keine Ahnung, was ich dazu alles brauche und wie z. B. die Greenmaschine gegen Lock-n-load einzuschätzen ist. Wenn jemand helfen kann, was das Grundpaket enthalten muss/soll, wäre ich an einer Ausstattung interessiert....

     

    vg

    Oliver

  10. Hach, schwierig zu erklären. Natürlich kann ich zwei Waffen am selben Tag kaufen. Dann läuft als Zeit 2x plus 6 Monate ab. Aber wenn ich die erste Waffe im Januar kaufe und die zweite im März, dann kann ich die dritte Waffe im Juli kaufen und die vierte wieder im September. Waffenkauf plus 6 Monate. Eigentlich ganz einfach.

     

    So sieht es bei uns das Amt...

  11. vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

    @SebastiansKommt drauf an, wessen Perspektive man einnimmt ;)

    Definiert ist es recht eindeutig.
    @OsiLu

    Das ist für jeden SB verbindlich, da Verwaltungsvorschrift.

    Dein Sb will dir also nur eine Waffe pro HJ genehmigen?

    Nein, erste Waffe + 6 Monate eine weitere kann gekauft werden. Zweite Waffe plus 6 Monate eine weitere kann gekauft werden. Ich denke, darauf kann man sich einlassen. Und so eindeutig ist die Verwaltungsvorschrift halt dann doch nicht. Erste Waffe im Januar, zweite Waffe im Juni. Im Juki dann zwei weitee Waffen? Das wären dann drei Waffen in 4 Wochen.

  12. Das hatte ich meinen Sachbearbeiter auch gefragt. Für ihn zählt das Kaufdatum jeder einzelnen Waffe plus 6 Monate. Dann kann eine neue gekauft werden.

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