heinzaushh
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vor 6 Minuten schrieb gunvlog:
Eine Chance haben sie verdient,
Hatten sie, mehr wie eine.
Wir werden sehen.
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vor 49 Minuten schrieb gunvlog:
Also @Friedrich Gepperth wie ist der Plan des FWR/BZL?
Geheim und Geheimdiplomatie. Man wird zäh ringen, nichts erreichen und dies als vollen Erfolg feiern schlimmeres verhindert zu haben. Hat sich in der Vergangenheit bewährt, never change an running system.
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Stimmt, gelinde überlesen.
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Gibts nicht schin einen thread zur Verankerung?
Hier gehts im Kern um was anderes!
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vor 11 Minuten schrieb gunvlog:
Interessant ist Punkt 5. in dem Merkblatt…..
Dafür geht man auf Abreissgewicht pp. erst garnicht ein, unterscheidet lediglich nach "Schrankgewicht".
Dieses "jede Behörde kocht ihr Süppchen" ist eines der Grundübel in der ( und nicht nur dieser) Sache.
Mir fehlt allerdings in diesem "Merkblatt" der Hinweis zur Schlüsselaufbewahrung.
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vor 43 Minuten schrieb gunvlog:
Ja, das sind neue Worte, stimme ich durchaus zu. Dennoch ist es in meinen Augen kein wirklicher Erfolg, der erlangt wurde,
Mir ist gelinde gesagt scheiss egal wer was wann wo erreicht hat. Nach meiner Meinung geht es den "Waffen Lobbyisten" ebenso wie in der Politik um Selbstdarstellung, Beweihräucherung und wichtigtuerei, wie immer sich die Verbände auch nennen.
Mir gehts darum das ich mit den gemachten Vorgaben zunächst leben muss- leider muss ich selber herausfinden wie, den die Politik ist unfähig etwas verständlich und eindeutig zu formulieren.
Da finde ich die nun offensichtlich gemachte Aussage des IM recht interessant, nicht mehr und nicht weniger.
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Am 23.4.2024 um 20:06 schrieb gunvlog:
Einzig längere Fristen werden gewährt.
Sehe ich anderst, Zitat :
"Zudem gilt: haben Waffenschränke der alten Widerstandsklasse A oder B Bestandsschutz, so müssen die Schlüsseltresore keiner höheren Widerstandsklasse 0 oder 1 entsprechen."
Diese Aussage seitens des IM ist neu, wenn auch wieder (wie immer) wischi- waschi.
Je nach Interpretation wäre damit für A und B Altbesitzer ein Schlüsseltresor A oder B ausreichend- auch bei der Neuanschaffung eines solchen.
Problematik sehe ich allerdings darin das es mal wieder nichts offizielles ist.......
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vor 20 Minuten schrieb Ulrich Eichstädt:
Dabei spielt sicher eine Rolle, dass der eine dem anderen nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnt, jeder alles besser weiß und man lieber gegeneinander stichelt oder gar hetzt,
Tagtäglich auf WO zu beobachten, warum sollte es in real life anderst sein......
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Ist ja hier nebensächlich, war lediglich die Antwort auf deinen Hinweis
vor 5 Stunden schrieb ASE:Sonderkonditionen
Ein Verein muss nicht zwingend gemeinnützig und oder e. V. sein.
Dazu gibt es zig anderer rechtliche Formen von zusammenschlüssen interessierter Personenkreise.
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vor 2 Stunden schrieb ASE:
Als gemeinnütziger Verein ("Förderung des Sports") mit entsprechendem Bescheid könnt ihr da über Stifter-Helfen Sonderkonditionen bekommen
Etwas komplizierter, USA non profit organisation mit EU Membern.
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vor 1 Stunde schrieb lrn:
Das Problem ist wie oft in der IT weniger, eine Software einzuführen, sondern die Leute, die sie benutzen sollen.
Das Problem in der IT ist eher das 80% des Angebotes/ Leistungsumfangs nicht benötigt werden, diese aber die Benutzung unnötig erschweren.
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Ja, die kenn ich ich. Hatte die Hoffnung ein user sagt: das benutze ich, total einfach und das was du suchst......
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vor einer Stunde schrieb gunvlog:
Mit dabei sind somit auch Applikationen wie MS Teams, dass genauso auf mobilen Geräten für Chats, collaboratives Arbeiten, etc. Verwendet werden kann. Lizenzen werden, ich glaube, für bis zu 1000 Mitarbeiter/Mitglieder bereitgestellt.
