LordKitchener
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Hier noch ein paar weitere Impressionen:
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vor 2 Minuten schrieb ExOSP:
Das sollte man wohl generell nicht. Die Frage, die sich mir hierbei stellt ist: Wie machst Du das? Die obigen gefährlichen Gegenstände nur alleine benutzen, Standnachbarn ohne Brille vom Stand verjagen?
Bei Meisterschaften wirst du ohne Brille erst gar nicht reingelassen. Viele Schießstände setzen Brillenpflicht per Hausrecht durch.
Ich rede mit den Standnachbarn und erkläre es ihnen was alles passieren kann.
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vor 5 Minuten schrieb Kaputt:
Ich habe auch schon dreimal Reste vom Geschoß abbekommen, die zurückgeprallt sind. Einmal aufs Jochbein.
Äußerst interessant! Wie weit war die Distanz des Rückprallers? Gab es besondere Umstände?
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vor 14 Minuten schrieb ExOSP:
Nun im Ernst, wie groß ist das tatsächliche Risiko? Ich nehme auch keinen Fallschirm ins Flugzeug mit, obwohl immer wieder mal welche vom Himmel fallen.
Die Gefahr ist enorm! Nicht nur bei Waffensprengungen. Ein paar alltägliche Beispiele:
- Funken aus dem Trommelspalt eines Revolvers (mir mehrfach passiert)
- Abprallende oder direkt ins Gesicht ausgeworfene Patronenhülsen (Als langjähriger Desert Eagle Benutzer kann ich sagen, dass ich ohne Schutzbrille schon mehrfach schwere Augenschäden erlitten hätte)
- Kompensatoren an Kurzwaffen (Ausstoß von absplitternden Geschossteilen)
- Kompensatoren an Langwaffen (Dreckschleudern wie z.B. Molot Vepr 12)
- Waffenteile welche wegfliegen (z.b. Garand Magazine oder der defekte Verschluss)
- Magnum Revolver/Pistolen welche einem ins Gesicht patschen wenn man nicht aufpasst
- Nach hinten herausfliegende Schlagbolzen
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Darüber gab es einen Artikel in einer Waffenfachzeitschrift in welchem ein Redakteur beschrieb wie er sich beim Wiederladen verletzt hat.
Auch beim Auseinanderbauen von Waffen ist manchmal eine Schutzbrille angesagt: Manche Kleinteile stehen unter immensem Federdruck.
Und noch was: Wenn man die Brille lobenswerterwies selbst trägt, sollte man nicht den Standnachbarn ohne gefährden!
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Hier das Beispiel einer kontrollierten (vorsätzlich herbeiführten) Waffensprengung und wie die Folgen aussehen:
Fazit: Niemals ohne Schießbrille.
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Laut Gerüchten müssen HAs nicht umlackiert werden, wenn die Schützen sich divers genug stylen:
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vor 13 Stunden schrieb Proud NRA Member:
Wobei genau diese Art der Sprachregelung schon etwas Grausiges hat. Es ist eine Sache zu sagen, dann man in den entsprechenden Polizeigesetzen vorsieht, dass Polizisten eben auch tödliche Gewalt anwenden dürfen, wo der Normalbürger das als Notwehr oder -hilfe dürfte, und das speziell regelt weil staatliches Handeln sich nicht auf Notwehr als Rechtsdurchbruch berufen kann.
Viele Polizisten berufen sich ja ebenfalls auf die "private" Notwehr/Nothilfe.
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Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:
Wenn jemand meine Kollegin im Schwitzkasten hält und dazu mit einem Messer droht, ist ein Schuss in die Brust äußerst riskant. Auch die Gefahr den Kopf der Kollegin zu treffen ist da wahrscheinlich recht hoch, da der Täter ja wahrscheinlich auch nicht gerade und aufrecht steht.
Ist mir alles klar. Fragt sich nur ob ein Linksgrün-Gutmenschen Richter das auch so sieht?
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Ein äußerst interessanter Fall! Ein Polizist schießt einem Verbrecher während eines Mordversuchs in den Kopf. Es gab einen alten, ähnlichen Fall: Ein Mann (Privatperson) erschoss einen Verbrecher mit einem Kopfschuss, welcher auf den Kopf seines Opfers mit einem Hammer einprügelte. Leider weiß ich nicht wie dieser Fall damals ausgegangen ist.
ZitatZülpich (dpa/lnw) - Der am Montag durch einen Polizeischuss in Zülpich getötete mutmaßliche Randalierer soll zuvor eine Polizeibeamtin in den Schwitzkasten genommen und mit einem Messer bedroht haben. Die 25 Jahre alte Polizistin habe auch angegeben, dass der Mann ihr das Messer an den Hals gehalten habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn am Mittwoch. Daraufhin schoss ein 35 Jahre alter Polizist auf den Angreifer. Der 31-Jährige sei durch einen Schuss in den Kopf gestorben. Das habe die Obduktion ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nur ein Schuss sei abgegeben worden. Der 31-Jährige starb noch vor Ort.
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vor 8 Minuten schrieb MaddinPSG:
Eine Waffeneigenschaft (Kampfmesser?) an der Farbe festzumachen halte ich für etwas weit hergeholt.
Stimmt. Deswegen sollte man MPUs bei allen Politikern welche mit dem Thema zu tun haben durchführen.
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Mit den 21.000 USD kann man viele neue 3D Drucker kaufen...
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Zitat
A new report from the Crime Prevention Research Center (CPRC) argues that the FBI's data contains "massive errors" when tracking active shooting incidents, undercounting how often armed citizens have thwarted active-shooting situations over the last eight years.
