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heinzaushh

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Beiträge von heinzaushh

  1. vor einer Stunde schrieb Sauer Drilling 3000:

    Ich glaube, dass der Löwe einen bayerischer Beschussstempel darstellt, bin mir aber nicht sicher.

    Das Foto ist nun nicht grad optimal, also eher Rätselraten. Würde auf eine Fertigung der Verschlusskammer vor 1918 tippen, auf der Innenseite des Kammerstempels befanden sich zu dieser Zeit laut Stempelvorschrift Abnahmestempel ( u.a. Storz, Gewehr und Karabiner 98) aus den jeweiligen Abnahmestellen.

    "Beschusstempel" militärischer Art finden sich an dieser Stelle nicht. "Bayerischer Löwe" als Zeichen der Abnahme wäre darüber erklärbar, aber dafür geben die Fotos nicht genug her.

    Typisches Ferlacher Modell der Zeit nach dem Krieg, weitgehend überarbeitete zusammengewürfelte "Surplus" Teile jeder Art, bis hin zu Ausschuss- und Schrottteilen fanden da ihre Verwendung. Evtl. finden sich weitere Abnahme- und Fertigungsinterne Stempel auf der Systemunterseite.

     

    Die Qualität dieser Waffen war recht schwankend und der Zeit entsprechend. Man hatte ja nichts und billig musste es sein.

     

    Eien kleinen Einblick in diese Zeit und den Ferlacher Aktivitäten in dieser gibt das Buch von Renate Jernej "Die Geschichte der Ferlacher Büchsenmacher" , Heyn Verlag, 2. Aufl.2020- für am Thema "Ferlach" interessierte sehr empfehlenswert.

     

    Ebenso ist das bereits erwähnte "Gewehr und Karabiner 98" von Dieter Storz, Verlag Militaria, ein empfehlenswertes Buch zum Thema " System 98" im deutschen Militär.

  2. vor 34 Minuten schrieb WOF:

    Was wenn jetzt ganz viele

    3 Hansel in einer Forumsblase? Wird ungemein Eindruck machen......

    Zumal die ach soviel Umsatz bringenden "LWB" ein Bruchteil des Geschäftsfeldes sind.

    Viele Händler verdienen grad sehr gut, die Einkaufspreise aufgrund der Mengenabnahmen gedrückt und den VK mal satt aufgrund der Nachfrage angehoben.......

  3. vor 11 Minuten schrieb gunvlog:

    Interessant ist Punkt 5. in dem Merkblatt…..

    Dafür geht man auf Abreissgewicht pp. erst garnicht ein, unterscheidet lediglich nach "Schrankgewicht".

     

    Dieses "jede Behörde kocht ihr Süppchen" ist eines der Grundübel in der ( und nicht nur dieser) Sache.

     

    Mir fehlt allerdings in diesem "Merkblatt" der Hinweis zur Schlüsselaufbewahrung.

     

  4. vor 43 Minuten schrieb gunvlog:

    Ja, das sind neue Worte, stimme ich durchaus zu. Dennoch ist es in meinen Augen kein wirklicher Erfolg, der erlangt wurde,

    Mir ist gelinde gesagt scheiss egal wer was wann wo erreicht hat. Nach meiner Meinung geht es den "Waffen Lobbyisten" ebenso wie in der Politik um Selbstdarstellung, Beweihräucherung und wichtigtuerei, wie immer sich die Verbände auch nennen.

    Mir gehts darum das ich mit den gemachten Vorgaben zunächst leben muss- leider muss ich selber herausfinden wie, den die Politik ist unfähig etwas verständlich und eindeutig zu formulieren.

    Da finde ich die nun offensichtlich gemachte Aussage des IM recht interessant, nicht mehr und nicht weniger.

     

  5. Am 23.4.2024 um 20:06 schrieb gunvlog:

    Einzig längere Fristen werden gewährt.

    Sehe ich anderst, Zitat :

     

    "Zudem gilt: haben Waffenschränke der alten Widerstandsklasse A oder B Bestandsschutz, so müssen die Schlüsseltresore keiner höheren Widerstandsklasse 0 oder 1 entsprechen."

     

    Diese Aussage seitens des IM ist neu, wenn auch wieder (wie immer) wischi- waschi.

    Je nach Interpretation wäre damit für A und B Altbesitzer ein Schlüsseltresor A oder B ausreichend- auch bei der Neuanschaffung eines solchen.

     

     

    Problematik sehe ich allerdings darin das es mal wieder nichts offizielles ist.......

  6. vor 20 Minuten schrieb Ulrich Eichstädt:

    Dabei spielt sicher eine Rolle, dass der eine dem anderen nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnt, jeder alles besser weiß und man lieber gegeneinander stichelt oder gar hetzt,

    Tagtäglich auf WO zu beobachten, warum sollte es in real life anderst sein......

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  7. Ist ja hier nebensächlich, war lediglich die Antwort auf deinen Hinweis

    vor 5 Stunden schrieb ASE:

    Sonderkonditionen

    Ein Verein muss nicht zwingend gemeinnützig und oder e. V. sein.

    Dazu gibt es zig anderer rechtliche Formen von zusammenschlüssen interessierter Personenkreise.

     

  8. vor 2 Stunden schrieb ASE:

    Als gemeinnütziger Verein ("Förderung des Sports") mit entsprechendem Bescheid könnt ihr da über Stifter-Helfen Sonderkonditionen bekommen

    Etwas komplizierter, USA non profit organisation mit EU Membern.

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