Dem Vernehmen nach wird es täglich kopiert bzw. eingescannt. Allerdings habe ich noch nie selbst gesehen, dass es jemand mitgenommen hätte.
Mir geht es aber um etwas anderes, denn meine ursprüngliche Frage war, ob der Schütze einen Anspruch darauf hat, sein Schießbuch abgestempelt zu bekommen. Gibt es einen solchen Anspruch?
Dass ich frage, hat einen Grund: unser Sportleiter (das ist die dafür vom Vorstand exklusiv beauftragte Person) ist ein ausgesprochener Anhänger olympischer Disziplinen und soll schon mal angedeutet haben (Hörensagen, aber für den Fall der Fälle will ich vorbereitet sein), dass er ausschließlich Waffen für olympische Disziplinen als Bedürfnisgrund ansehe. Nun habe ich mir ein neues Sportgerät ausgesucht, das nicht in diese Kategorie fällt, und das als drittes Gerät auch nicht mehr unter das Grundbedürfnis fällt. Zwar wäre ich erstaunt, wenn es da tatsächlich zum Disput kommen sollte, aber man weiß ja nie. Und da will ich schon mal wissen, wie dann zu reagieren sei. Ich bin zwar noch in zwei weiteren Verbänden Einzelmitglied, habe dort aber keine ausreichenden Schießnachweise.