Excel, Word, Powerpoint, MS Forms (z.B. für Umfragen im Verein), etc. Alles mit drin.
MS Teams nutzen wir dann z.B. für Vorstandssitzungen aber auch für Mitgliederversammlungen, wenn eine F2F Versammlung terminlich nicht hinhaut.
Für die Finanzen kann Excel verwendet werden. Der Beitragseinzug erfolgt über SEPA und kann bei den allermeisten Banken im Onlinebankingportal bearbeitet werden.
Meine Erfahrung ist leider, wenn gerade für das Onlinebanking eine Drittanbietersoftware verwendet wird, kommt es oft zu Störungen, da z.B. durch Software- und Modulupdates am System etwas geändert wird (auf beiden Seiten).
Danke für deine Antwort.
Genau dies such ich nicht, mit einfach und simpel meinte ich ohne Exel und sonstigen Kram.
Vermutlich ist das was ich suche viel zu einfach, es würde nicht mehr wie die von mir genannten Punkte benötigen, alles andere brauche ich nicht.
Ja, ich weiss, funktioniert über exel und sonstwas- aber nur wenn man weiss wie, und ich hab besseres zu tun wie Tagelang zu versuchen irgendwelche Tabellen zu erstellen und online nach Lösungen oder Tutorials zu suchen.
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Ich bin auf der Suche nach einem vernünftigen Verwaltungsprogramm, folgendes sollte es können:
-Flexible Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, d,h. die Beiträge werden jährlich gezahlt, aber nicht zu bestimmten Stichtagen, z.B. bezahlt am 17.03.2024, Mitgliedschaft läuft dann bis zum 17.03.2025. Schön wäre dann wenn über das Programm der Hinweis der abgelaufenen Mitgleidschaft käme.
- Ausreichend Raum bei Adressdaten, da auch auch Postalische Zusätze für Mitglieder ausserhalb D aufgenommen werden müssen
- Gruppenmails / Einzelmails
- möglichst einfach und simpel
- max. Umfang liegt bei rund 70 Mitgliedern
Muss keine Freeware sein.
Jemand einen praktischen Tip?
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Ernsthaft zu meinen das eine entspr. Änderung nicht in die kommende Änderung einfliessen wird ist schon sehr optimistisch.........
Es sei denn die Geheimverhandlungen verlaufen so erfolgreich wie in der Vergangenheit.........
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vor 37 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:
Meine Waffenbehörde hat mir tel. gesagt, dass sich hier noch nix ändert. Danke
So ist es richtig.
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Gut, da bin ich raus, bei mir gehts ums präsentieren von Sammlungen.
Bei der geringen Anzahl von Waffen würde ich den örtlichen Schreiner konsultieren und ein entspr. Rack anfertigen lassen.
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Gehts um 5 Lang- und 5 Kurzwaffen oder die Einrichtung für eine Sammlung von 250 Kurz- und / oder Langwaffen?
Präsentation oder reine Aufbewahrung?
Grösse des Raums?
Arbeitsraum?
Budget?
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vor 46 Minuten schrieb CZM52:
Du hast die Ware + das Geld, also hast DU keinen Stress
Ebend, zurück lehnen und abwarten.
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vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:
das sei bereits Gesetz:
Ob nun jetzt oder in ein paar Monaten- die Umsetzung liegt so oder so in der ein oder anderen Schublade parat.
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Uih, das hat nun 52 Seiten gebraucht.....fehlt noch das WO Mantra des Kreuzes an der richtigen Stelle.
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vor 10 Stunden schrieb Parallax:
Also beim Thema "wo darf der Schrank für Pulver stehen" im Kontext §27 SprengG
Das wirft natürlich durchaus die Frage der Aufbewahrung des Schlüssels zum "Pulverschrank" auf. Immerhin geht es um Sprengstoff!
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vor 6 Stunden schrieb ASE:
, weil sie auf die Spezialisten hier
Ja, schon erstaunlich wer sich hier so alles tummelt......Spezialisten und Spezialisten.......
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vor 6 Stunden schrieb ASE:
Anbei: "Sollte" ist im deutschen recht kein "Muss". Aber solche Grundlagen spielen keine Rolle, wenn man sich gerade in etwas reinsteigern muss
Na hoffentlich folgt dieser Ansicht auch die ein oder andere Behörde......oder warum hab ich das Gefühl das NRW sich da "in etwas reinsteigert"?
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von heinzaushh
Das sicherlich vollkommen überraschend ausfallen wird.....