"Although collecting such data is fraught with challenges, some see a pattern of distortion in the FBI numbers because the errors almost exclusively go one way, minimizing the life-saving actions of armed citizens," the report, which was provided to Fox News Digital this week by Crime Prevention Research Center founder and president John Lott, states.
Data released by the nonprofit shows that 34.4% of active shootings were thwarted by armed citizens between 2014 and 2021. However, FBI data show only 4.4% of active shootings were thwarted by armed citizens during that time period.
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Am 30.9.2022 um 20:58 schrieb ASE:
Übrigens wieder herrlich absurd, wie manche meinen Recht sei genau dann gesprochen, wenn ihre Meinung obsiegt. Auf den Gedanken, dass ihre Laienauslegung vllt. schlicht und ergreifend falsch ist, kommen sie gar nicht. Alle keine Ahnung, die Richter am VGH. Außer Sie greifen per Beschluss einem offen Rechtsextremen unter die Arme, wie kürzlich geschehen. Dann ists natürlich ein wohlausgewogen Richterspruch.
Ohne auf das Urteil einzugehen, auch Richter legen des Öfteren das Recht (welches in einigen Fällen übrigens selbst nicht rechtsstaatlich ist) falsch aus. Sei es aus Unkenntnis oder sogar Vorsatz (oft politisch motiviert)! Siehe auch meinen Thread "Willkommen im Rechtsstaat"!
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Am 22.9.2022 um 13:01 schrieb ASE:
Richter müssen sich auch ans Gesetz halten.
Nein, müssen sie in Deutschland nicht. Sie können in bestimmten Maß davon abweichen.
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vor 4 Stunden schrieb Michael Grote:
Ich habe mal durchgewischt!
Dafür stehst du nun bestimmt auf vielen Ignore Listen...
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vor 3 Stunden schrieb BlackFly:
Daraus ergibt sich dann eine weitere interessante Frage: wenn man den Lauf und Schlitten wechselt, ist die Waffe dann wieder so präzise wie am Anfang? Wenn ich nun z.b. eine billige, alte und abgerockte USP in .45 nehmen würde und dort ein neues 9mm Wechselsystem drauf setzen würde, wäre dann die Präzision wie bei einer neuen 9mm USP?
Ich habe eine der ältesten USP Experts in .45 ACP mit 9mm Wechselsystem. Trotz starkem Gebrauch konnte ich bisher keinen Präzisionsverlust oder Beschädigungen am Griffstück feststellen. Das 9mm Wechselsystem hat damals ohne Anpassungen sofort gepasst. Es wurde 1 Jahr später geliefert da HK noch Zeit brauchte es zu produzieren.
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vor 10 Stunden schrieb fw114:
Wie ist hier die rechtliche Grundlage ?
Kann ich beim Entsorger "nebenan" der ne Rattenplage hat und die Köder nich mehr so richtig greifen, ein Luftgewehr nehmen und am Wochende
da mal die Ratten dezimieren?
Eine Monsterkatze ist da besser. Mein Mega Maine Coon Kater hat letzthin eine ganze Gruppe Ratten gejagt und eine davon erledigt.
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Gerade eben schrieb sniperd:
Ich hatte gestern noch mit meinem SB telefoniert und er hat mir den Sachverhalt genauestens geschildert.
Seit dem gilt was @Elo zitiert hat und zwar:
Wenn man ein Magazin mit einer Kapazität von über 10 in eine Kategorie B Waffe einsetzt, wird sie in diesem Moment zu einer (verbotenen) Kategorie A Waffe.
Finde ich toll dass du nachgefragt hast!
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vor 14 Minuten schrieb sniperd:
Öffne den Bescheid und lies ihn und wenn du einzelne Stellen nicht verstehen solltest erklärt man sie dir gerne.
Aber dieses nur Teilausschnitte betrachten obwohl das Dokument ganz klar weitergeht...
Wie wäre du machst jetzt folgendes:
Du beschreibst kurz den Sachverhalt, dass du gerne 30 Schuss Magazine (Altbesitz) zu Trainingszwecken für das sportliche Schießen verwenden willst und möchtest vorher (!) wissen ob das erlaubt ist und ggf. ob es noch vom BKA Bescheid abhängt und stellst diese Fragen per Mail:
- Dem Hersteller der Waffe
- Dem BKA
- Deiner waffenrechtlichen Behörde
- Deinem Schießsport Verband
- Deinem Schießstandbetreiber
Die Antworten kannst du hier dann ja posten.
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vor 1 Minute schrieb sniperd:
Steht da auch drin an WEN ein CR 223 mit 30 Schuss Magazin vertrieben werden soll? Vielleicht nur an die Polizeibehörde von Hintertupfingen welche Angst hat, dass Ungeimpfte frei auf der Straße herumlaufen...
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Fazit: Wer seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit riskiert "nur" um mal ein 30 Schuss Magazin leerschießen zu können dem ist nicht zu helfen!
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vor 3 Minuten schrieb sniperd:
Ja und? Können auch 2er oder 5er sein. So wie ich das verstehe, ist ein Magazin mit 10 Patronen das erlaubte Maximum.
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vor einer Stunde schrieb scotty600:
Ich glaube die ursprüngliche Frage des Themenstarters ist geklärt.
Und die Klärung wäre?
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Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
in Allgemein
Geschrieben
Bei uns auch - nützt aber nichts wenn hinter dir noch Leute stehen.