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Beau Riese

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  1. Dem Vernehmen nach wird es täglich kopiert bzw. eingescannt. Allerdings habe ich noch nie selbst gesehen, dass es jemand mitgenommen hätte. Mir geht es aber um etwas anderes, denn meine ursprüngliche Frage war, ob der Schütze einen Anspruch darauf hat, sein Schießbuch abgestempelt zu bekommen. Gibt es einen solchen Anspruch? Dass ich frage, hat einen Grund: unser Sportleiter (das ist die dafür vom Vorstand exklusiv beauftragte Person) ist ein ausgesprochener Anhänger olympischer Disziplinen und soll schon mal angedeutet haben (Hörensagen, aber für den Fall der Fälle will ich vorbereitet sein), dass er ausschließlich Waffen für olympische Disziplinen als Bedürfnisgrund ansehe. Nun habe ich mir ein neues Sportgerät ausgesucht, das nicht in diese Kategorie fällt, und das als drittes Gerät auch nicht mehr unter das Grundbedürfnis fällt. Zwar wäre ich erstaunt, wenn es da tatsächlich zum Disput kommen sollte, aber man weiß ja nie. Und da will ich schon mal wissen, wie dann zu reagieren sei. Ich bin zwar noch in zwei weiteren Verbänden Einzelmitglied, habe dort aber keine ausreichenden Schießnachweise.
  2. Unabhängigkeit von Verein und Verband und Zeitpunkt, wenn man meint, es zu brauchen.
  3. Das ist sicher nicht amtlich genug... ...wenn es darum geht, seine Aktivität nachzuweisen, bspw. bei der Notwendigkeit, sein Bedürfnis nachzuweisen bei einem Verbandswechsel o.ä.
  4. Bei uns im Verein liegt das Schießbuch für die Stände aus, worin die Einträge zum Feierabend von der Aufsicht per Unterschrift abgezeichnet werden. Dieses Buch kann man als Schütze natürlich nicht mitnehmen, aber es ist die Grundlage für den Verein, wenn ein Bedürfnis bestätigt werden soll -soweit, so üblich. Da ist es natürlich eine ungeliebte Arbeit, das auch noch für jeden Schützen in seinem eigenen Schießbuch abzustempeln, denn genaugenommen (und die Amtsträger in unserem Verein nehmen alles sehr genau) muss jeder einzelne Eintrag mit dem Vereinsschießbuch abgeglichen werden. Macht man also nicht gern. Hat der Schütze einen Anspruch darauf, oder kann der Beauftragte des Vereinsvorstands sagen "mach ich mal, wenn ich Zeit habe, oder gar nicht"?
  5. ... Nur, um Verwechslungen zu vermeiden: Nein, schrieb ich nicht.
  6. Das ist auch gut so, denn so etwas tut man nur in begründeten Ausnahmefällen. Grundsätzlich ist eine Waffe immer als geladen und schussbereit anzusehen, wenn nicht das Gegenteil offen sichtbar ist (Verschluss offen, Lager leer, Magazin entfernt). Daher ist es ein No-Go, eine Waffe einem Anderen in die Hand zu drücken. Stattdessen legt man sie auf einem Tisch o.ä. ab, und der Andere nimmt sie von dort auf. Das vermittelt Dir vielleicht einen Eindruck, wie sorgfältig Sportschützen mit ihren Sportgeräten umgehen, um jede Gefahr zu vermeiden.
  7. Das war es vielleicht in der Geschichte mal; Sportschießen ist heute genauso nahe dran an einer Tötungsabsicht wie Billard -und auch sonst in vielerlei Hinsicht damit vergleichbar. Wie beim Billard konzentriert sich der Schütze, trainiert sein Geschick und sein Augenmaß, übt Konzentration, körperliches Geschick, Feingefühl und Entspannung. Hinzu kommt die Freude an der Beschäftigung mit der Technik und natürlich -wie wohl bei den meisten Sportarten- die Geselligkeit. Zu 100% gefahrlos ist nicht einmal das tägliche Frühstück. Das verbliebene Restrisiko auf Schießständen halte ich für durchaus damit vergleichbar. So ist das eben, wenn man unter Menschen lebt: man muss mit ihnen zurechtkommen. Sieh es mal so: wenn es auch um den Stand herum zu den Schießständen ungeliebte Geräusche gibt, so ist es dafür woanders ruhig. Eingepfercht, sozusagen. Darauf kannst Du getrost Dein Leben verwetten. 😉 Selbst wenn Du sie nicht in Ruhe lassen würdest, würden sie Dich nicht erschießen.
  8. Natürlich hängt es von der richtigen Handhabung ab, wie bspw. bei jedem Küchenmesser oder Schraubendreher auch. Das sind z.T. schon ganz einfache Dinge: wenn ein Schütze dauernd daneben schießt und damit den Schießstand beschädigt. Sollte jemand mit geladener Waffe auf die Schießbahn treten, würde er mit Sicherheit sogleich von der -gesetzlich vorgeschriebenen- Aufsicht zurückgepfiffen, er käme erst gar nicht zum Schuss. Auch wenn er ohne Waffe beim Schießbetrieb ohne Sicherheit die Schießbahn betreten würde, wäre spätestens im Wiederholungsfall eine Sperre fällig. Schützen wissen genau um die Gefahren ihres Sports, und diese Kenntnisse und Fertigkeiten müssen sie in einer Prüfung nachweisen. Sollte sich erweisen, dass sie dies wieder vergessen oder gar missachten, wird die Genehmigung auch wieder entzogen. Es ist also auf allen Ebenen geregelt, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Es gibt, wie auch schon von Anderen geschrieben, kaum einen sichereren Ort als einen Schießstand.
  9. Grundsätzlich darf es nicht möglich sein, dass ein Geschoss das umfriedete Grundstück verlässt. Dazu sind die Wälle und der Hochschutz da, sowie die Schießstände selbst. Von diesen aus geschossen muss es tatsächlich physikalisch unmöglich sein, dass ein Geschoss das Grundstück verlässt. Was theoretisch passieren könnte, wäre ein Schuss von einem anderen Ort als dem Schießstand aus, bspw. von mitten auf der Schießbahn. Abgesehen davon, dass der Schütze sich dort selbst akuter Lebensgefahr aussetzen würde, ist mir kein Schießstand bekannt, dessen Betreiber auf so etwas nicht mit sofortigem und lebenslangem Betretungsverbot reagieren würde -meist erfolgt dies schon bei weit geringeren Verfehlungen. Insofern kann ich beruhigen: über die Straße zum Einkaufen zu gehen ist mit Sicherheit um einige Größenordnungen gefährlicher, als dauerhaft sein Zelt direkt neben einem Schießstand aufzuschlagen.
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